Quittung schreiben: Vorlage & Muster (Word, Excel, PDF)
Ob beim Verkauf über Kleinanzeigen, nach einer Barzahlung beim Handwerker oder im Kundengeschäft als Freelancer: Immer wieder wird ein schriftlicher Nachweis dafür benötigt, dass eine Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Genau dafür gibt es die Quittung. Dieser Artikel erklärt, wie eine Quittung aufgebaut ist, welche Angaben sie enthalten muss und worauf beim Ausstellen geachten werden musst.
Das Wichtigste in KĂĽrze
- Eine Quittung bestätigt, dass eine Zahlung oder Leistung geleistet und vom Zahlungsempfänger angenommen wurde.
- Damit eine Quittung gĂĽltig ist, mĂĽssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Wenn nicht alle erfĂĽllt sind, ist die Quittung nichtig.
- Im Falle der Kleinunternehmerregelung darf auf der Quittung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
- Auch bei einem Privatverkauf kann die zahlende Person eine Quittung verlangen.
Was ist eine Quittung?
Eine Quittung ist ein schriftlicher Nachweis darüber, dass eine Zahlung erfolgt ist. Sie bestätigt, dass der Zahlungsempfänger den angegebenen Betrag erhalten hat. Vereinfacht beantwortet eine Quittung damit vier Fragen auf einmal: Wer hat wann wofür wie viel bezahlt?
Der Anspruch auf eine Quittung ist in § 368 BGB festgehalten. Wer eine Zahlung leistet, kann vom Zahlungsempfänger eine Quittung verlangen. Das gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich bei den Beteiligten um ein Unternehmen, einen Freelancer oder eine Privatperson handelt.
Auch fĂĽr die Buchhaltung kann eine Quittung eine wichtige Rolle spiele. Die dient als Beleg fĂĽr einen Zahlungsvorgang und kann damit beispielsweise Betriebseinnahmen oder -ausgaben dokumentieren.
Während früher vor allem klassische Quittungsblöcke aus Papier verwendet wurden, kommen heute zunehmend digitale Lösungen zum Einsatz. Rechnungsprogramme, Kassensysteme und Vorlagen ermöglichen es, Quittungen am Computer zu erstellen und direkt zu versenden. Bei privaten Verkäufen wird die klassische Quittung auf Papier jedoch weiterhin häufig genutzt.
Gratis Quittungs-Vorlage: Word, Excel & PDF zum Download
Eine fertige Quittungs-Vorlage steht hier in drei Formaten zum kostenlosen Download bereit.

 Alle drei Vorlagen enthalten bereits die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Dadurch wird nichts vergessen und die Quittung ist nach dem vollständigen AusfĂĽllen rechtsgĂĽltig.Â
Pflichtangaben: Was muss auf eine Quittung?
Wie bereits mehrfach erwähnt, wird die Quittung nur als rechtsgültig anerkannt, wenn alle Mindestangaben enthalten sind:
- Name des Zahlenden
- Name des Zahlungsempfängers
- Art und Menge der Ware bzw. der Leistung
- Betrag in Ziffern und in Worten
- Datum und Ort der Ausstellung
- Vermerk ĂĽber den Erhalt der Zahlung bzw. Leistung
- Unterschrift des Zahlungsempfängers
- Bei Unternehmen: gegebenenfalls der geltende Umsatzsteuersatz und eine fortlaufende Quittungsnummer

achtung
Schritt-fĂĽr-Schritt die Quittung richtig ausfĂĽllen
- Vorlage auswählen: Die Wahl liegt zwischen Word, Excel oder PDF – je nachdem, ob die Quittung digital oder handschriftlich ausgefüllt werden soll.
- Namen eintragen: Die vollständigen Namen von Zahlungsempfänger und zahlender Person müssen notiert werden.
- Leistung beschreiben: In wenigen Worten wird erklärt, wofür die Zahlung erfolgt.
- Betrag eintragen: Der Betrag muss sowohl in Ziffern als auch in Worten angegeben werden, um Missverständnisse oder nachträgliche Änderungen zu erschweren.
- Steuerangaben prĂĽfen: Falls die Umsatzsteuer ausgewiesen wird, muss der entsprechende Steuersatz berĂĽcksichtigt werden. Kleinunternehmer dĂĽrfen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen.
- Ort und Datum ergänzen: Ausstellungsort und das Datum der Zahlung bzw. Der Ausstellungen müssen eingetragen werden.
- Unterschreiben: Der Zahlungsempfänger unterschreibt und bestätigt damit den Erhalt der Zahlung.
- Kopie aufbewahren: Bei geschäftlichen Vorgängen sollte eine Kopie bzw. ein digitaler Nachweis für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden.

Digitale Quittung
Auch Quittungen lassen sich inzwischen vollständig digital erstellen. Mit einer Word- oder Excel-Vorlage oder einem Online-Generator können die erforderlichen Angaben direkt am Computer eingetragen und anschließend als PDF gespeichert oder verschickt werden.
Grundsätzlich kommt es für die Aussagekraft einer Quittung nicht darauf an, ob sie handschriftlich oder digital erstellt wurde. Entscheidend ist, dass der Zahlungsvorgang nachvollziehbar dokumentiert wird und die erforderlichen Angaben enthalten sind.
Für Unternehmer gelten bei der elektronischen Aufbewahrung zusätzlich die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung. Elektronische Unterlagen müssen insbesondere nachvollziehbar und vor unbemerkten nachträglichen Änderungen geschützt aufbewahrt werden. Hier spielen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) eine wichtige Rolle.
Ein Vorteil digitaler Vorlagen: Sie lassen sich beliebig oft verwenden, können bei regelmäßiger Ausstellung fortlaufend nummeriert werden und lassen sich unkompliziert per E-Mail versenden.
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Kleinunternehmerregelung: Das gilt beim Ausstellen von Quittungen
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen bzw. Quittungen gesondert aus.
FĂĽr Quittungen bedeutet das:
- Keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen: Der Betrag wird ohne einen zusätzlichen Umsatzsteuerausweis angegeben.
- Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung: Sinnvoll ist ein entsprechender Hinweis, beispielsweise: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Übrige Angaben beachten: Namen, Zahlungsgrund, Betrag, Datum und Unterschrift sollten weiterhin vollständig angegeben werden.
Quittung, Kleinbetragsrechnung & Rechnung: die Unterschiede
Quittung, Kleinbetragsrechnung und Rechnung werden im Alltag oft durcheinandergebracht, erfĂĽllen aber unterschiedliche Funktionen.
| Kriterium | Quittung | Kleinbetragsrechnung (bis 250€) | Rechnung |
| Zweck | Nachweis, dass eine Zahlung erfolgt ist | Vereinfachter Rechnungsbeleg für kleinere Beträge | Dokumentiert eine Zahlungsforderung bzw. erbrachte Leistung |
| Pflichtangaben | Zahlungsempfänger, zahlende Person, Zahlungsgrund, Betrag, Datum, Unterschrift | Vereinfachte Rechnungsangaben, insbesondere Aussteller, Leistung, Entgelt und Steuerangaben | Zusätzlich Steuernummer, Rechnungsnummer, vollständige Anschrift beider Parteien |
| Beweisart | Zahlung erfolgt | Zahlung und steuerlich anerkannter Beleg | Forderung besteht, aber nicht automatisch Zahlung erfolgt |
| Ersetzt die andere? | Eine Quittung ersetzt grundsätzlich keine Rechnung | Kann eine Quittung ersetzen | Wird erst durch Zusatzvermerk zur Quittung |
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Quittung beim Privatverkauf
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Auch Privatpersonen dürfen Quittungen beispielsweise beim Verkauf eines gebrauchten Gegenstands über Kleinanzeigen ausstellen. Eine gesetzliche Pflicht, einen Privatverkauf zu quittieren, besteht grundsätzlich nicht. Verlangt die zahlende Partei jedoch eine Quittung, muss sie gemäß § 365 BGB ausgestellt werden.
Inhaltlich gelten dieselben Pflichtangaben wie im geschäftlichen Bereich, mit einer wichtigen Ausnahme: Als Privatperson darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Stattdessen genügt ein kurzer Hinweis wie „Privatverkauf – keine Umsatzsteuer“.