Gewinnermittlung für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen

G

Wir erläutern in diesem Beitrag, wie Sie eine Gewinnermittlung erstellen und welche Methoden Ihnen hierfür zur Verfügung stehen.


Inhalt des Artikels:

Was ist eine Gewinnermittlung?

Bei der Gewinnermittlung werden alle Ausgaben und alle Einnahmen eines Unternehmens verglichen. Aus diesem Vergleich wird der Gewinn oder der Verlust der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit errechnet.

In der Regel erfolgt die Gewinnermittlung zum Ende des Geschäftsjahres am 31.Dezember. Bei größeren umsatzstarken Unternehmen, erfolgt Sie auch zum Monats- oder zum Quartalsende.

Wofür dient die Gewinnermittlung?

Es gibt zwei Gründe, die die Arbeit einer Gewinnermittlung begründen:

  1. Auf Basis der Gewinnermittlung wird unter anderen die Höhe Ihrer Einkommenssteuer berechnet. Sie ist somit ein essentieller Bestandteil Ihrer Einkommenssteuererklärung.
  2. Sie sehen anhand der Zahlen, ob ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist.

Was passiert mit der Gewinnermittlung?

Die Gewinnermittlung müssen Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt erwartet Ihre Unterlagen bis zum 31. Juli im Folgejahr des abgerechneten Geschäftsjahres.

Neben dem rein steuerlichen Aspekt, können Sie die Gewinnermittlung nutzen, um den Erfolg Ihrer Selbstständigkeit zu messen. Sie könnten sich in diesem Zusammenhang zum Beispiel folgende Fragen stellen:

  • Ist der Gewinn oder Verlust, so wie Sie es prognostiziert haben?
  • Ist Ihr Gewinn oder Verlust höher oder niedriger als angenommen? Woher kommt der Unterschied?
  • Machen Ihre kalkulierten Stundensätze und Pauschalen Sinn?
  • Müssen Sie Ihre Preise anpassen?
  • Können/Müssen Investitionen getätigt werden?

Welche Methoden zur Gewinnermittlung gibt es?

Die Gewinnermittlung können Sie mit zwei unterschiedlichen Methoden durchführen:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Bilanz

Sie wollen im nächsten Jahr wieder Gewinne erzielen?

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die EÜR stellt ein Verfahren zur einfachen Buchführung dar. Hierbei werden Einnahmen und Ausgaben miteinander verglichen. Aus dem Vergleich ergeben sich Gewinn oder Verlust.

Wichtig ist, dass Sie alle Ausgaben und alle Einnahmen mit Belegen nachweisen können. Hinzu kommt, dass Sie alle Belege 10 Jahre aufheben und dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen müssen.

Unser Tipp: Da das Finanzamt Belege nur noch in digitaler Form haben möchte, speichern Sie sich alle Belege am besten sofort nach dem Sie sie erhalten und erfasst haben ab.

Die einfache Buchführung darf durchgeführt werden von:

  • Angehörigen der Freien Berufe
  • Selbstständigen
  • Freiberuflern / Freelancern
  • Kleinunternehmern
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Sowohl Selbstständige, Freelancer und Kleinunternehmen als auch GbRs sind lediglich bis zu einer festgesetzten Umsatz-und Gewinngrenze nicht bilanzierungspflichtig.

Werden diese Grenzen überschritten, reicht eine einfache Buchführung in Form der EÜR nicht mehr aus.

Nicht alle Unternehmensformen unterstehen der Bilanzierungspflicht.

Das könnte Sie auch interessieren: Rechtsformen für Freiberufler

Soloselbstständige, Freiberufler und Freelancer dürfen eine EÜR zur Gewinnermittlung erstellen, wenn der:

  • Umsatz je Geschäftsjahr unter 600.000 Euro liegt.
  • Gewinn je Geschäftsjahr unter 60.000 Euro liegt.

Kleinunternehmen, dürfen eine EÜR zur Gewinnermittlung stellen, wenn der:

  • Gewinn im letzten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro lag.
  • Umsatz für das kommende Geschäftsjahr voraussichtlich unter 60.000 Euro liegt
  • Gewinn für das laufende Geschäftsjahr voraussichtlich unter 60.000 Euro liegt

GbRs dürfen eine EÜR, statt einer Bilanz erstellen, wenn der:

  • Jahresumsatz unter 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro bei gewerblicher-, land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit liegt.
  • Jahresgewinn unter 60.000 Euro bzw. 350.000 Euro bei gewerblicher-, land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit liegt.

Wie sieht eine EÜR aus?

Auf einer Seite der EÜR werden die Einnahmen aufgelistet auf der anderen Seite die Ausgaben.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss Einnahmen und Ausgaben enthalten.

Hierbei müssen alle Ein-und Ausgaben so dokumentiert werden, dass sie einfach und eindeutig nachvollziehbar sind.

Welche Posten eine EÜR enthält wird in § 4 Absatz 3 EStG erläutert.

Zu den Einnahmen gehören:
  • Erträge aus den Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Steuerrückerstattungen
Zu den Ausgaben gehören:
  • Kosten für Waren und Dienstleistungen
  • Personalkosten

Mit welchen Hilfsmitteln kann eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt werden?

Für die Erstellung Ihrer ENÜ stehen Ihnen verschiedene Tools zur Verfügung. Hierzu gehören:

  • Offline Buchhaltungssoftware und Rechnungsprogramme
  • Online Buchhaltungssoftware und Rechnungsprogramme
  • Excel oder ähnliche Tabellen-Kalkulationsprogramme

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist deutlich umfangreicher als die Einnahmenüberschussrechnung. Die Bilanz wird auch als Doppelte Buchführung bezeichnet, da Sie aus verschiedenen Aktiv-und Passivkonten besteht.

Eine Bilanz startet immer mit einer Inventur. Bei dieser wird eine Bestandaufnahme durchgeführt. Hierzu gehören:

  • Vermögen
  • Schulden

Das Vermögen berechnen Sie aus Anlage-und Umlaufvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten der Firma.

Die Gewinnermittlung erfolgt durch einen Vergleich von Eröffnungs– und Schlussbestand in der Bilanz.

Wer ist bilanzierungspflichtig im Rahmen der Gewinnermittlung?

Eine Bilanzierungspflicht besteht grundsätzlich laut Handelsgesetzbuch (HGB) für alle Personengesellschaften. Hierzu gehören:

  • oHG
  • KG
  • GmbH
  • GmbH & Co.KG

Einzelunternehmer, Freelancer und Freiberufler, die nicht zu den freien Berufen zählen sind ab einem jährlichen Gewinn von 60.000 Euro bzw. ab einem jährlichen Umsatz von 600.000 Euro je Geschäftsjahr bilanzierungspflichtig.

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

Eine Bilanz besteht aus zwei verschiedenen Arten von Konten:

  • Aktivkonten / Soll-Konten
  • Passivkonten / Haben-Konten

Kaufen Sie beispielweise einen neuen Drucker für Ihr Unternehmen, nehmen Sie zwei Einträge vor:

  • Aktivkonto: Warenzugang in Form des Druckers
  • Passivkonto: Geldverlust durch den Einkauf einer Ware

Da die Bilanz deutlich komplexer aufgebaut ist, als den EÜR, arbeiten die meisten Unternehmen zur Erstellung der Bilanz mit einer Steuerberatungskanzlei zusammen.

Sie wollen Ihre eigenen Gewinne erwirtschaften?

Wie wird der ermittelte Gewinn beim Finanzamt eingereicht?

Liegen Ihre Betriebseinnahmen über 22.000 Euro, reichen Sie beim Finanzamt zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung die Anlage EÜR ein.

Liegen Ihre Betriebseinnahmen unter 22.000 Euro, verzichtet das Finanzamt auf die Anlage EÜR. Stattdessen möchte das Amt jedoch Ihre eigene Einnahmen-Überschuss-Rechnung sehen.

Alle Unterlagen reichen Sie über das Online-System der Finanzbehörden ELSTER ein.

Wie wechseln Sie von der EÜR zur Bilanz

Sobald Ihre Umsätze entsprechend steigen werden sie bilanzierungspflichtig. Den Wechsel von der EÜR machen Sie jedoch erst zum Folgejahr.

Das Finanzamt wird Sie auffordern künftig eine Bilanz statt einer EÜR durchzuführen.

Möchten Sie von der Bilanz zur EÜR wechseln, so müssen Sie diesen Wechsel vom Finanzamt prüfen lassen. Erst nach der Genehmigung durch die Behörde, können Sie den Wechsel durchführen.

Sollten Sie Ihr Unternehmen aufgeben, so sind Sie zu einer abschließenden Gewinnermittlung in Form eines Bestandvergleiches verpflichtet. Diese abschließende Gewinnermittlung reichen Sie bei der nächsten Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ein.

Unser Fazit

Je nach Höhe von Umsatz und Gewinn, müssen Sie eine EÜR oder eine Bilanz durchführen.

Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein für die Gewinnermittlung eine Steuerberatungskanzlei zu beauftragen.

Verschiedene On- und Offline-Programme bieten Ihnen viel Hilfestellung bei der Gewinnermittlung. Eine gut gepflegte Excel-Tabelle kann jedoch auch schon reichen.

Über den Autor

Beatrice Köhler

Beatrice war bis 2020 Online Marketing Managerin bei projektwerk.

[class^="wpforms-"]
[class^="wpforms-"]