Fristen und Termine können leicht im hektischen Freelancer-Leben untergehen. Wir haben die wichtigsten Daten für Selbstständige übers Jahr in einer Liste gesammelt, um Ihnen das Leben zu erleichtern.
Inhalt des Artikels:
- Anmeldung als Freibrufler
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Einkommensteuererklärung
- Einkommensteuervorauszahlungen
- Anmeldung als Gewerbetreibender
- Gewerbesteuererklärung
- Gewerbesteuervorauszahlungen
- Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte
- Fazit
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit als Freiberufler
Sie wollen sich als Freiberufler in Deutschland selbstständig machen? Dann muss die Selbstständigkeit bis spätestens einen Monat nach Beginn beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit den folgenden Informationen aus:
- Name
- Anschrift
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Datum, an dem die selbstständige Tätigkeit begonnen wird
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
- Steuer-Identifikationsnummer
Sie wollen als Freiberufler komfortabel Projekte finden?
Umsatzsteuervoranmeldung
In Deutschland müssen Freelancer, die umsatzsteuerpflichtig sind, jeden Monat, jedes Quartal oder einmal pro Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Die generelle Frist für die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung ist der 10. Tag des Folgemonats.
Als Faustregel gilt: Je höher die Umsatzsteuer, die Sie zahlen müssen, desto öfter müssen Sie diese voranmelden:
- Wer über 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlt: monatliche Voranmeldung
- Bei 1.000 – 7.500 Euro Umsatzsteuer: vierteljährliche Voranmeldung
- Wer bis 1.000 Euro Umsatzsteuer zahlt: keine Voranmeldung; hier reicht eine Jahresumsatzsteuererklärung.
ℹ️ Für 2023 gelten die folgenden Termine für die Umsatzsteuervoranmeldungen:
Monatliche Voranmeldung:
- 10. Januar 2023
- 10. Februar 2023
- 10. März 2023
- 11. April 2023
- 10. Mai 2023
- 12. Juni 2023
- 10. Juli 2023
- 10. August 2022
- 11. September 2023
- 10. Oktober 2023
- 10. November 2023
- 11. Dezember 2023
Quartalsweise Voranmeldung:
- 10. Januar 2023 für das 4. Quartal 2022
- 11. April 2023 für das 1. Quartal 2023
- 10. Juli 2023 für das 2. Quartal 2023
- 10. Oktober 2023 für das 3. Quartal 2023
- 10.01.2024 für das 4. Quartal 2023
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Einkommensteuererklärung
In Deutschland müssen Freelancer eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres.
Wird die Einkommenssteuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist um sieben Monate. In dem Fall wird die Einkommenssteuererklärung für Freelancer zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres fällig.
ℹ️ Die Frist für die Steuererklärung des Besteuerungszeitraums 2022 wurde verlängert. Die Abgabefrist wurde um zwei Monate verlängert auf den 30. September 2023. Da dieser auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. Oktober 2023. Bei Abgabe durch den Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 31. Mai 2024.
Einkommensteuervorauszahlungen
Für Selbstständige in Deutschland, die ihre Einkommensteuer als Vorauszahlungen entrichten, sind die Zahlungen in der Regel vierteljährlich fällig. Die Vorauszahlungen werden jeweils zum 10. des dritten, sechsten, neunten und zwölften Monats eines Kalenderjahres fällig.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Termine für die Einkommensteuervorauszahlungen:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Sobald die Einkommensteuererklärung abgegeben wurde und das Finanzamt die Höhe der Steuerschuld berechnet hat, kann es auch sein, dass es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommt.
Anmeldung der Selbstständigkeit als Gewerbe
In Deutschland kann ein Gewerbe nur mit dem dafür nötigen Gewerbeschein betrieben werden. Dies bedeutet, dass die Anmeldung eines Gewerbes generell vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen muss. Eine spätere Anmeldung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Es empfiehlt sich dazu immer, sich vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt zu informieren. Die Anmeldung kann in der Regel persönlich vor Ort, telefonisch oder online über das ELSTER-Portal erfolgen. Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über eine geeignete Geschäftsräumlichkeit
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
- Ggf. Nachweis über eine eventuell erforderliche Berufsqualifikation.
Je nach Bundesland und Gewerbebranche können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass je nach Gewerbe eine behördliche Genehmigung oder eine Meldung bei anderen Institutionen, wie zum Beispiel beim Finanzamt, notwendig sein kann.
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Gewerbesteuererklärung
In Deutschland müssen Selbstständige, die als Gewerbe angemeldet und somit gewerbesteuerpflichtig sind, jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde entrichtet. In der Regel ist die Frist für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung der 31. Juli des Folgejahres.
Die Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2022 ist demnach am 31. Juli 2023 fällig. Wenn Sie dafür einen Steuerberater zu Hilfe nehmen, verlängert sich die Frist um sieben Monate, auf den 29. Februar 2024.
Gewerbesteuervorauszahlungen
In Deutschland sind Gewerbesteuervorauszahlungen in der Regel vierteljährlich fällig, jeweils einen Monat vor den Vorauszahlungen der Einkommensteuer.
Für 2023 ergeben sich für die Gewerbesteuervorauszahlungen folgende Fälligkeiten:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November.
Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte
In Deutschland sind die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte in der Regel monatlich fällig. Die Beiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden, in dem der Lohn gezahlt wurde.
Es gibt jedoch die Möglichkeit sich für eine vierteljährliche oder jährliche Abrechnung zu entscheiden, in diesem Fall sind die Beiträge dann entsprechend vierteljährlich oder jährlich zu zahlen.
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Fazit
Es gibt gar nicht so viele verpflichtende Termine, die sich ein Freelancer merken muss. Die meisten davon, sind regelmäßig wiederkehrende Fristen, die man sich für mehrere Jahre einspeichern kann. Was Sie dennoch regelmäßig tun sollten: sich vergewissern, dass die Daten (noch) stimmen und welche davon auf Wochenenden oder Feiertagen liegen. Mit unserer praktischen Liste haben Sie alle Informationen, um sich die Termine direkt in den Kalender eintragen. Nichtsdestoweniger empfiehlt es sich immer, sich regelmäßig beim Finanzamt zu informieren und in Sachen Aktualität am Ball zu bleiben.