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Vorlage 3. Mahnung

Inhalt des Artikels:
Wann schreibt man die dritte Mahnung?
Ist auch nach der zweiten Mahnung der gewünschte Erfolg ausgeblieben, sollten Sie zur unbedingten Zahlungsaufforderung, der 3. Mahnung, greifen. Die 3. Mahnung wird gelegentlich auch als letzte Mahnung bezeichnet. Sie wird nach Ablauf der in der 2. Mahnung gesetzten Frist versandt, oder aber nach Ablauf von etwa 14 Tagen nach der 2. Mahnung, wenn man in dieser keine Frist gesetzt hatte.
In der 3. Mahnung wird man in unmissverständlicher Weise eine letzte Frist zur Zahlung setzen und die gerichtliche Verfolgung der Forderung gegenüber dem Kunden in Aussicht stellen. In dieser machen Sie Ihrem Kunden klar, dass es sich um ein ernsthaftes Unterfangen handelt und er auf wiederholte Zahlungsaufforderungen nicht reagiert hat. Stellen Sie dem Kunden mit der dritten Mahnung die angefallenen Verzugszinsen und Mahnkosten gesondert in Rechnung. Die dritte Mahnfrist sollte die Kürzeste sein (5 Tage).
Pflichtangaben

- Name und Adresse des Mahnungsstellenden
- Name und Adresse des Mahnungsempfängers
- Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- Datum der 3. Mahnung
- Betreff: Bezeichnung als „3. Mahnung“
- Bestimmte und sachliche Aufforderung zur Bezahlung der offenen Rechnung
- Verzugszinsen
- Mahngebühren
- der insgesamt zu zahlende Betrag
- Angabe der letzten Zahlungsfrist bzw. des letzten Zahlungstermins
- Hinweis auf Konsequenzen, falls Zahlung innerhalb der genannten Frist nicht erfolgt (Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Inkassobüro)
Wichtig: Bleiben Sie in jedem Fall auch in der 3. Mahnung sachlich und bestimmend. Erklären Sie kurz und prägnant, welche Schritte Sie einschlagen werden, wenn die Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt.
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