Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freelancer | Ratgeber

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freelancer

27. Januar 2025 / 4 Min /

Erfahren Sie, wie Sie als gewerbetreibender oder freiberuflicher Freelancer einen Antrag auf Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen können. In diesem Ratgeber klären wir, welche Kosten für Selbstständige entstehen und mit welchen Leistungen sie im Falle einer Arbeitslosigkeit rechnen können.

Wer kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?

Freelancer gehören zur Gruppe der Selbstständigen. Sie arbeiten häufig auf Projektbasis und profitieren nicht von den Vorteilen eines Angestellten. Um sich gegen den Verdienstausfall bei Arbeitslosigkeit zu schützen, kann es deshalb sinnvoll sein, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.

Die Arbeitslosenversicherung wird im Sozialgesetzbuch §28a Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag genannt. Die freiwillige Versicherung steht jedem Selbstständigen frei, wenn dieser

  • vor der Antragstellung in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig angestellt war oder
  • Arbeitslosengeld erhalten hat oder
  • eine Elternzeit in Anspruch genommen hat.
  • höchstens 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig ist.

Der Antrag für freiwillige Arbeitslosenversicherung – so geht’s!

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Freelancer müssen den Aufnahmeantrag spätestens ein Monat, nachdem sie ihre selbstständige Tätigkeit begonnen haben, bei der Arbeitsagentur abgeben. Der Antrag kann auch vor der Existenzgründung gestellt werden. Das Versicherungsverhältnis gilt dann ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit.

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er den Weg der Selbstständigkeit gewählt hat. Diesen Nachweis erbringt dieser durch Vorlage folgender Dokumente:

  • Gewerbeanmeldung (für gewerbetreibende Freelancer)
  • Anmeldung beim Finanzamt (für freiberufliche Freelancer)
  • Kundenvertrag (sofern bereits vorhanden)

Der Antrag selbst wird bei der zuständigen Arbeitsagentur des letzten Wohnortes gestellt.

Der Antrag selbst wird bei der zuständigen Arbeitsagentur des letzten Wohnortes gestellt. Von manchen Gründern fordert die Arbeitsagentur einen Beschäftigungsnachweis des ehemaligen Arbeitgebers, der diesen unterzeichnen und stempeln muss.

hinweis

Ein Nachweis der Selbstständigkeit ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, wenn die Agentur für Arbeit bereits einen Gründungszuschuss gewährt hat.

Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Die Beiträge belaufen sich jeden Monat auf € 91,35 in den alten und € 80,85 in den neuen Bundesländern (Stand: Januar 2018).

Gründer zahlen ab dem ersten Tag der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr nur die Hälfte der Beiträge: € 48,65 bzw. € 40,43 pro Monat.

Im Vergleich zu Angestellten gibt es keine Aufteilung der monatlichen Beiträge (Arbeitgeber und Arbeitnehmer); der Selbstständige trägt die Kosten alleine und überweist sie direkt an die Bundesagentur für Arbeit.

Ihr Einkommen hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Die Beitragshöhe ist immer gleich.

Voraussetzungen für die Auszahlung von Arbeitslosengeld

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie:

  • Weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
  • In den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate lang Beiträge entrichtet haben.
    • Ersatzzeiten werden hierbei hinzugerechnet:
      • Wehrdienst
      • Mutterschaftsurlaub
      • Elternzeit
      • Krankengeldbezug
      • Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur, durch persönliches Vorsprechen, Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

Wie hoch ist Ihr Arbeitslosengeld?

Bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes gibt es zwei Varianten:

  1. Waren Sie in den letzten 2 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit, für mindestens 150 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Anstellung, erfolgt die Leistungsberechnung auf Basis des aus diesem Beschäftigungsverhältnis erzieltem Einkommen.
  2. Es wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt. Hierfür wird von einem Arbeitsentgelt ausgegangen, welches sich nach der jährlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung richtet. Hierbei gibt es 4 Qualifikationsstufen.

Berechnung für Variante 1 – ehemals pflichtversichert

Sie erhalten im Falle einer vorausgegangen versicherungspflichtigen Anstellung in der Regel 60 % des pauschalisierten Nettoentgelts bzw. 67 %, wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, die bei der Berechnung berücksichtigt werden können.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes 1 einen Online-Rechner zur Verfügung. Mit diesem können Sie bequem Ihre Ansprüche errechnen.

Berechnung für Variante 2 – Qualifikationsstufen

Die Berechnung erfolgt pauschalisiert nach vier Qualifikationsstufen. Diese Stufen sind:

  1. Sie sind Akademiker mit einem Hoch-/Fachhochschulabschluss
  2. Sie sind Meister oder haben einen Abschluss an einer Fachschule erreicht
  3. Sie haben einen abgeschlossenen Ausbildungsberuf
  4. Sie haben keine Ausbildung

Diesen vier Stufen werden unterschiedlich Höhe Tagessätze zugeordnet, die sich wiederum nach Ost und West in Ihrer Höhe unterscheiden.

Wie lange können Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen?

Wer über längere Zeit voraussichtlich kein Einkommen erwirtschaftet, kann die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nutzen. Das Arbeitslosengeld wird bis zu zwölf beziehungsweise ab dem 55. Lebensjahr sogar bis zu 18 Monate lange ausgezahlt.

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