Dienstvertrag Muster & Vorlage – für Freelancer

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Vorlage Dienstvertrag

Dienstvertrag

Inhalt des Artikels:

  1. Was ist ein Dienstvertrag?
  2. Abgrenzung zum Werkvertrag
  3. Abgrenzung zum Arbeitsvertrag
  4. Was muss man beachten?
  5. Wie sieht ein Dienstleistungsvertrag aus?
  6. Kündigung
  7. Allgemeine Gründe für die Beendung des Vertrags

Was ist ein Dienstvertrag?

Als Form des Beratervertrags regelt der Dienstvertrag, oder auch Dienstleistungsvertrag, die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Durchführung von Arbeitsdiensten jeglicher Art, die zur Umsetzung eines Ziels dienen. Entscheidet sich ein Freelancer oder Selbstständiger für einen Vertrag dieser Art, verpflichtet er sich, seine vertraglich festgelegte Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Hier ist zwischen abhängigen und unabhängigen Dienstverträgen zu unterscheiden. Der allgemeine Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist eine Form des abhängigen Dienstleistungsvertrages.

Bei freiberuflicher Tätigkeit wird in der Regel ein unabhängiger Dienstleistungsvertrag aufgestellt. Dieser kennzeichnet sich, wie auch beim Werkvertrag, durch ein bestimmtes Maß an persönlicher Freiheit gegenüber dem Auftraggeber. Freiberufler oder Selbstständige, die einen Dienstvertrag eingehen, sind oft beratend in Unternehmen tätig. Hier ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber die erbrachte Leistung schuldig, nicht den Erfolg der Sache, für welche die Dienstleistung getätigt wird.

Beispiel: Ein Arzt wird nicht erst bei der erfolgreichen Genesung des Patienten entlohnt, sondern für seine Dienstleistung (die Untersuchung etc.), die zur Genesung beitragen soll.

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Abgrenzung zum Werkvertrag:

Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen materiellen oder immateriellen Wert als Erfolg. Hier ist oft nicht nur die reine Dienstleitung der Vertragsgegenstand, sondern ein erfolgreich erarbeitetes Endergebnis. Da dieses Ergebnis „messbar“ ist, werden in der Praxis häufig Mischformen der beiden Verträge verwendet. Dies kann vorteilhaft für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer sein.

Abgrenzung zum Arbeitsvertrag:

Nach § 611a BGB ist jeder Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Dienstvertrag, aber nicht jeder Dienstvertrag ein Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu Freelancern oder Selbstständigen, profitieren Arbeitnehmer in der Regel von wirtschaftlichen und sozialen Leistungen des Arbeitgebers. Somit ist ein Arbeitsvertrag ein Dienstleistungsvertrag nicht selbstständiger Tätigkeiten.
 

Was muss man beachten?

Auftragnehmer sollten darauf achten, dass die Vertragsinhalte, vor allem die Inhalte des Vertragsgegenstandes, präzise formuliert werden. Vor allem der Leistungsumfang und das Honorar sollten genau definiert werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Auch die Scheinselbstständigkeit könnte eintreten, wenn Formulierungen und Klauseln des Vertrags intransparent sind. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist es unerlässlich, genau zu wissen, ab wann eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Wie sieht ein Dienstleistungsvertrag aus?

Der Vertrag beinhaltet, je nach Art und Anpassung, grundsätzlich folgende Punkte:

  • Vertragsparteien
  • Vertragsgegenstand (Dienstleistungen des Beraters)
  • Vertragsdauer
  • Pflichten des Auftraggebers
  • Vergütung des Dienstleisters
  • Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub (optional)
  • Wettbewerbsverbot/Tätigkeiten für Dritte (optional)
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Schlussbestimmungen

 Je nach Branche und Vertragsanpassung können weitere Vereinbarungen festgelegt werden.

Kündigung

Das Dienstverhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien kann ordentlich oder wegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Bei der ordentlichen Kündigung muss wiederum zwischen befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen unterschieden werden. Bei befristeter Vertragslaufzeit sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, das Vertragsverhältnis endet nach vertraglich festgesetzter Frist (§ 620). Wenn die Laufzeit nicht befristet ist, kann jede Partei das Dienstverhältnis nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen kündigen.

Die Kündigungsfrist orientiert sich an der Vergütungsregel, welche § 621 BGB unterliegt. Laut dieser Regelung kann die Kündigung beispielsweise an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden, wenn die Vergütung nach Tagen bemessen wird. Ist die Vergütung nach Wochen bemessen, dann ist die Kündigung spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Samstags zulässig. Sollte ein wichtiger Grund vorliegen (§ 626), kann das Dienstverhältnis ebenfalls beendet werden. Dieser Fall kann vorliegen, wenn gegen die vertragsrechtlichen Bestimmungen verstoßen wurde.

Allgemeine Gründe für die Beendung des Vertrags:

  • Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
  • Erreichung des Zweckes, also dem Erbringen der vereinbarten Dienstleistung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien

Über den Autor

Hannes Hörber

Rechtsanwalt Hannes Hörber ist in der Kanzlei Förster & Blob PartnerschaftsG mbB in den Bereichen AGB-Recht, Vertragserstellung/-prüfung und allgemeinem Wirtschaftsrecht tätig. Für freelancermap.de entwickelt er Musterverträge und informiert die User über die rechtlichen Rahmenbedingungen als Freelancer. Die Kanzlei Förster & Blob ist eine breit aufgestellte, mittelständische Kanzlei mit 12 Anwältinnen und Anwälten an den drei Standorten Schwabach, Heßdorf und Hilpoltstein.

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