Kündigungsschreiben Muster & Vorlage – für Freelancer
Wer seinen Vertrag als Selbstständiger kündigen und dem Vertragspartner Lebewohl sagen will, muss einige Aspekte beachten. Worauf es bei der Vertragskündigung als Freelancer ankommt, ist im folgenden Artikel zu finden.
Die wichtigsten Fakten bei der Kündigung
Bei der Kündigung eines Dienstvertrags, Werkvertrags, Beratervertrags oder Honorarvertrags müssen Freelancer einiges beachten. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte für das Kündigungsschreiben zusammengefasst:
1. Schriftliche Kündigung
Die Kündigung sollte unbedingt schriftlich und in Papierform übergeben werden, um Rechtssicherheit zu haben. Selbst, wenn gesetzlich keine Schriftform vorgeschrieben ist, sollten selbstständig tätige Unternehmer auf eine schriftliche Kündigung achten und dies auch zur vereinbarten Form in ihren Verträgen machen.
Andere Formen der Kündigung, mündlich oder nur per E-Mail, können zu Nachweisproblemen führen, ob eine Kündigung überhaupt erklärt wurde, zu welchem Zeitpunkt und gegebenenfalls mit welcher Begründung.
2. Schriftliche Bestätigung
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Eine schriftliche Bestätigung seitens des Vertragspartners ist sinnvoll, da sie zusätzliche Sicherheit gibt – jedoch ist der Auftraggeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Freelancer können ihren Auftraggeber bereits im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung bitten, etwa so: „Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung schriftlich.“
Dafür kann die Kündigung in zweifacher Ausfertigung an den Vertragspartner gesendet werden, wobei eine Ausfertigung vom Auftraggeber unterzeichnet und somit bestätigt wird. Diese Ausführung können Freelancer anschließend zu den Akten legen.
3. Verwendung des Wortes „Kündigung“ im Dokument
Das Wort „Kündigung“ muss im Dokument nicht vorkommen. Aus dem Schreiben muss allerdings eindeutig hervorgehen, dass eine Beendigung des Vertragsverhältnisses das Ziel ist und die vertraglich vereinbarte Leistung nicht weiter erbracht wird.
4. Grund der Kündigung
Ein Grund ist nur bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund anzugeben. Bei der ordentlichen Beendigung des Vertrags ist die Angabe nicht zwingend notwendig.
5. Widerruf der Kündigung
Eine Kündigung kann rein rechtlich nicht zurückgenommen werden, da sie eine sogenannte einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ist. Soll das Vertragsverhältnis dann aber fortgesetzt werden, müssen beide Parteien ausdrücklich zustimmen, wodurch im Rechtssinne ein neuer Vertrag zu den bekannten Konditionen des vorherigen Vertrages entsteht.
Was ist ein Kündigungsschreiben?
Ein Kündigungsschreiben beendet einseitig und schriftlich ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, was bedeutet, dass die jeweils andere Partei nicht mit ihr einverstanden sein muss. Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertragsverhältnisses kommt hingegen in der Regel ein Aufhebungsvertrag zur Anwendung. Es gibt gesetzliche Einschränkungen, die dem Auftraggeber Grenzen setzen. Die darin vorgeschriebenen Fristen gelten für beide Seiten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kündigung?
Selbstständige schließen üblicherweise einen Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit einem Unternehmen ab, mit dem sie zusammenarbeiten. Darin ist alles dokumentiert:
- Ist die Laufzeit befristet oder unbefristet?
- Welche Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen?
Deshalb ist es für Freelancer nicht nur wichtig, den Inhalt des Vertrages zu studieren – sie sollten auch vor Unterzeichnung prüfen, ob die festgelegten Punkte und Fristen für sie akzeptabel sind.
Kündigungsarten und Kündigungsfristen
In den meisten Fällen schließen Selbstständige und vor allem Freiberufler einen Dienstvertrag ab, der eine befristete Laufzeit hat. Eine ordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn dafür eine Vereinbarung getroffen wurde. Ob eine Kündigung möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wichtig ist deshalb, bereits beim Vertrag Kündigungsmöglichkeiten zu regeln, damit keine der beiden Parteien einen Nachteil hat.
Die ordentliche Kündigung
Bei der sogenannten ordentlichen Kündigung handelt es sich um die „freie“ Kündigung eines Vertragsverhältnisses, das grundsätzlich eine Kündigung unter näher vereinbarten Voraussetzungen, z. B. einer bestimmten Frist, zulässt. Eine ordentliche Kündigung kann auch ausgeschlossen sein durch vertragliche Regelungen.
Die kündigende Partei muss also zunächst das Recht zur ordentlichen Kündigung haben und sich dann an die vertraglichen oder gesetzlichen Bedingungen wie Frist oder Form halten. Gründe muss die kündigende Partei in diesem Fall nicht nennen. In manchen Fällen, wie in der gesetzlichen Regelung zum Werkvertrag, kann sogar eine jederzeitige ordentliche Kündigung legitim sein.
Falls der Dienstvertrag keine Regelungen hinsichtlich der Fristen zur ordentlichen Kündigung beinhaltet, gelten die §§ 620, 621 BGB. Selbstständige können also ihre Kündigungsmodalitäten im Vorfeld vertraglichen regeln oder müssen mit den gesetzlichen Vorschriften zurechtkommen. Eine weitere Besonderheit sind Dienstverträge zur Erbringung von „Diensten höherer Art“ nach § 627 BGB, denn diese Verträge können auch ebenfalls fristlos und sogar ohne wichtigen Grund gekündigt werden.
Darunter fallen Dienstleistungen wie Steuerberatung, Rechtsberatung, Managementleistungen, aber auch IT-Dienstleistungen oder Vermarktungsleistungen. Im Klartext heißt das: Beim Erhalt von Tagessätzen, kann täglich gekündigt und das Arbeitsverhältnis zwei Tage nach Bekanntgabe der Kündigung beendet werden. Bei einer Vergütung nach Monaten muss bis spätestens zum 15. eines Monats gekündigt werden. Freelancer sind dann ab dem Ende des Monats nicht mehr vertraglich gebunden.
Außerordentliche (oft fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund
Kommt es im Vertragsverhältnis zu einer Situation, in der Tatsachen vorliegen, aufgrund derer einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, dann kann auch außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Grund muss erst auf Verlangen angegeben werden. Da eine Interessenabwägung Voraussetzung ist, sind außerordentlich fristlose Kündigungen nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Tatsachen zulässig.
Beispiele zu Kündigungsgründen
Zahlungsrückstände
Ein Vertrag kann aufgrund von Zahlungsrückständen vorzeitig beendet werden. Es muss sich hier um eine auf den Einzelfall bezogen erhebliche Summe handeln. Es sollte vor der Kündigung allerdings eine schriftliche Abmahnung erfolgen, in der eine Zahlungsfrist gesetzt wird. Erst nachdem dieser Frist nicht nachgekommen wurde, sollte eine Kündigung erfolgen.
Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen
Ein wichtiger Punkt ist der Verstoß gegen eine wesentliche vertraglich festgehaltene Vereinbarung. Dies kann jegliche Klausel im Vertrag betreffen, wie zum Beispiel eine Geheimhaltungsvereinbarung, die aber von besonderer Bedeutung sein muss.
Denn nur dann kann sich aus den gesamten Umständen die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung ergeben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Vertrag vor Abschluss genau geprüft wird, um sicherzugehen, dass alle Vertragsbestandteile korrekt erfüllt werden können und keine Unklarheiten bestehen. Auch wenn im Vertrag falsche Angaben gemacht wurden, kann das ein Kündigungsgrund sein.
Straftat
Eine Straftat gilt ebenfalls als Kündigungsgrund. Hier muss nur der Tatverdacht, nicht die Tat an sich, bewiesen werden.
Sollte die vertraglich festgelegte Zusammenarbeit von einer der beiden Seiten nicht, nur sehr schlecht, falsch oder grob fahrlässig ausgeführt werden, so sollte zuerst, wie auch bei Zahlungsrückständen, eine schriftliche Abmahnung erfolgen. Kommt der Abgemahnte der Forderung bzw. Verbesserung nicht nach, dann kann dies ein wichtiger Kündigungsgrund sein.
Ein Insolvenzantrag ist übrigens nicht automatisch Grund für eine Kündigung. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Zusammenhänge es gibt und ob Zahlungsverzüge entstanden sind. Im Falle einer Insolvenz sollten Selbstständige ihre Kündigung vorsichtshalber an die Firma sowie den Insolvenzverwalter senden.
Kündigung Dienstleistungsvertrag / Werkvertrag Vorlage
Fazit: Jede Kündigung ist ein Einzelfall
Die Kündigung eines Vertrages als Freelancer bringt viele Herausforderungen mit sich, da jeder Fall verschieden ist. Daher sollten unbedingt die Vertragsdetails gelesen werden und im Zweifel von einem Experten Rat eingeholt werden.