Ob GbR, GmbH, UG oder AG – in Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen für Gründer. Dabei muss zwischen Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterschieden werden. Wichtig für freie Experten: Sind sie ohne Partner tätig, müssen sie keine Unternehmensform nutzen.
Inhalt des Artikels:
- Einzelunternehmen mit unbeschränkter Haftung
- Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung
- GbR
- PartG
- Übersicht
- Fazit
Einzelunternehmen mit unbeschränkter Haftung
Freelancer, die sich ohne Partner selbstständig machen wollen, können zwischen zwei Formen des Einzelunternehmertums wählen: der nicht-gewerblichen und der gewerblichen Tätigkeit. In beiden Fällen muss es sich bei dem Gründer, laut Gesetz, um eine rechtlich natürliche Person handeln. Wichtig: Bei beiden Formen des Einzelunternehmens, müssen Vor- und Nachname in der Geschäftsbezeichnung enthalten sein.
Nicht-gewerbliches Einzelunternehmen: Freiberufler
Zuallererst: „Freiberufler“ per se ist keine Rechtsform. Um die freiberufliche Tätigkeit anzumelden, reicht ein Gang zum Finanzamt. Ob Ihre Beschäftigung als freiberuflich gilt, können Sie im Katalog nachschauen, spätestens bei der Anmeldung beim Finanzamt, wird Ihnen jemand Bescheid gegeben, ob Sie mit Ihrer Berufsbezeichnung in das Raster fallen. Generell gelten, nach Einkommenssteuergesetz, erzieherische, künstlerische oder beispielsweise beratende Tätigkeiten zu den freien Berufen.
Tipp: Um sich als freier Experte die Umsatzsteuervoranmeldung zu sparen, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese kann Gründern, die als Freiberufler eingetragen sind, den bürokratischen Aufwand wesentlich vereinfachen.
Gewerbliches Einzelunternehmen: Kleingewerbe
Wer sich als Einzelunternehmer die Gewerbesteuer sparen will, kann sich als Kleingewerbetreibender eintragen lassen. Hierzu ist allerdings eine Gewerbeanmeldung notwendig. Der bürokratische Aufwand bei der Buchhaltung hält sich hier noch in Grenzen: eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht aus.
Der Vorteil der Kleingewerbes, birgt die Möglichkeit, Mitarbeiter einstellen zu können. Wie bei der Anmeldung freier Berufe, besteht der Nachteil darin, dass der Gründer im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen (geschäftlich und privat) haftet. Somit müssen sich sowohl freiberuflich Tätige, als auch Kleingewerbetreibende, um eine gute Versicherung kümmern.
Achtung: Das Kleingewerbe ist nicht mit dem Kleinunternehmen gleichzusetzen!
Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung
Die Erfahrung zeigt, dass Freelancer tendenziell die beiden vorangehenden Formen des Einzelunternehmertums nutzen. Trotzdem können freie Experten aus weiteren Unternehmensformen wählen. Um zu vermeiden, dass sie dem Privat- und Betriebsvermögen haften, können Freiberufler eine Ein-Personen-GmbH oder eine Ein-Personen-Unternehmergesellschaft (UG) gründen. Beide Rechtsformen haben einen enormen Vorteil gegenüber dem Einzelunternehmertum: In beiden Fällen gilt, dass der Gründer lediglich mit seinem Firmenvermögen aufkommt, sie sind somit haftungsbeschränkt. Die beiden Unternehmensformen unterscheiden sich im Startkapital:

- GmbH: 25.000 Euro Stammkapital, davon 12.500 Euro Startkapital
- UG: 1 Euro Startkapital, Pflicht zur Bildung von Rücklagen (25% der Jahresgewinns fließen in das Stammkapital)
Die UG wird im allgemeinen Sprachgebrauch als auch „Mini-GmbH“ bezeichnet. Jungunternehmer wählen oftmals die UG vor einer GmbH, wenn nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, oder kein Gründungszuschuss bzw. Kredit gewährt wurde.
Für Freiberufler oder Freelancer, die sich nicht allein selbstständig machen wollen und gemeinsam die Welt der Selbstständigkeit erobern wollen, stehen weitere Rechtsformen für die freiberufliche Tätigkeit zur Verfügung.
Vorteile einer GmbH für Freelancer
- Die gesetzliche Haftungsbeschränkung schützt das private Vermögen.
- Dritte können in das Geschäft einbezogen
- Gesellschafter können juristische Personen (andere Kapitalgesellschaften) sein.
- Die Gehälter eines Geschäftsführers sind abziehbare Betriebsausgaben; dadurch entsteht ein Steuervorteil
- Außerdem reduzieren Personalkosten den zu versteuernden Gewinn einer GmbH.
- Ein weiterer Steuervorteil ist ein niedriger Körperschaftsteuertarif.
- Die Rechtsform wird bei Banken, Kunden und Lieferanten besonders geschätzt, wodurch viele weitere Vorteile entstehen.
- Eine GmbH lässt sich besser verkaufen als ein Einzelunternehmen
Nachteile einer GmbH für Freiberufler
- Es muss ein Gesellschaftsvertrag entworfen werden, in dem Details zur Firma, dem Sitz, Gegenstand und Stammkapital genannt werden. Die Erstellung ist sehr aufwendig und muss exakt formuliert werden.
- Nicht zuletzt die Kapitalaufbringung ist ein großer Nachteil, denn 12.500 Euro sind eine große Summe. Außerdem haftet man für das gesamte Mindestkapital (25.000 Euro).
- Es muss eine strikte Trennung zwischen dem Vermögen der GmbH und dem seiner Gesellschafter erfolgen; Sanktionen wegen Missachtung sind sehr hoch.
- Die Gründung einer GmbH ist mit umfangreichen Formalitäten verbunden.
- Es gibt strenge Vorschriften bezüglich der Buchführung und Bilanzlegung.
- Eine GmbH ist natürlich auch gewerbesteuerpflichtig, während ein Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlt.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts aka GbR
Die GbR, oder auch BGB-Gesellschaft, gilt als Kapitalgesellschaft und ähnelt in dessen Konditionen dem Kleinunternehmertum. Allerdings können sich in diesem Fall mehrere Freiberufler zu einer Arbeitsgruppe zusammenschließen. Wichtig ist hierbei nur, dass lediglich „reinrassige“ bzw. homogene Freiberufler-Gruppen eine Partnerschaft eingehen dürfen: GbRs aus Nicht-Freiberuflern und Freiberuflern sind in dieser Rechtsform nicht erlaubt.
Sie wollen Freelancer werden?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss, wie die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit, beim Finanzamt angemeldet werden. Eine schriftliche Vertragsvereinbarung bedarf diese Rechtsform nicht, ist allerdings empfehlenswert. Im Schadensfall kann der Gläubiger Forderungen sowohl gegen einzelne Gesellschafter der GbR, als auch gegen alle Mitglieder der Gesellschaft, geltend machen. Hier gilt die unbeschränkte Berufshaftung.
Partnerschaftsgesellschaft aka PartG
Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft wurde speziell für freie Berufe geschaffen und kann somit auch nur von Freiberuflergruppen gegründet werden. Im Gegensatz zu GmbHs oder UGs, müssen die potenziellen Partner kein Mindestkapital besitzen. Die Haftung für Mitglieder der PartG ist unbeschränkt, alle Gesellschafter kommen im Schadensfall mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen auf. In Ausnahmefällen kann die Haftung auf bestimmte Partner beschränkt werden – dies müssen die Vertragsparteien allerdings, im Zuge der Gründung, im Partnerschaftsvertrag festhalten.
Übersicht: Welche Rechtsform kann ich als Freiberufler wählen?
Freiberufler | Kleingewerbetreibender | 1-Personen-GmbH, 1-Personen-UG | PartG | GbR | |
---|---|---|---|---|---|
Gewerbeanmeldung | nein | ja | ja | ja | ja |
Mindestkapital | nein | nein | ja | nein | nein |
Buchführung | einfache Buchführung (EÜR) | einfache Buchführung (EÜR) | doppelte Buchführung (Bilanz, GuV) | einfache Buchführung (EÜR) | einfache Buchführung (EÜR) |
Anzahl Gründer | 1 | 1 | 1* | mind. 2 | mind. 2 |
Haftung | unbeschränkt | unbeschränkt | beschränkt | unbeschränkt | unbeschränkt |
* gewöhnliche GmbHs und UGs können von beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden
Fazit
Gleichen Sie ab, was für Sie (und ggf. ihre Partner) das Richtige ist – die beste Rechtsform für Freiberufler gibt es nicht. Für frischgebackene Freelancer ist es ratsam, vorerst lediglich eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Da in diesem Fall kein Startkapital von Nöten ist, gilt diese Rechtsform wohl auch als typische Wahl für Neueinsteiger.
Angehende Freelancer müssen sich umfangreich mit dem Thema Versicherungen auseinanderzusetzen, um beim Schadensfall abgesichert zu sein. Mit zunehmender Erfahrung und steigendem Umsatz, können die Möglichkeiten anderer Rechtsformen in Betracht gezogen werden. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Form Sie wählen sollen, konsultieren Sie einen Steuerberater.
Weitere Informationen zum Start in die Selbstständigkeit: