Die Kapitalbeschaffung gehört zu einer der schwierigsten Anforderungen bei einer Existenzgründung. Besonders während und in den ersten Jahren nach der Existenzgründung ist es, aufgrund von geringem Eigenkapital, häufig sehr schwer, ein Darlehen von einer Bank zu erhalten. Viele Gründer wissen nicht, dass es finanzielle Unterstützung und ausgewählte Förderprogramme gibt, die den Start in die Selbständigkeit erleichtern. In der folgenden Übersicht erhalten Selbständige und Freiberufler Informationen über Förderprogramme, Voraussetzungen, Fristen und Ansprechpartner.
Förderung vor der Gründung
Förderung für Beratung zur Existenzgründung
Für Existenzgründer gibt es die Möglichkeit, sich bereits vor der Gründung detailliert von einer Existenzgründungsberatung oder einem Unternehmensberater
beraten zu lassen. Diese
Beratungsleistungen sind kostenpflichtig, werden aber durch die einzelnen Bundesländer mit Zuschüssen gefördert. Informationen über die Förderung erhalten Existenzgründer bei den zuständigen Existenzgründungsberatungen der Länder.
Förderung nach der Gründung
Förderung zur Unternehmensberatung von kleinen- und mittelständigen Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern
Selbständige und Freiberufler, die mindestens ein Jahr am Markt tätig sind, können sich von einer Unternehmensberatung zu Fragen der Unternehmensführung unterstützen lassen. Für diese
Beratung werden aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse zu den
Beratungskosten gemäß der „Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99 S. 2404)“ gewährt. Gefördert werden KMU sowie Angehörige von Freien Berufen, die bereits mindestens ein Jahr am Markt bestehen, weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro haben.
Existenzgründer, die diese Anforderungen erfüllen, können gegen Vorlage der Rechnungen einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung beantragen. Die Grenze des Zuschusses liegt bei maximal 50 Prozent bzw. in den neuen Bundesländern bei 75 Prozent oder 1.500 Euro Förderung. Bei allgemeinen
Beratungen und speziellen
Beratungen kann jedes Unternehmen Zuschüsse von jeweils 3.000 Euro für die Gesamtlaufzeit der Richtlinie abrufen. Insgesamt können Existenzgründer für allgemeine und spezielle
Beratungen folglich Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro abrufen. Allerdings gibt es auch für diese Beschränkung Ausnahmen zum Beispiel für
Beratungszuschüsse zu Umwelt- und Arbeitsschutz.
Die vollständigen Antragsunterlagen inklusive
Beratungsbericht,
Beraterrechnung, Kontoauszug als Zahlungsnachweis und die "De-minimis" Bescheinigungen des Antragstellers müssen spätestens 3 Monate nach
Beratungsabschluss sowie erfolter Zahlung der
Beratungskosten in der Leitstelle eingereicht werden.
Gründercoaching
Das Gründercoaching Deutschland wird ebenfalls aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) getragen und richtet sich an Existenzgründer, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Gefördert werden Coachings zu Finanzierung, Marketingberatung sowie Marktstudien. Nicht förderbar sind
Beratungen zu Recht, Versicherungen, Steuern, Verträgen und Buchhaltung. Der Zuschuss wird auf die
Beratung durch einen Coach mit einem
Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro mit einer Förderung von maximal 800 EUR Tageshonorar und in den neuen Bundesländern max. 75 Prozent oder 4.500 EUR und den alten Bundesländern 50 Prozent oder maximal 3.000 Euro gewährt.
Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit
Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ihre Existenz gründen, können sich bundesweit mit bis zu 90 Prozent, auf maximal 4000 EUR und einem Tageshonorar von 800 EUR insgesamt bis zu 3.600 Euro fördern lassen.
Informationen zum Gründercoaching und zum Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit erhalten Existenzgründer von Regionalpartnern der KfW wie Industrie- und Handelskammern oder Gründungsinitiativen und Wirtschaftsförderungsgesellschaften.
Weitere Förderung für Existenzgründer
- Gründungszuschuss: Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen mit einem Gründungszuschuss unterstützt. Details erfahren Gründungswillige von ihrem Berater in der Bundesagentur für Arbeit.
- ERP-Kapital für Gründung (0 bis 3 Jahre): Förderung von Gründungs- bzw. Investitionsvorhaben mit nachhaltig tragfähige Existenz.
- KfW-Unternehmerkredit: Förderung von Investitionsvorhaben von KMU.
- KfW-StartGeld: Darlehen für Existenzgründer von bis zu 50.000 EUR.
- Förderprogramme für technologieorientierte Unternehmen: wie High-Tech Gründerfonds, ERP-Startfonds, EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft u.a.
- und weitere...
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