Förderprogramme für Freelancer – Von Beratung bis Gründerzuschuss

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Besonders während den ersten Jahren in der Selbständigkeit, ist es häufig sehr schwer, Darlehen oder Kredite von einer Bank zu erhalten. Viele Freelancer wissen nicht, dass es auch finanzielle Unterstützung und ausgewählte Förderprogramme von EU, Staat und Ländern gibt, die den Start in die Selbständigkeit erleichtern.


Inhalt des Artikels:

  1. Förderung vor der Gründung
  2. Förderung nach der Gründung
  3. Gründercoaching in der Arbeitslosigkeit
  4. Weitere Förderungsmaßnahmen für Existenzgründer

Das eigene Unternehmen kann nicht nur durch Banken finanziert werden. Auch öffentliche Gelder und Zuschüsse können beim Start in die Selbständigkeit beantragt werden. In der folgenden Übersicht erhalten Selbständige und Freiberufler Informationen über Förderprogramme und Voraussetzungen.

Nicht nur Banken vergeben Kredite, auch EU, Bund und Länder bieten Fördergelder und Zuschüsse an.

Förderung vor der Gründung

Für angehende Freelancer gibt es die Möglichkeit, sich bereits vor der Gründung im Rahmen einer Existenzgründungsberatung oder einem Unternehmensberater beraten zu lassen. Eine Beratung vor der eigentlichen Existenzgründung ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise die Businessidee geprüft werden soll oder Sie Hilfe beim Erstellen des Business- oder Finanzplans benötigen.

Es ist erwiesen, dass Gründer, die sich im Vorfeld ihrer Selbständigkeit professionell beraten lassen, größere Aussicht auf Erfolg haben. Die Beratungsleistungen sind kostenpflichtig, werden aber staatlich durch die einzelnen Bundesländer mit Zuschüssen gefördert. Informationen über die Förderung erhalten Existenzgründer bei den zuständigen Existenzgründungsberatungen der Länder.


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Förderung nach der Gründung

Selbständige, Freelancer und Freiberufler, die mindestens ein Jahr am Markt tätig sind, können sich ebenfalls von einem Unternehmens- oder Gründerberater zu Fragen der Unternehmensführung unterstützen lassen. Hierbei kommt die sogenannte Förderung unternehmerischen Know-Hows der Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Zug, die seit 2016 die vorherigen Programme „Gründercoaching Deutschland (GCD)“, „Förderung unternehmerischen Know-hows“, „Runder Tisch“ und „Turn-Around-Beratung“ vereinheitlicht und ersetzet. Von der BAFA profitieren können:

  • Junge Unternehmen, die weniger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen, die drei oder mehr Jahre am Markt sind,
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unabhängig vom Zeitraum der Gründung.

Existenzgründer, die in eine dieser Kategorie fallen, können gegen Vorlage der Rechnungen einen Zuschuss zu den Kosten ihres Coachings beantragen. Je nach Standort (neues oder altes Bundesland) und Alter des Unternehmens, liegt die Grenze des Zuschusses bei 80% der Beratungskosten (bei jungen Unternehmen) von maximal 4.000 Euro bzw. 60% der Beratungskosten (bei Bestandsunternehmen) von maximal 3.000 Euro. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können bis zu 90% der Beratungsausgaben von maximal 3.000 Euro zurückerhalten.

Unternehmensart Bemessungsgrundlage
Region Fördersatz
Maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen, weniger als 2 Jahre am Markt
4.000 €
neue BL*
80% 3.200 €
Region Lüneburg
60% 2.400 €
alte BL**
50%
2.000 €
Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung
3.000 €
neue BL*
80% 2.400 €
Region Lüneburg
60% 1.800 €
alte BL**
50% 1.500 €
Unternehmen in wirtschaflichen Schwierigkeiten
3.000 €
Alle Standorte
90% 2.700 €

* ohne Berlin und ohne Region Leipzig
** ohne Region Lüneburg mit Berlin und Region Leipzig
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Nicht bezuschusst werden allerdings Freiberufler, die hauptsächlich beratende Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare. Auch nicht förderberechtigt sind Unternehmen vor oder in einem laufenden Insolvenzverfahren. Förderanträge, zur Förderung von gemeinnützigen Organisationen oder einem Beteilitungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen werden ebenfalls abgelehnt. Weitere Informationen zur Beratungsförderung von Gründern, Freelancern und Freiberuflern gibts beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Gründercoaching in der Arbeitslosigkeit

Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ihre Existenz gründen, können bei ihrer Agentur für Arbeit nach einen Aktivierungs- und Beratungsgutschein fragen. Mit diesem erhalten sie Unterstützung durch eine geförderte Beratung um in die Selbständigkeit zu starten – beispielsweise zur Erstellung eines Business- oder Finanzplans. Sobald ein Unternehmenskonzept steht, das als Umsetzbar erachtet wird, kann bei der Agentur für Arbeit ein Gründungszuschuss beantragt werden.

Weitere Förderungsmaßnahmen für Existenzgründer

  • Gründungszuschuss: Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen mit einem Gründungszuschuss unterstützt. Details erfahren Gründungswillige von ihrem Berater in der Bundesagentur für Arbeit.
  • Einstiegsgeld: Förderung für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die als Selbständige durchstarten wollen. Zuschüsse gibts für maximal 24 Monate, die Höhe wird individuell berechnet.
  • Mikromezzaninfonds: Förderung von kleinen und jungen Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründern mit wenig Eigenkapital. Dem Unternehmen wird durch den Fonds aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds ESF wirtschaftliches Eigentum zugefügt, das dem Kapitalgeber jedoch weder Stimm- noch Einflussnahmerecht einräumt. Die maximale Beteilitung liegt bei 50´000 Euro während 10 Jahren.
  • INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Ein Förderprogramm des BAFA, das sich besonders an junge, innovative Unternehmen richtet. Dabei können Unternehmen den Titel „förderfähig für INVEST“ beantragen. Wird dieser vergeben, erhalten Investoren des Unternehmens 20% ihres eingesetzten Kapitals steuerfrei erstattet. Somit profitieren Investoren und Unternehmen.
  • EXIST-Gründerstipendium: Gründerförderung für Studierende, Absolventen und Wissenschaftler. Die Stipendiumsbeiträge können monatlich oder jährlich erfolgen und zur Sicherung des Lebensunterhalts, für Sachausgaben oder Coachingmassnahmen verwendet werden.
  • Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen: wie High-Tech Gründerfonds oder dem ERP-Startfonds
  • KfW-Unternehmerkredit: Förderung von Investitionsvorhaben von KMU.
  • ERP-GründerkreditStartGeld: Darlehen für Existenzgründer von bis zu 100.000 EUR.
  • Kostenlose Fördermittelauskunft: Hier erfahren Gründungswillige, welche Möglichkeiten zur Förderung ihres Unternehmens im jeweiligen Bundesland zur Verfügung stehen.

Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um als Gründer, Freelancer oder Freiberufler Fördergelder zu erhalten, erfahren Sie beim Fördermittel-Check der Initiative für Existenzgründer.

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