Doppelte Haushaltsführung – Zweitwohnsitz für Freelancer

Wenn der Beschäftigungsort zu weit vom Heimatort entfernt ist und das tägliche Pendeln zur Belastung wird, können Freelancer die Einrichtung eines Zweitwohnsitzes in Erwägung ziehen. Wir geben Tipps und zeigen, in welchen Fällen die doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzbar ist.
Nicht immer finden Freelancer Remote-Projekte oder Aufträge in der Nähe des Heimatortes. Immerhin arbeiten noch 51 Prozent der Freelancer hin und wieder im Unternehmen vor Ort (Quelle: Freelancer-Kompass). Regelmäßiges kilometerweites Pendeln vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte ist nicht nur ein Zeitfresser, sondern kann auch körperlich und psychisch beeinträchtigend sein. Als Lösung hierfür kann man sich eine Zweitwohnung einrichten.
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Die Unterhaltungskosten für einen solchen Nebenwohnsitz können Freelancer laut Einkommensteuergesetz als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5, § 4 Abs. 5 Nr. 6a). Bedingungen hierfür sind lediglich die berufliche Notwendigkeit der Gründung des zweiten Wohnsitzes, das Bestehen eines eigenen Hausstandes am Hauptwohnsitz und die Entfernung der Arbeitsstelle von beiden Wohnungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der doppelte Haushalt muss berufliche Gründe haben
Dieses Kriterium erfüllen Selbstständige, wenn der Hauptwohnsitz zu weit vom Beschäftigungsort entfernt ist, um täglich zu pendeln. Die Fahrzeit muss wesentlich eingespart sein. Wichtig: Vorübergehende Wohnsitze sind ausgeschlossen. - Eigener Hausstand muss vorhanden sein
Wenn Freelancer lediglich in einen fremden Haushalt eingegliedert sind, beispielsweise bei Verwandten, ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Der Hauptwohnsitz muss einen eigenen Hausstand nachweisen. - Entfernung zwischen Hauptwohnsitz & erstem Arbeitsort muss > 1 Stunde Fahrzeit liegen
Das Finanzamt geht davon aus, dass eine Strecke von ca. 50 bis 60 Kilometern bzw. einer Stunde, vom Erstwohnsitz zur ersten Arbeitsstätte, zumutbar ist. Alles darüber rechtfertigt eine doppelte Haushaltsführung. - Entfernung zwischen Zweitwohnsitz & erstem Arbeitsort darf nicht < 1 Stunde Fahrzeit liegen
Hier gelten ebenfalls etwa 50 bis 60 Kilometer Fahrtstrecke bzw. 1 Stunde Fahrtzeit zum Auftraggeber – diese dürfen, aus steuerlicher Sicht, nicht überschritten werden.
Was bedeutet der eigene Hausstand?
Ein eigener Hausstand ist eine ausgestattete Wohnung, die den Lebensmittelpunkt bildet und in der die ansässige Person ihren eigenen Haushalt unterhält. Im Falle der doppelten Haushaltsführung wird zwischen Alleinstehenden und Verheirateten unterschieden. Berufstätige in beiden Lebenssituationen können steuerlich profitieren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Verheiratete
Das Finanzamt sieht bei Verheirateten den Lebensmittelpunkt dort, wo der Ehepartner ebenfalls ansässig ist. Anerkannt wird der eigene Hausstand, wenn in diesem Falle der Hauptwohnsitz mindestens sechsmal pro Jahr aufgesucht wird. Verheiratete haben in diesem Punkt einen Vorteil, da bei diesem Familienstand die doppelte Haushaltsführung meist steuerlich nicht angezweifelt wird.
Alleinstehende
Alleinstehende müssen eine eingerichtete Wohnung nachweisen, die sie als Eigentümer, Mieter oder Untermieter bewohnen. Ein Zimmer im Haus der Eltern wird nicht anerkannt, auch wenn monatlich etwas zur Miete beigesteuert wird. Bewohner gelten beispielsweise als Untermieter, wenn der Lebensgefährte als Hauptmieter eingetragen ist und eine Beteiligung an den Lebensführungskosten gegeben ist, mindestens aber 10 Prozent. Das Finanzamt sieht einen eigenen Hausstand als nachgewiesen an, wenn zusätzlich mindestens zwei Heimfahrten pro Monat erfolgen.
Zweitwohnungen, die als Urlaubsdomizil oder nur für bestimmte Anlässe genutzt werden, sind nicht steuerlich absetzbar. Umgekehrt darf der zweite Haushalt aber auch nicht zum Lebensmittelpunkt werden.
Was kann man bei einem Zweitwohnsitz absetzen?
Wenn alle erwähnten Kriterien erfüllt sind, können bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden, diese nennen sich Werbungskosten. Die Aufwendungen dürfen die Begrenzung von 1.000 Euro pro Monat nicht überschreiten.
Zu den Werbungskosten gehören:
- Verpflegungsmehraufwand (max. 3 Monate)
- Telefonkosten statt Heimfahrten
- Fahrten für erste und letzte Fahrt von Haupt- zu Zweitwohnsitz
- Heimfahrten zur Familie
- 1x wöchentlich
- Entfernungspauschale bis 20 km: 0,30 €/km
- Entfernungspauschale ab 21 km: 0,38 €/km
Weiterhin absetzbar sind:
- Umzugskosten
- Miete und Nebenkosten für die Unterkunft
- Kosten für Stellplatz
- Zweitwohnungssteuer (Verheiratete immer befreit, andere in individuellen Fällen)
- Hausrat- und Gebäudeversicherung
- Kosten für Ausstattung (notwendige und üblich abziehbare z. B. Bett, Schrank, Tisch usw.)
Die ganzjährige doppelte Haushaltsführung kann also bis zu 12.000 Euro abzugsfähige Kosten beinhalten. Diese Kosten können innerhalb des Jahres zwischen den Monaten übertragen und somit aufgeteilt werden.
tipp
Wo muss ich den Zweitwohnsitz eintragen oder beantragen?
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für Haupt- und Nebenwohnsitz. Angemeldet werden müssen diese, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro der zuständigen Gemeinde des anzumeldenden Wohnsitzes. Für die Anmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen.
Bei doppelter Haushaltsführung prüft das Finanzamt die Sachlage und meldet sich im Zweifelsfall bei der betreffenden Person. In der Steuererklärung mit ELSTER ist der Zweitwohnsitz unter der Anlage „N“ anzugeben.
Fazit
Die steuerlichen und zeitsparenden Vorteile einer Zweitwohnung liegen auf der Hand – auch gibt der zweite Wohnsitz dem Freelancer Freiheiten und Flexibilität. Die Nachteile einer Zweitwohnung bestehen für “Wochenend-Heimfahrer” in der Ferne zu Familie und Freunden, doch auch in der Gefahr, wochentags in Arbeit zu versinken. Freelancer sollten hier vor allem die Work-Life-Balance im Auge behalten, sodass die doppelte Haushaltsführung nicht zur Doppelbelastung wird.
Hinweis: Bei Zweifel oder Sonderfällen sollte ein Experte in Sachen Steuern zu Rate gezogen werden – dieser Artikel gilt als erste Hilfestellung und ersetzt keine individuelle Beratung.