Honorarvertrag Muster | Vorlage kostenlos herunterladen

Honorarvertrag – Muster & Vorlage für Freelancer

31. Juli 2024 / 9 Min /
Vorlage eines Honorarvertrags

Was genau regelt ein Honorarvertrag eigentlich und wie unterscheidet er sich von anderen Vertragsformen? Worauf müssen Freelancer bei der Erstellung eines solchen Vertrages achten? Das und vieles mehr haben wir hier kurz zusammengefasst.

Was ist ein Honorarvertrag und was regelt er?

Der Honorarvertrag, oder auch Vertrag über die freie Mitarbeit, kann, je nach Aufgabenstellung und Zielsetzung, auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrags aufgesetzt werden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Vertragsformen besteht darin, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Abschluss eines Werkvertrags ein vorher konkret festgelegtes Ergebnis bzw. den Erfolg schuldet – beim Dienstvertrag jedoch lediglich die professionelle Ausführung einer Tätigkeit, ohne dass ein bestimmter Erfolg garantiert wird.

Ein Honorarvertrag ist meist langfristiger angelegt und soll den Selbstständigen länger als Leistungserbringer binden, weshalb er manchmal auch als Rahmenvertrag ausgestaltet ist. Beim Honorarvertrag werden die Vertragsparteien als Auftragnehmer (hier auch freier Mitarbeiter) und Auftraggeber (hier auch Kunde) bezeichnet. 

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Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu minimieren, darf der Auftragnehmer weder an Weisungen des Auftraggebers gebunden, noch wirtschaftlich oder sozial von demselben abhängig sein. Ausschlaggebend bleibt allerdings, wie die Vertragsparteien das Vertragsverhältnis leben, sodass vertragliche Regelungen allein nicht reichen.

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Allgemeingültige arbeitsrechtliche Bestimmungen finden hier in der Regel keine Anwendung. Das Honorar des Auftragnehmers kann pro Stunde, pro Tag oder pauschal angegeben werden. Die Vereinbarung über die freie Mitarbeit kann eine Befristung enthalten, ein Grund muss von beiden Parteien nicht angegeben werden. Zusätzlich sind Selbstständige berechtigt, auch andere Aufträge parallel anzunehmen, falls vertraglich nichts Gegenteiliges geregelt ist. 

Wie sieht ein Honorarvertrag aus?

Der Vertrag beinhaltet, je nach Art und Anpassung, grundsätzlich folgende Punkte:

  • Vertragspartner
  • Vertragsgegenstand (Leistungen des freien Mitarbeiters)
  • Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung
  • Honorar und Stundenzahl des freien Mitarbeiters
  • Haftungsbeschränkung
  • Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub (optional, Indiz für Scheinselbständigkeit, daher Risiko abwägen)
  • Wettbewerbsverbot/Tätigkeiten für Dritte (optional)
  • Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort
  • Schlussbestimmungen
  • Kündigungsbestimmungen
  • Ort, Datum und Unterschrift

Je nach Branche und Vertragsanpassung können weitere Vereinbarungen festgelegt werden.

Honorarvertrag Vorlage

Was muss beachtet werden?

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Das größte Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer ist in diesem Fall die Scheinselbstständigkeit. Sollte der Freiberufler stark weisungsgebunden oder wirtschaftlich und sozial von dem Kunden abhängig sein, könnte dies Konsequenzen für beide Seiten nach sich ziehen. Allgemeingültige arbeitsrechtliche Bestimmungen dürfen hier keine Anwendung finden – ein abhängiges Arbeitsverhältnis darf nicht vorliegen.

Eine Aufzählung der wichtigsten Indizien enthält § 611a BGB.  Dort ist auch geregelt, dass unabhängig von der Bezeichnung der Vertragsbeziehung entscheidend bleibt, wie die Vertragsparteien das Vertragsverhältnis leben.

Wichtig ist auch bei dieser Vertragsform, dass man die Art und Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung sowie die Freiheiten des Selbstständigen sehr genau im Honorarvertrag regelt. Andernfalls können auf den Kunden hohe Kosten in Form von Sozialversicherungsbeiträgen zukommen.

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Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu minimieren, sollten Selbstständige Aufträge von verschiedenen Kunden annehmen und aktiv werbend am Markt auftreten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Die Voraussetzung für den Anspruch auf gesetzliches Arbeitslosengeld als Freelancer, Freiberufler oder Selbstständiger, besteht darin, dass der Antragsteller innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig angestellt war. Ausschlaggebend ist kein zusammenhängender Zeitraum, da einzelne Beschäftigungsabschnitte zusammengezählt werden können. Insbesondere am Anfang einer Selbstständigkeit bietet sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung an, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Steuerpflicht beim Honorarvertrag

Freiberufler und Freelancer sollten sich mit der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und ggf. auch mit der Gewerbesteuer auskennen. Welche Abzüge und Besonderheiten man jeweils kennen sollte, verraten wir nun im Detail:

Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt, ebenso wie bei Festangestellten, 11.604 Euro im Jahr (Stand 2023). Ab 2025 soll dieser weiter auf 12.084 Euro erhöht werden. Einkünfte, die diesen Betrag überschreiten, richten sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz, welcher zwischen 14 % und 45 % liegt.

Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens tätig ist, fällt die Umsatzsteuer bzw. umgangssprachlich Mehrwertsteuer an. Diese Umsatzsteuer muss der Unternehmer, soweit er nicht nach § 19 UStG befreiter Kleinunternehmer ist, ans Finanzamt abführen.

Von dieser abzuführenden Umsatzsteuer kann der Unternehmer aber seinerseits die eigene Vorsteuer abziehen. Diese besteht aus der Umsatzsteuer, die der Selbstständige auf erhaltene Leistungen anderer Unternehmer bezahlt, zum Beispiel aus Lieferantenrechnungen oder Arbeitsmitteln. Diese Vorsteuerbeträge können Freelancer von der erhobenen Umsatzsteuer abziehen. Die Restsumme ergibt dann die tatsächliche Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer. 

Als Alternative dazu können selbstständig Tätige die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nach aktuellem Stand (2024) dürfen die Umsätze im Vorjahr maximal 22.000 Euro betragen haben und im laufenden Jahr höchstens 50.000 Euro betragen. In diesem Fall muss keine vereinnahmte Umsatzsteuer abgeführt werden.

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Freelancer, die die Vorteile der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, können keine Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer ziehen.

Gewerbesteuer

Da der Freiberufler rechtlich gesehen kein Gewerbe anmelden muss, ist er von der Gewerbesteuer befreit. Nicht jeder Selbstständige ist aber auch zugleich Freiberufler. Freiberufliche Tätigkeiten zeichnen sich vor allem durch wissenschaftliche, erzieherische, schriftstellerische oder künstlerische Leistungen aus, die in eigener Person leitend und eigenverantwortlich ausgeführt werden.

Gewerbliche Aktivitäten können auch zu einer Abfärbewirkung auf die freiberuflichen Umsätze führen, sodass dann insgesamt eine Gewerblichkeit angenommen wird.

Beispiel: Sobald ein IT-Freelancer neben seiner freiberuflichen Tätigkeit der Programmierung auch noch eine Standard-Software oder ähnliche Produkte über einen Shop verkauft, könnte insgesamt eine Gewerbesteuer fällig werden. Genauere Informationen dazu gibt bei einem Steuerberater.

Wie ist der Honorarvertrag kündbar?

Der Honorarvertrag mit überwiegend dienstvertraglicher Prägung kann ordentlich oder außerordentlich (wegen eines wichtigen Grundes) gekündigt werden. Bei der ordentlichen Kündigung muss wiederum befristet und unbefristet unterschieden werden. Bei befristeter Vertragslaufzeit gelten keine gesetzlichen Regelungen – das Vertragsverhältnis endet nach vereinbarter Frist (§ 620). Wenn vertraglich keine Frist beschlossen wurde, kann jede Partei den Vertrag nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen kündigen.

Die Kündigungsfrist orientiert sich an der Vergütungsregel. Laut § 621 BGB kann die Kündigung an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden, wenn die Vergütung nach Tagen bemessen wird. Ist die Vergütung nach Wochen bemessen, dann ist die Kündigung spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Samstags zulässig. Sollte ein wichtiger Grund vorliegen (§ 626), kann das Vertragsverhältnis außerordentlich beendet werden.

Eine weitere Besonderheit sind Dienstverträge zur Erbringung von „Diensten höherer Art“ nach § 627 BGB. Denn diese Verträge können auch ebenfalls fristlos und sogar ohne wichtigen Grund gekündigt werden. Darunter fallen Dienstleistungen wie Steuerberatung, Rechtsberatung, Managementleistungen, aber auch IT-Dienstleistungen oder Vermarktungsleistungen. Bei Unsicherheiten sollte ein Anwalt zurate gezogen werden. 

Ist der Honorarvertrag überwiegend ein Werkvertrag, so kann der Auftraggeber den Vertrag, vorbehaltlich anderslautender vertraglicher Regelungen, jederzeit bis zur Vollendung des Werks kündigen. Also auch für diese Fälle sollte der Auftragnehmer vorsorgen und Kündigungsfristen vereinbaren oder die Kündigungsmöglichkeit ausschließen.

FAQ

Ist ein Honorar steuerpflichtig?

Honorare sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig, da sie als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gelten. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 18 und § 19 Abs. 1. In welcher Höhe der zu zahlende Steuerbetrag anfällt, hängt vom Gesamteinkommen ab, wobei ein Freibetrag von 11.604 Euro berücksichtigt wird. Auch nebenberufliche Honorare müssen versteuert werden, sofern der Betrag 410 Euro pro Jahr übersteigt.

Wie viel Honorar ist steuerfrei?

In Deutschland gibt es keinen festen Betrag, bis zu dem Honorare generell steuerfrei sind. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Regelungen, die unter bestimmten Bedingungen gelten. Zum Beispiel sind bis zu 410 Euro pro Jahr als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steuerfrei, wenn das Honorar im Nebenerwerb erzielt wird. Für Gesamteinkünfte gilt ein Steuerfreibetrag von 11.604 Euro jährlich. Wer unter dieser Pauschale bleibt, muss keine Einkommensteuer entrichten.

Was muss man bei einer Honorartätigkeit beachten?

Eine Honorartätigkeit bedeutet in der Regel, dass man auf selbstständiger Basis berufstätig ist. Dabei ist es wichtig, dass man sicherstellt, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt und im Honorarvertrag entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Darüber hinaus sollte man Klarheit über das Honorar, die Zahlungsbedingungen und andere relevante Details schaffen. Wer auf Honorarbasis tätig ist, sollte sich zudem über die Steuerpflicht (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und die Tatsache, dass man selbst für seinen Versicherungsschutz (Sozialversicherung und Berufshaftpflichtversicherung) verantwortlich ist, im Klaren sein.

Welche Elemente sollten in einem Honorarvertrag enthalten sein?

Ein Honorarvertrag sollte folgende Elemente enthalten: Identifikation der Vertragsparteien, genaue Leistungsbeschreibung, Vergütung und Zahlungsmodalitäten, Vertragsdauer und Regelungen zur Beendigung, Rechteübertragung (z.B. Nutzungsrechte), Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie Haftungsklauseln. Diese Elemente gewährleisten klare und rechtssichere Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Wie regelt man die Zahlung des Honorars, z. B. des Stunden- oder Pauschalhonorars?

Die Zahlung des Honorars wird üblicherweise durch einen Honorarvertrag festgelegt, der die Vergütung pro Stunde, Pauschalbeträge oder erfolgsabhängige Zahlungen spezifiziert. Wichtig ist, dass genaue Fristen und Bedingungen für die Rechnungsstellung und Zahlung vereinbart werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Welche rechtlichen Besonderheiten muss man bei der Vertragsgestaltung beachten?

Wesentliche rechtliche Besonderheiten beinhalten die klare Definition der Vertragsparteien, die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, die Regelungen zur Vergütung sowie Haftungsausschlüsse und -beschränkungen. Es ist auch wichtig, die Regelungen zur Rechteübertragung, insbesondere bei geistigem Eigentum, festzulegen.

Welche Regelungen gibt es für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung?

In Honorarverträgen sollten Klauseln enthalten sein, die die Bedingungen für eine vorzeitige Vertragsbeendigung regeln, einschließlich der Rechte auf Entschädigung oder Schadenersatz. Solche Regelungen können Kündigungsfristen, Gründe für eine außerordentliche Kündigung und eventuelle Rückzahlungen umfassen.

Wie wird Scheinselbstständigkeit im Honorarvertrag vermieden?

Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollte der Honorarvertrag klare Regelungen zur Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit des Auftragnehmers enthalten. Dazu gehören die freie Zeiteinteilung, das Arbeiten mit eigenen Betriebsmitteln, das Fehlen einer Weisungsbefugnis durch den Auftraggeber und die Möglichkeit, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.

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