Werkvertrag: Definition, Inhalte & kostenlose Vorlagen

Werkvertrag: Definition, Rechte & Vorlagen

24. Oktober 2025 / 7 Min /
Werkvertrag Definition Beispiel Vorlage

Freelancer schließen oft Werkverträge ab, um Leistungen klar zu regeln und rechtliche Sicherheit zu schaffen. In diesem Artikel erklären wir, was ein Werkvertrag ist und wie er sich von einem Dienstvertrag unterscheidet. Außerdem stellen wir ein kostenloses Muster zum Download bereit.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Werkvertrag regelt die Herstellung eines konkreten Ergebnisses – nicht nur die Tätigkeit.
  • Er ist in § 631 BGB verankert und unterscheidet sich klar vom Dienstvertrag.
  • Freelancer schulden einen konkreten Erfolg, der nach Abnahme vergütet wird.
  • Bei Mängeln muss nachgebessert werden, bei Kündigung gilt § 648 BGB.

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Definition: Was ist ein Werkvertrag?

Der Werkvertrag ist ein Vertragstyp nach dem Bürgerlichen Gesetzbch (§ 631 BGB). In der Praxis wird er häufig im Rahmen von Beratungs- oder Freelance-Tätigkeiten genutzt, wenn ein klar definiertes Ergebnis vereinbart ist.

Er regelt die Verpflichtung des Auftragnehmers, ein bestimmtes Werk oder eine Sache für den Auftraggeber herzustellen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann der Vertragsgegenstand ganz unterschiedlich aussehen:

  • Herstellung einer Sache: etwa handwerkliche oder künstlerische Arbeiten,
  • Veränderung einer Sache: zum Beispiel Reparaturen oder Anpassungen,
  • Erbringung einer Leistung mit einem konkreten Erfolg: wie der Transport von Waren oder die Erstellung einer Übersetzung.

Die Art der Tätigkeit spielt für den Abschluss des Werkvertrags keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass ein bestimmter Erfolg vereinbart wird. Der Werkvertrag unterscheidet sich damit klar vom Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag, bei denen lediglich die Tätigkeit, nicht aber das Ergebnis geschuldet ist.

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Das sind die Unterschiede

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Für Selbstständige ist die Nutzung eines Werkvertrags vor allem dann einem Dienstvertrag vorzuziehen, wenn es dem Kunden um einen konkret bestimmten Erfolg der Leistung geht, der am Ende vorliegen muss und selbst Hauptzweck des Vertrages ist.

Bei einem Dienstvertrag geht es um das reine Tätigwerden, ohne dass der Erfolg als Ergebnis geschuldet ist. Auch Unternehmen ziehen aus genau diesem Grund oft den Werkvertrag einem Dienstvertrag vor.

Nach § 633 BGB muss das erschaffene Werk frei von wesentlichen Mängeln sein. Andernfalls kann der Auftraggeber die Abnahme der Sache verweigern.

Der Arbeitserfolg kann aus einem materiellen oder immateriellen Wert bestehen. Der Werkunternehmer arbeitet weitgehend autonom und darf gegenüber dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden sein oder sonstige arbeitnehmerrechtliche Vorteile genießen, da sonst das Risiko einer Scheinselbständigkeit im Raum steht.

Auch Arbeitsmittel muss der Selbstständige selbst stellen. Im Gegensatz zum Dienstvertrag, bei dem Unternehmer häufig mit einem Zeitlohn (Stundensatz) vergütet werden, wird bei einem Werkvertrag oft ein Werklohn oder Pauschalhonorar vereinbart.

Die vorliegende Vertragsform wird regelmäßig für eine einmalige Leistung geschlossen – ein Dauervertrag wird selten angestrebt.

Ausnahmen sind dauerhafte Lieferverträge für erst noch zu erstellende Werke, wie etwa Blumengebinde für ein Büro. Dies ist auch aus rechtlicher Sicht vorteilhaft, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Inhalt: So ist ein Werkvertrag aufgebaut

Der Vertrag beinhaltet, je nach Art und Anpassung, grundsätzlich folgende Punkte:

  • Vertragsparteien
  • Vertragsgegenstand (konkret bestimmter Leistungserfolg)
  • Datum/Zeitraum für den Leistungserfolg
  • Pflichten des Auftraggebers, insbesondere Abnahme des Werks
  • vereinbarte Vergütung bzw. Werklohn des Beraters
  • Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub (optional, Risiko Scheinselbständigkeit)
  • Wettbewerbsverbot/Tätigkeiten für Dritte (optional)
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Schlussbestimmungen

Je nach Branche und Vertragsanpassung können weitere Vereinbarungen festgelegt werden.

Das passiert bei Mängeln und fehlerhafter Arbeit

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt auch, was gilt, wenn das vereinbarte Werk Mängel aufweist. Idealerweise haben die Vertragsparteien im Werkvertrag genau festgelegt, welchen Erfolg oder welches Ergebnis der Auftragnehmer schuldet. Ein Werk gilt dann als mangelfrei, wenn die tatsächliche Ausführung der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

In der Praxis ist dies nicht der Fall, wenn die Beschaffenheit objektiv abweicht, z. B. wenn eine Homepage für einen Arzt programmiert wurde, aber eine Homepage für einen Handwerker vereinbart war. Der Mangel muss dann im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt werden oder das Werk komplett neu aber mangelfrei erstellt werden (§ 635 BGB).

Der Besteller hat das Recht darauf, dass der Auftragnehmer das Werk so oft nachbessert, bis der Erfolg erreicht ist. Ob er den Mangel beseitigt oder das Werk neu herstellt, darf der Selbstständige allerdings selbst entscheiden.

Wer trägt die Kosten bei Mängeln?

Die Aufwendungen, die für die Nacherfüllung notwendig sind, muss der Selbstständige tragen. Des Weiteren kann der Besteller bei gescheiterter oder nicht vorgenommener Nacherfüllung ein Recht auf Selbstvornahme haben, wobei er die Kosten dafür auf den Selbständigen abwälzen darf.

Weitere Regelungen im Zusammenhang mit Mängeln sind:

  • Rücktritt vom Werkvertrag (§§ 636, 323 und 326 Abs. 5 BGB)
  • Vergütungsminderung nach § 638 BGB
  • Ansprüche auf Schadensersatz (§§ 636, 280, 281, 283 und 311a BGB)
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) hat.

hinweis

Der Selbständige trägt in jedem Fall das Risiko für die Brauchbarkeit des Werkes. 

Kündigung eines Werkvertrags

Man unterscheidet zwischen der Kündigung durch den Besteller und der Kündigung des Unternehmers (§ 648 BGB). Die ordentliche, oder auch freie Kündigung durch den Auftraggeber ist jederzeit zulässig, auch wenn der Werkvertrag mit einer zeitlich angemessenen Frist versehen ist.

Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber hat der Werkunternehmer einen Entschädigungsanspruch.

Das bedeutet: Der Auftraggeber muss den vereinbarten Werklohn zahlen, darf jedoch die ersparten Aufwendungen abziehen, also Kosten, die durch die nicht vollständig erbrachte Leistung nicht entstanden sind, zum Beispiel noch nicht bestelltes Material.

Da sich diese Berechnung in der Praxis sehr schwierig gestalten kann, hat der Gesetzgeber hier eine Vermutung von fünf Prozent auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Werklohn aufgestellt (§ 648 BGB).

Kündigung aus wichtigem Grund

Die Vertragspartner können allerdings auch vereinbaren, dass der Besteller nur aus wichtigem Grund kündigen darf. Bei nicht erbrachter Werkleistung des Selbstständigen (= Mangel) kann der Werkunternehmer bei Vorliegen aller Voraussetzungen des Gesetzes vom Werkvertrag zurücktreten, Vergütung steht dem Auftraggeber in diesem Fall nicht zu (§ 323 BGB).

Liegen Tatsachen vor, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortführung des Vertrages unzumutbar machen, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Werkvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Die Kündigung kann mündlich erfolgen, aus Beweiszwecken ist allerdings ein Kündigungsschreiben in jedem Fall zu empfehlen.

Stundensatzrechner für Freelancer und Freiberufler

Werkvertrag und Steuererklärung: Wo müssen die Einkünfte eingetragen werden?

Insbesondere Selbstständige müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt abgeben.

Wenn kein ausreichendes steuerrechtliches Hintergrundwissen vorhanden sein sollte, ist es dem Freiberufler zu empfehlen, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Wie auch andere Steuerpflichtige muss der Selbstständige den Mantelbogen mit den allgemeinen Hauptinformationen ausfüllen. In Anlage S werden zusätzlich alle Einkünfte eingetragen, die aus der selbstständigen Tätigkeit des Werkverhältnisses hervorgegangen sind.

Werkvertrag: Kostenlose Vorlagen & Muster

Werkvertrag Beispiel

FAQ

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der ein Freelancer ein bestimmtes Ergebnis oder Werk schuldet, z. B. eine fertige Website oder Übersetzung. Der Auftraggeber bezahlt erst, wenn das Werk erfolgreich abgenommen wurde (§ 631 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?

Beim Werkvertrag zählt das Ergebnis, beim Dienstvertrag die Tätigkeit. Der Freelancer schuldet beim Werkvertrag also den Erfolg, während beim Dienstvertrag die reine Arbeitsleistung vergütet wird, unabhängig vom Resultat.

Wann lohnt sich ein Werkvertrag für Freelancer?

Immer dann, wenn klar definiert ist, was der Kunde am Ende erhält, etwa ein fertiges Produkt. Das reduziert das Risiko der Scheinselbstständigkeit und sorgt für klare Verantwortlichkeiten.

Was passiert bei Mängeln im Werkvertrag?

Weicht das Ergebnis vom vereinbarten Werk ab, muss der Freelancer nachbessern oder neu erstellen (§ 635 BGB). Der Auftraggeber kann bei wiederholtem Mangel die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wie kann ein Werkvertrag gekündigt werden

Der Auftraggeber darf jederzeit kündigen (§ 648 BGB), muss aber den vereinbarten Werklohn abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen. Beide Parteien dürfen aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z. B. bei Unzumutbarkeit der Zusammenarbeit.

Wie wird ein Werkvertrag in der Steuererklärung angegeben?

Einnahmen aus Werkverträgen werden in der Anlage S der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit eingetragen. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist dabei verpflichtend.

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