Nebenjob als Freiberufler

Immer mehr Menschen entscheiden sich heutzutage für einen Nebenjob als Freiberufler. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die einen möchten ihr Einkommen aufbessern, andere suchen nach Abwechslung und wollen neue Fähigkeiten entwickeln. Eines ist sicher: Ein Nebenjob als Freiberufler bietet Flexibilität und Unabhängigkeit. In diesem Artikel verraten wir, worauf man achten sollte, wenn man nebenberuflich selbstständig machen will.
Mögliche Tätigkeitsfelder als nebenberuflicher Selbstständiger
Es gibt viele Berufsfelder, die man auch neben dem Hauptberuf ausüben kann. Dabei sollte man allerdings nicht vergessen, dass für die freiberufliche Nebentätigkeit weniger Zeit zur Verfügung steht als für den Hauptberuf. Daher lohnen sich vor allem die Jobs, die von zu Hause ausführt werden können, wie zum Beispiel:
- das Schreiben von Artikeln
- das Betreiben eines eigenen Blogs
- das Instandhalten von Webseiten
- das Programmieren von Apps
- die Betreuung von Social-Media-Kanälen
- das Optimieren der Sichtbarkeit von Websites (SEO, SEA)
Bei der Wahl der freiberuflichen Tätigkeit sollte auf keinen Fall die Konkurrenz außer Acht gelassen werden. Die Branche der Texter und Blogger ist seit Jahren stark umkämpft, sodass es nicht ganz einfach ist, hier Fuß zu fassen. Dennoch kann sich ein solcher Job lohnen, wenn der richtige inhaltliche Bereich gewählt wurde und dadurch die Kompetenzen von anderen Wettbewerbern abgegrenzt werden können.
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Gut bezahlt sind beispielsweise Tätigkeiten als Texter im Bereich Banken und Finanzen, IT, Automotive, Versicherungen sowie Telekommunikation. Am wenigsten verdienen Copywriter in der Touristik, Elektronik und im Bereich Medien. Je nach Erfahrungslevel und Spezialisierung (z. B. SEO) können freiberufliche Texter zwischen 30 Euro und 150 Euro pro Stunde oder Text verdienen.
Da die Technik-Branche in den vergangenen Jahren einen Aufschwung erlebt hat, sind technische Journalisten und vor allem Fachkräfte in der IT sehr gefragt. Das spiegelt sich auch in den Stundensätzen wider.
Auch die freiberufliche Nebentätigkeit als Grafiker, Webdesigner oder Unternehmensberater bietet sich für viele an, die hauptberuflich in Voll- oder Teilzeit arbeiten und sich ein zweites Standbein als Freelancer aufbauen wollen.
Das verrät unser alljährlicher Freelancer-Kompass. Zum Beispiel verdienen Freiberufler in der Branche „Beratung/Management“ bis zu 118 Euro pro Stunde, in der IT winken bis zu 100 Euro stündlich und im Content-Bereich gibt es durchschnittlich 77 Euro zusätzlich zum Hauptjob.
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Verdienstgrenzen und Verdienstmöglichkeiten
Die steuerlichen Aspekte spielen beim Nebenjob als Selbstständiger eine große Rolle. Über die zusätzlichen Einnahmen müssen Freiberufler das Finanzamt informieren, das geht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Freiberufler bequem online über ELSTER absenden.
tipp
Als Faustregel für das nebenberufliche Einkommen als Freelancer gilt: Grenzen für den nebenberuflichen Verdienst gibt es nicht, es sei denn, man bezieht finanzielle Hilfe vom Staat.
Das gilt beispielsweise für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), Hartz IV (ALG 2) oder als Student, der BAföG bezieht. Pro Monat dürfen Bafög-Empfänger maximal 556 Euro auf selbstständiger Basis dazuverdienen, ALG 1-Empfänger 165 Euro und Hartz IV-Empfänger 100 Euro.
Bei den Verdienstmöglichkeiten ist dringend auf den Stundenlohn zu achten, damit sich der Job als Teilzeit-Freelancer auch finanziell lohnt. Ein Nebeneinkommen von 410 Euro ist generell steuerfrei. Dabei handelt es sich um das bereinigte Einkommen, das sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben bemisst.
Ein Beispiel: Das Einkommen aus dem freiberuflichen Nebenjob beläuft sich auf 600 Euro im ersten Geschäftsjahr. Abgezogen werden noch Betriebsausgaben, etwa für Fahrtkosten, Buchhaltungssoftware und Fachliteratur. Übrig bleiben 400 Euro – das Nebeneinkommen ist damit steuerfrei.
Muss der Arbeitgeber der nebenberuflichen Selbstständigkeit zustimmen?
Jeder hat das Recht, nebenberuflich selbstständig zu sein. In Deutschland gilt nämlich das Recht auf Berufsfreiheit:
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines gesetzes geregelt werden.
Artikel 12, Absatz 1Grundgesetz
Es empfiehlt sich dennoch, den Arbeitsvertrag auf Klauseln zu Nebentätigkeiten zu prüfen und das Unternehmen über die Selbstständigkeit in Kenntnis zu setzen. Außerdem kann es sinnvoll sein, sich eine schriftliche Genehmigung einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist unproblematisch, wenn folgende Regeln beachtet werden:
- klare Trennung des Hauptjobs und der Selbstständigkeit
- keine Arbeit im direkten Wettbewerb zum Arbeitgeber
- keine Aufträge von einem direkten Wettbewerber des Unternehmens
- der Hauptjob darf nicht unter der nebenberuflichen Selbstständigkeit leiden
- bei Krankheit und Urlaub ruht auch die Selbstständigkeit
Wenn gegen mindestens einen dieser Punkte verstoßen wird, kann der Arbeitgeber entsprechend handeln: Zum einen kann dieser die nebenberufliche Selbstständigkeit untersagen und zum anderen kann das Unternehmen sogar den Arbeitsvertrag kündigen. Deshalb ist es wichtig, fair und transparent gegenüber dem Arbeitgeber aufzutreten, um beide Tätigkeiten gut miteinander vereinbaren zu können und die Interessen und Bedürfnisse des Unternehmens mit zu berücksichtigen.
Gewerbeanmeldung für die nebenberufliche Selbstständigkeit
Wer nebenberuflich selbstständig arbeiten möchte, ist nicht gezwungen, ein Gewerbe anzumelden, wenn die gewünschte Tätigkeit im Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 1 EStG) zu finden ist. Es reicht in solchen Fällen aus, dem Finanzamt die selbstständige Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem:
- Dolmetscher
- Lotsen
- Dentisten
- Heilpraktiker
- Ingenieure
- Notare
Ob einer der freien Berufe zutreffend ist, entscheidet das Finanzamt. Vorab sollte die individuelle Situation am besten mit einem Steuerberater sowie dem Finanzamt geklärt werden. Wenn die Selbstständigkeit beim Gewerbeamt angemeldet ist, gibt dieses die Meldung an das Finanzamt, die IHK sowie die Berufsgenossenschaften weiter. Hier muss nichts weiter unternommen werden.
Kranken- und Sozialversicherung für freiberufliche Tätigkeiten
Im Normalfall sind Sozialversicherungsbeiträge über die hauptberufliche Tätigkeit als Angestellter abgedeckt. Zu den Sozialversicherungen gehören:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Meldepflichtige Versicherungen
In jeden Fall sollte die Krankenversicherung darüber informiert werden, dass eine freiberufliche Arbeit vorliegt. Diese prüft im Anschluss, ob die Selbstständigkeit als nebenberuflich oder möglicherweise als hauptberuflich gilt.
hinweis
Wenn die Krankenkasse zum Ergebnis kommt, dass die selbstständige Nebentätigkeit überwiegt, müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlt werden. Ist das der Fall, können Selbstständige sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Diese Entscheidung hängt vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand ab.
Nicht meldepflichtige Versicherungen
Die Rentenversicherung muss hingegen nicht informiert werden. Erst dann, wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit zum Hauptberuf wird, wird es wichtig, mit dieser in Kontakt zu treten. Auch die Bundesagentur für Arbeit muss nicht benachrichtig werden. Die Arbeitslosenversicherung wird über die Haupttätigkeit abgedeckt.
Es sollte dennoch beachtet werden, dass bei einer ausschließlichen Versicherung über den Hauptjob auch nur diese die Berechnungsgrundlage für eventuelle Versicherungsfälle wird. Daher lohnt es sich zu überlegen, ob private Zusatzversicherungen Sinn machen. Dazu gehören unter anderem:
- Private Kranken- und Pflegeversicherung / Zusatzversicherung
- Private Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
Steuern im Nebenjob als Freiberufler
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler sollte unbedingt das jeweilige Finanzamt informiert und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Auf diese Weise kann die steuerliche Erfassung erfolgen und es kann eine individuelle Steuernummer generiert werden. Zusätzliche Steuerrausgaben kommen dann hinzu, wenn Freiberufler gewerblich tätig sind. Diese können sein:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer (gilt nicht für Kleinunternehmer nach § 19 UStG)
- Gewerbesteuer
Bei der Einstufung als nebenberuflich selbstständig, fällt für Freiberufler lediglich die Einkommenssteuer an. Diese hängen stark von der Höhe der Einkünfte ab. Liegen sie unter 410 Euro im Jahr, profitieren freiberuflich Tätige von einem sogenannten Freibetrag. Zudem kann geprüft werden, ob von der Steuer-Pauschale bei einem Nebenerwerb profitiert werden kann.
In der Regel haben Personen in Freien Berufen kaum Betriebsausgaben, da meistens von dem eigenen Rechner aus gearbeitet wird. Hinzu kommen noch die Fachliteratur und gegebenenfalls eine notwendige Software. Bei der Ansatzung der steuerlichen Pauschale können 25 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der maximale Betrag beträgt 614 € pro Jahr. Falls bereits im Voraus abgeschätzt werden kann, dass dieser Betrag nie erreicht wird, kann diese Pauschale genutzt werden.
Vor- und Nachteile als nebenberuflicher Freelancer
Auch wenn sich jetzt in die nebenberufliche Selbständigkeit gestürzt werden möchte, ist sie natürlich mit verschiedenen Vor- und Nachteilen verbunden, die im Voraus abgewogen werden sollten:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Zusätzliches Einkommen | Eventuell negative Beeinflussung der Haupttätigkeit (z. B. durch Überlastung) |
Zusätzliche Erfahrung/Referenzen sammeln | Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich |
Erprobung von Geschäftsideen | Weniger Freizeit |
Basis für hauptberufliches Freelancing | |
Eigene Entscheidungen treffen können |
Ein entscheidender Nachteil und häufiger Grund für den Entschluss gegen die Nebentätigkeit, ist der zusätzliche Zeitaufwand und die mit dem Mehraufwand verbundenen Überstunden, da zwei unterschiedliche Arbeiten miteinander verbunden werden müssen.
Chancen und Risiken von nebenberuflicher Selbstständigkeit
Auf der einen Seite eröffnet ein Nebenjob als Freiberufler einige Chancen und Möglichkeiten:
- ein Hobby zum Beruf machen
- endlich der eigene Chef sein
- unabhängig arbeiten
- höhere Verdienstmöglichkeiten
- Basis für Vollerwerb schaffen
- Erprobung einer Geschäftsidee
Diesen Chancen stehen aber auch Risiken und Herausforderungen gegenüber: Oftmals wird vergessen, den Arbeitgeber über die neue Tätigkeit zu benachrichtigen. Zwar hat grundsätzlich jeder das Recht, einen freiberuflichen Nebenjob zu besitzen, jedoch sollte das Unternehmen, für das hauptberuflich gearbeitet wird, frühzeitig darüber informieren.
Die freiberufliche Tätigkeit darf die eigene Leistung nicht negativ beeinflussen und es darf dem Arbeitgeber auch keine Konkurrenz machen. Es sollten deshalb keine Aufträge von einem direkten Wettbewerber des Unternehmens angenommen werden. Zudem gilt zu beachten, dass bei Krankheit oder Urlaub neben dem Hauptberuf auch die Nebentätigkeit ruhen muss.
Weiterbildungen und Auftraggeber
Auch jemand, der grundsätzlich die Kompetenzen besitzt, einen bestimmten Job auszuüben, kommt langfristig nicht um Weiterbildungen herum. Getreu dem Motto „Man lernt nie aus“ hängt der berufliche Erfolg maßgeblich davon ab, wie sich persönlich sowie beruflich weiterentwickelt wird. Je nach Situation und Wunsch sind nebenberuflich Selbstständige zukünftig vielleicht in der Lage, den Nebenjob hauptberuflich auszuführen.
Um nebenberuflich erfolgreich zu sein, sollten Auftraggeber von Anfang an gezielt ausgesucht werden. Es sollte sich ausreichend Zeit dafür genommen und ein Unternehmen gewählt werden, mit denen langfristig zusammengearbeitet werden kann. Sobald die eigenen Kompetenzen erfolgreich unter Beweis gestellt werden konnten, steigt die Wahrscheinlichkeit für Folgeaufträge. Hierbei ist es wichtig, nicht in eine Scheinselbstständigkeit zu rutschen.
FAQ
Wie viel darf man freiberuflich nebenbei verdienen, ohne sich anzumelden?
Es gibt keine pauschale Verdienstgrenze, bis zu der eine freiberufliche Tätigkeit ohne Anmeldung beim Finanzamt möglich ist. Die Anmeldung ist immer erforderlich, jedoch kostenfrei. Im Gegensatz zu einer freiberuflichen Tätigkeit kostet die Anmeldung eines Gewerbes zusätzlich zwischen 20 und 60 Euro.
Wie wird eine freiberufliche Nebentätigkeit versteuert?
Bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit zählen sowohl das Einkommen aus dem Hauptjob als auch der Gewinn des Freelancing-Jobs zum zu versteuernden Einkommen nach dem Einkomensteuergesetz (EStG). Sobald eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird, ist die Einkomensteuererklärung verpflichtend. Haupt- und nebenberuflich Selbstständige füllen die EÜR aus und zusätzlich die Anlage S zum Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Der Steuersatz ist immer individuell und wächst progressiv mit dem Verdienst mit. Ein Betrag von 12.084 Euro ist für ledige Selbstständige allerdings steuerfrei.
Wie viel darf man steuerfrei verdienen?
Laut § 46 Abs. 1 EStG gilt ein Freibetrag von 410 Euro pro Jahr, der nicht als Einkommen angerechnet wird. In einem Minijob darf man neben dem Hauptberuf 556 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. BAföG-Empfänger dürfen nebenbei 520 Euro (§ 18 SGB 4) pro Monat einnehmen, ALG 1-Empfänger 165 Euro (§ 155 Abs. 1 SGB 3) und Bürgergeld-Empfänger 100 Euro (§ 11 Abs. 2 SGB 2).
Wie hoch ist die Einkommenssteuer bei einem Kleingewerbe?
Kleinunternehmer, die im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro eingenommen haben, sind zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Jedoch nicht von der Einkommenssteuer. Bis zu einem Gesamtverdienst von 12.084 Euro gilt der Steuerfreibetrag bzw. Pauschbetrag. Ab dieser Grenze wächst die Steuerlast progressiv zum Einkommen mit. Mit einem Einkommen von zwischen 12.085 Euro und 17.430 Euro beträgt der Steuersatz zum Beispiel 14 – 24 Prozent, ab 68.431 Euro steigt der Satz auf 42 Prozent an.
Gibt es eine Verdienstgrenze bei einem Nebengewerbe?
Eine Verdienstgrenze für den freiberuflichen Nebenverdienst bzw. das Nebengewerbe als Freelancer gibt es grundsätzlich nicht. Sollte man jedoch mehr als in seinem Hauptjob verdienen, fällt man aus der gesetzlichen Pflichtversicherung und muss sich selbst Krankenversichern. Damit sind zum Teil enorme Kosten verbunden. Das Einkommen aus dem Nebengewerbe sollte den Hauptverdienst nicht übersteigen.
Wie hoch ist der Gewerbesteuerfreibetrag 2025?
Selbstständige Gewerbetreibende, die weniger als 24.500 Euro (unverändert seit 2024) jährlich umsetzen, sind von der Gewerbesteuer befreit.
Wie hoch ist der Freibetrag zur Einkommenssteuer 2025?
Der Steuerfreibetrag zur Einkommenssteuer liegt im Jahr 2025 bei 12.084 Euro für ledige Personen. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, wird die Einkommenssteuer fällig. Diese verhält sich progressiv zum Einkommen, bedeutet: Desto höher das Einkommen, umso mehr Einkommenssteuer muss man zahlen.
Kann man auch als Freiberufler einen Nebenjob haben?
Auch hauptberufliche Freiberufler und alle anderen Selbstständigen dürfen einen Nebenjob annehmen, um zum Beispiel ihr Einkommen aufzubessern. Die Verdienst-Höchstgrenze liegt bei 556 Euro monatlich. Wichtig zu wissen ist, dass das Einkommen der Nebentätigkeit zu den Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit bzw. des Gewerbes hinzuaddiert wird. Dadurch steigen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.