Zahlungserinnerung: Beispiele, Tipps & Vorlagen
Mit einer Zahlungserinnerung sollen Kunden freundlich darauf hingewiesen werden, ihre Rechnung zu begleichen. Was für sich sehr höflich klingt, ist im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) allerdings bereits eine erste Mahnung. Doch wann genau wird eine solche verschickt? Wie sollte sie formuliert sein und welche Fristen gelten? Hier geben wir Antworten. Außerdem stellen wir eine kostenlose Vorlage zur Verfügung.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Zahlungserinnerung ist die erste höfliche Mahnung, wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wurde (§ 286 BGB).
- Sie sollte schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen, um den Versand später beweisen zu können
- Am besten wird die Zahlungserinnerung 2 bis 3 Tage nach Ablauf der Frist, mit einer neuen Zahlungsfrist von 7 bis 14 Tagen verschickt.
Hier geht’s direkt zur kostenlosen Vorlage.
Was ist eine Zahlungserinnerung?
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Zahlt ein Kunde seine Rechnung nicht fristgerecht, kann der Gläubiger – also die Person oder das Unternehmen, dem das Geld zusteht – eine Zahlungserinnerung verschicken. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im § 286 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Aus juristischer Sicht dient eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung dazu, den Schuldner offiziell in Verzug zu setzen. Besonders wichtig ist das, wenn in der ursprünglichen Rechnung keine Zahlungsfrist oder kein konkretes Fälligkeitsdatum angegeben wurde.
Rein rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung. In der Praxis hat sich jedoch eingebürgert, den ersten Hinweis auf eine ausstehende Zahlung als „Zahlungserinnerung“ zu formulieren – sie klingt höflicher und trägt dazu bei, die Kundenbeziehung positiv zu halten.
Reagiert der Schuldner nicht auf die Zahlungserinnerung, folgen diese Schritte:
- 2. Mahnung mit Verzugszinsen und Mahngebühr
- 3. und letzte Mahnung (optional)
- Anordnung und Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
Was bei Zahlungsverzug genau passiert, erklären wir hier im Detail.

Fristen: Wann sollte ich die Zahlungserinnerung verschicken?
Grundsätzlich gilt: Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, darf eine Zahlungserinnerung verschickt werden. In der Praxis ist es jedoch sinnvoll, ein bis drei Tage zu warten, bevor Sie die Erinnerung absenden. Der Grund: Manche Überweisungen benötigen etwas Zeit, bis sie dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden.
Viele Unternehmen und Selbstständige senden ihre Zahlungserinnerung daher zwei bis drei Tage nach Ablauf der Frist. so vermeiden sie einerseits Missverständnisse und wirken zum anderen professionell und fair.
Wenn auf der Rechnung kein konkretes Zahlungsdatum oder keine Frist angegeben ist, wird laut § 286 Abs. 3 BGB der Schuldner automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gesetzt (bei Verbrauchern nur, wenn darauf ausdrücklich hingewiesen wurde). In diesem Fall kann die Zahlungserinnerung also auch erst nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist erfolgen.
hinweis
So sieht eine professionelle Zahlungserinnerung aus
Zahlungserinnerungen (genauso wie alle anderen Mahnungen) sind an keine bestimmte Form gebunden. Das heißt, es macht auch keinen Unterschied, ob sie schriftlich oder mündlich ausgesprochen werden. Wir empfehlen allerdings die schriftliche Form (per E-Mail oder Brief).
So lässt sich später nachweisen, dass der Schuldner die Zahlungserinnerung tatsächlich erhalten hat, und der Zeitpunkt des Versands kann eindeutig belegt werden. Das ist insbesondere wichtig, falls es zu einem weiteren Mahnverfahren oder rechtlichen Schritten kommt.
3 Tipps zum Verschicken
- Legen Sie der Zahlungserinnerung eine Kopie der ursprünglichen Rechnung bei. Das untermauert Ihre Forderung und erleichtert dem Kunden die Zuordnung.
- Geben Sie immer eine Kontaktmöglichkeit (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) an, falls Rückfragen bestehen. Das wirkt professionell und kann Missverständnisse schnell klären.
- Wenn Sie den Versand per E-Mail wählen, achten Sie auf einen klaren Betreff wie „Zahlungserinnerung zu Rechnung Nr. (Rechnungsnummer)“. Das vermeidet, dass die Nachricht übersehen wird.
Aufbau & Inhalt einer Zahlungserinnerung
Eine Zahlungserinnerung sollte klar und übersichtlich aufgebaut sein. Wesentliche Inhalte sind:
- Absender und Empfänger (Name und Anschrift)
- Betreff (z. B. „Zahlungserinnerung zu Rechnung Nr. … “)
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- Der offene Betrag
- Das ursprüngliche Zahlungsziel (Datum) sowie die neue Frist
- Zahlungsinformationen (Bankverbindung, Verwendungszweck)
Ergänzend sinnvoll sind außerdem diese Angaben:
- Freundlicher Hinweis auf mögliche Rückfragen
- Kopie der Rechnung zur besseren Zuordnung
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Kostenlose Vorlage & Muster für die Zahlungserinnerung
Hier haben wir eine juristisch geprüfte Vorlage für eine freundliche Zahlungserinnerung als PDF und Word.
Tipps und Beispiele für freundliche Formulierungen
Eine freundliche Zahlungserinnerung erhält die Kundenbeziehung und erhöht die Chance auf eine schnelle Zahlung. Deshalb sollte sie immer höflich, sachlich und lösungsorientiert formuliert sein. Bei Mahnungen grundsätzlich, vor allem aber bei der ersten Zahlungserinnerung, sind Drohungen oder Vorwürfe fehl am Platz.
Beispiele:
- „Sicherlich ist Ihnen unsere Rechnung vom (Datum) entgangen.“
- „Wir möchten Sie höflich an die Begleichung der Rechnung Nr. (Rechnungsnummer) erinnern.“
- „Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.“
Tipps:
- Beginnen Sie mit einem positiven Einstieg („Vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit …“)
- Bleiben Sie respektvoll, auch wenn die Zahlung überfällig ist.
- Nutzen Sie Ich-/Wir-Botschaften statt Schuldzuweisungen, z.B. statt „Sie sind Ihrer Zahlungspflicht bisher nicht nachgekommen“ besser so formulieren: „Uns ist aufgefallen, dass die Zahlung möglicherweise noch aussteht.“
Textbeispiele: Konkrete Formulierungen für E-Mail-Erinnerungen
Damit die Zahlungserinnerung professionell und freundlich wirkt, sollte sie klar formuliert und dem Anlass angepasst sein. Hier haben wir einige Beispieltexte, die direkt übernommen oder individuell angepasst werden können.
Beispiel 1
Betreff: Zahlungserinnerung zu Rechnung Nr. 2025-014
Sehr geehrte/r (Name),
wir möchten Sie höflich daran erinnern, dass unsere Rechnung vom (Datum) über (Betrag) € mit Zahlungsziel (Datum) noch offen ist. Sollten Sie die Überweisung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
(Ihr Name / Unternehmen)
Beispiel 2
Betreff: Erinnerung an offene Rechnung Nr. 2025-014
Sehr geehrte/r (Name),
vielen Dank noch einmal für die angenehme Zusammenarbeit.
Leider konnten wir bislang keinen Zahlungseingang zu unserer Rechnung vom (Datum) feststellen. Wir bitten Sie, den offenen Betrag in Höhe von (Betrag) € bis spätestens (neues Datum) zu überweisen.
Sollten Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, danken wir Ihnen herzlich und bitten, dieses Schreiben zu ignorieren.
Mit besten Grüßen
(Ihr Name / Unternehmen)
Beispiel 3
Betreff: Hinweis auf offene Rechnung vom (Datum)
Hallo (Vorname),
beim Abgleich unserer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass die Rechnung vom (Datum) über (Betrag) € bislang noch offen ist. Das kann im Alltag schnell einmal untergehen – kein Problem.
Wir würden uns freuen, wenn Sie kurz prüfen könnten, ob die Zahlung bereits veranlasst wurde. Sollte die Überweisung bereits erfolgt sein, betrachten Sie diese Nachricht bitte als gegenstandslos.
Vielen Dank und freundliche Grüße
(Ihr Name)
