Freelancer in der Schweiz – das müssen Sie wissen!

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Freelancing in der Schweiz erfreut sich großer Beliebtheit. So sollen rund ein Viertel der Berufstätigen in der Schweiz haupt- oder nebenberuflich als Freelancer oder Freiberufler tätig sein. Auch für deutsche Freelancer stellt die Schweiz aufgrund der sprachlichen Ähnlichkeiten und der Nähe zum Heimatland einen sehr attraktiven Markt dar. Was Sie beim freelancen in der Schweiz beachten müssen und wie Sie Projekte für Schweizer Kunden korrekt abrechnen, lesen Sie in diesem Artikel.


Inhalt des Artikels:

  1. Freelancer in der Schweiz
  2. Als Freelancer in der Schweiz arbeiten
  3. Steuer- und Versicherungspflicht für Freelancer in der Schweiz
    1. Steuerpflicht
    2. Sozialversicherung
    3. Krankenversicherung
  4. Als Freelancer für einen Auftraggeber in der Schweiz arbeiten
  5. Leistungen für Schweizer Kunden korrekt abrechnen
    1. Welche Vorgaben gelten für Rechnung in die Schweiz?

Freelancer sind in der Schweiz ein wichtiger Bestandteil der arbeitenden Gesellschaft. 2019 hat eine Studie der Deloitte die Trends der Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz Schweiz untersucht und herausgefunden, dass 25% der Schweizer haupt- oder nebenberuflich als Freelancer tätig sind. Unter einem Freelancer versteht man in der Schweiz einen selbstständig erwerbenden Fachspezialisten, der z.B. als Informatiker, Berater, Programmierer, Interim Manager, Übersetzer, Designer o.ä. arbeitet. 

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Die Schweiz stellt für deutsche Freelancer aufgrund der sprachlichen Ähnlichkeiten und der Nähe zum Heimatland einen sehr attraktiven Markt dar. Zudem sind die Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz wesentlich höher als in Deutschland, wie der Freelancer-Kompass 2021 zeigte. Im Durchschnitt ließen sich deutsche Freelancer 93 Euro, österreichische 99 Euro pro Stunde bezahlen. Die Schweizer Selbstständigen spielen hingegen in einer ganz anderen Liga und verdienen mit einem Stundensatz von rund 140 CHF (127 Euro) über 30 Euro mehr pro Stunde

Verdienstmöglichkeiten von Freelancern in der Schweiz, Deutschland und Österreich anhand der durchschnittlichen Stundensätze 2020.
Schweizer Freelancer verdienten 2020 rund 30 Euro mehr als Freelancer aus Deutschland oder Österreich. (Quelle: freelancermap.de/marktstudie)

Die gesetzlichen Gegebenheiten sowie die korrekte Abrechnung von Auslandsaufträgen können deutsche Freelancer jedoch vor einige Fragen stellen. Wir zeigen auf, welche Fragen geklärt und worauf bei der Tätigkeit als Freelancer in der Schweiz geachtet werden muss.

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Freelancer in der Schweiz werden

Das Schweizer Recht kennt den Begriff des Freelancers nicht, sondern unterscheidet lediglich zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit. Dabei wird in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland unterschieden.

Eine unselbstständige Tätigkeit wird ausgeübt, wenn sich die Person in einem Angestelltenverhältnis befindet und die Arbeit im Unternehmen nach Weisung der Arbeitgeber verrichtet. Der Arbeitgeber bezahlt fortlaufend den Lohn des Arbeitnehmers und führt, je zur Hälfte zu Lasten der Firma und des Arbeitnehmers, davon auch die Sozialabgaben ab. 

Freie Mitarbeitende wie Freelancer und Freiberufler gelten in der Schweiz als selbstständig Erwerbende. Bezeichnend dafür ist u.a., dass sie einen eigenen unternehmerischen Auftritt haben, das wirtschaftliche Risiko tragen, in verschiedenen Unternehmen und Projekten tätig sind und die Sozialversicherungen vollumfänglich selbst tragen. Für die Arbeit erhalten Selbstständige kein Gehalt. Sie arbeiten auf eigene Rechnung und erwirtschaften ihre Gewinne aus den Leistungen für die Auftraggeber.

Ob eine selbstständige Tätigkeit oder gar eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, entscheidet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz.

Als Freelancer in der Schweiz arbeiten

Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, gelten spezielle Abkommen, die die politische, wirtschaftliche und auch kulturelle Zusammenarbeit regeln. Hierbei wurde unter anderem mit dem Freizügigkeitsabkommen die Personenfreizügigkeit eingeführt. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU umfasst jedoch nicht die volle Dienstleistungsfreiheit

Projekte bis maximal 90 Einsatztage

Für EU-Bürger ist es möglich, für maximal 90 Einsatztage pro Jahr ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in der Schweiz arbeiten zu können, ohne sich in der Schweiz niederzulassen. Dafür muss die Tätigkeit sowie ihre Dauer den zuständigen Behörden des jeweiligen Kantons gemeldet werden. Bleibt die Tätigkeit in der Schweiz in diesem Rahmen, muss keine Anerkennung der Selbstständigkeit durch die AHV vorliegen und der Freelancer zahlt die Steuern und Sozialversicherungen weiterhin in Deutschland

Übersicht über die arbeitsrechtlichen Gegebenheiten für EU-Freelancer in der Schweiz.
EU-Bürger dürfen bis zu 90 Einsatztage ohne Arbeisterlaubnis und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz arbeiten.

💡 Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die vergleichbar sind mit den deutschen Bundesländern. Dabei hat jeder Kanton seine eigene Verfassung sowie eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden.

Projekte mit mehr als 90 Einsatztage

Dauert der Projekteinsatz in der Schweiz mehr als 90 Einsatztage, dann brauchen Freelancer eine Aufenthaltsgenehmigung der jeweiligen Kantonsbehörden. Freelancer müssen dafür eine „Aufenthaltsbewilligung für Selbstständigerwerbende“ beantragen. Die Beschäftigung und die Finanzierung der Lebenshaltungskosten müssen dabei ausführlich erklärt werden. Bei Genehmigung der Aufenthaltsbewilligung ist ein vorübergehender Aufenthalt von sechs Monaten möglich. Danach wird nach einer weiteren Prüfung der Geschäftstätigkeit ermittelt, ob eine Verlängerung des Aufenthaltes in der Schweiz um weitere fünf Jahre ermöglicht werden kann.

Steuer- und Versicherungspflicht für Freelancer in der Schweiz

Steuerpflicht

Für Selbstständige, Freiberufler und Freelancer in der Schweiz sind zwei Bereiche der Steuerpflicht zu beachten. Einerseits die Einkommensteuer, welche aufgrund von persönlichen Angaben und dem Wohnsitz berechnet werden. Andererseits regelt die berufliche Vorsorge die Betriebsrente. Selbstständige bezahlen auf ihrem Reineinkommen einen abgestuften AHV/IV/EO-Beitrag zwischen 5,196% und 9,650%, was in jedem Fall deutlich unter dem Beitrag der Arbeitnehmer liegt. Erworbene Ansprüche können bei der Rückkehr nach Deutschland geltend gemacht und ausgezahlt werden. Um diese Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, mindestens ein Jahr lang durchgehend und regelmäßig Beiträge der Sozialversicherungen in der Schweiz einbezahlt zu haben. 

Sozialversicherung

Auch hier besteht ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ‒ das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Person Einkünfte aus beiden Staaten doppelt versteuern muss. Außerdem muss ein Ausländer nachweisen können, dass er sozialversichert ist, da jeder, der in der Schweiz seinen Lebensunterhalt verdient, sozialversicherungspflichtig ist. 

Krankenversicherung

Bei einem Aufenthalt in der Schweiz von mehr als einem Jahr ist ein Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtend. Unter Umständen kann es hierbei zu einer doppelten Versicherungspflicht des Freelancers kommen. Eine mögliche Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht, wenn der Freelancer sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhält und er den Nachweis einer Krankenversicherung seines Heimatlandes, die auch die Leistungen in der Schweiz übernimmt, erbringen kann.

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Als Freelancer für einen Auftraggeber in der Schweiz arbeiten

Die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs, gepaart mit den Möglichkeiten von New Work, ermöglichen immer mehr Unternehmern, Dienstleistungen online und ortsunabhängig anzubieten. Diese Entwicklung ermöglicht es auch Freelancern zunehmend grenzübergreifende Aufträge ‒ z.B. für Kunden in der wirtschaftlich attraktiven Schweiz ‒ zu erledigen, ohne dass ein Einsatz vor Ort notwendig ist. 

Wer als Freelancer nicht im Ausland seinen Einsatzort hat, sondern die Arbeit am Projekt in Deutschland erledigt, muss bei der Abrechnung der grenzübergreifenden Leistungen einiges beachten.  

Maßgeblich sind dabei folgende Fragen:

  • in welchem Land wird die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst? Wo ist diese „steuerbar“?
  • wie muss als Folge dessen die jeweilige Rechnungsstellung aussehen?

Bei Auftraggebern in der Schweiz muss daher bei der Rechnungsstellung besonders achtgegeben werden. 

Leistungen für Schweizer Kunden korrekt abrechnen

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist und Schweizer Franken statt Euro verwendet werden, gelten für eine Rechnung in die Schweiz ähnliche Richtlinien wie innerhalb der EU. So greift zum Beispiel bei Rechnungen in die Schweiz ebenfalls die Reverse-Charge-Regel. Folglich berechnet der Freelancer aus Deutschland für seine Leistung keine Umsatzsteuer ‒ denn diese muss der Kunde in der Schweiz bei seinem Finanzamt melden und als Vorsteuer auch abziehen. 

Vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt, ob die Rechnung in die Schweiz denn auch in Schweizer Franken erfolgen muss. Das hängt von Ihrem ausgestellten Angebot ab. Je nachdem, in welcher Währung Sie den Kunden das Angebot erstellt haben, wird auch die Rechnung entsprechend in Euro oder CHF erstellt. Beim internationalen Banktransfer landet dann das Geld automatisch in Euro auf dem Konto.

💡 Die Reverse-Charge-Regel
Das Reverse-Charge-Verfahren kommt bei Geschäften zwischen Staaten innerhalb der EU zum Einsatz. Weil die erbrachten Leistungen im jeweiligen Empfängerland steuerbar sind, erfolgt die Lieferungs- oder Leistungsabrechnung umsatzsteuerfrei. Das bedeutet, dass der Freelancer in Deutschland eine Nettorechnung schreibt und sie an den europäischen Auftraggeber schickt. Der wiederum ermittelt die Umsatzsteuer auf der Basis landeseigener Gesetze, deklariert sie beim Finanzamt und zieht sie als Vorsteuer wieder ab. Die Umsatzsteuer wird also immer in dem Land erhoben, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die Auftraggeber eine Firma oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Privatpersonen unterliegen anderen Regelungen.

Welche Vorgaben gelten für Rechnung in die Schweiz?

Auch in der Schweiz gibt es einige Vor- und Pflichtangaben zur korrekten Rechnungsstellung an Unternehmen.

Eine Übersicht der Pflichtangaben für Rechnungen an Schweizer Kunden.
Pflichtangaben, die Freelancer auf Rechnungen an Schweizer Kunden auf ihren Rechnungen machen müssen.

Damit Ihre Forderung fristgerecht beglichen werden kann und keine steuerrechtlichen Schwierigkeiten auftreten, dürfen gemäß KMU Portal folgende Angaben nicht fehlen: 

  • Name und Adresse des Leistungserbringers sowie die Umsatzsteuer-Nummer. 
  • Name und Adresse des Leistungsempfängers  sowie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
  • Lieferdatum (sofern nicht mit dem Rechnungsdatum identisch);
  • Genaue Bezeichnung der Lieferung oder Dienstleistung;
  • Preis (Entgelt) der Lieferung bzw. Dienstleistung;
  • Mehrwertsteuer inkl. Hinweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
  • Signatur

Ist der Leistungsempfänger in der Schweiz eine Privatperson, so kommt nicht das Reverse-Charge Verfahren zum Tragen und Sie können dem Kunden ganz normal die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen. 

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Über den Autor

Natascha Baumann

Natascha Baumann studierte Business Administration mit Schwerpunkt International Entrepreneurship und Digital Media an der Fachhochschule Nordwestschweiz. Sie war von Dezember 2019 bis März 2023 im Team von freelancermap tätig.

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