Nebentätigkeit als Beamter | Was ist zu beachten?

Nebenberuflich selbständig als Beamter: Ist das möglich?

21. Mai 2020 / 13 Min /

Die Selbständigkeit bringt viele Vorteile mit sich – das Beamtentum aber auch. Zahlreiche Beamte träumen daher zwar einerseits davon, als Freelancer tätig zu sein, möchten aber andererseits ihren aktuellen Status nicht aufgeben. Für sie stellt sich daher die Frage, ob sie sich nebenberuflich selbständig machen dürfen und wie das funktionieren kann.

Selbständigkeit vs. Beamtentum

Die Wahl des eigenen Berufs gehört zu den wichtigsten Lebensentscheidungen, die ein Mensch treffen muss. Dabei spielt aber nicht nur die Tätigkeit an sich eine Rolle, sondern auch das „Drumherum“ kann einen großen Unterschied machen. Je nach Beruf, bedeutet das zum Beispiel mehr oder weniger Einkommen, mehr oder weniger Flexibilität, mehr oder weniger Sicherheit, usw.

Zu Beginn der eigenen Berufslaufbahn sollte daher nicht nur die Frage geklärt werden, was man arbeiten möchte, sondern auch wie. Gerade die Selbständigkeit und das Beamtentum stellen dabei zwei gegensätzliche Modelle dar.

Arbeitsformen im Vergleich

Arbeitnehmer Selbstständig / Freelancer Beamter
– bei Arbeitgeber angestellt – sind ihr eigener Chef – sind quasi „unkündbar“
– erhält monatliches Gehalt – tragen Verantwortung für
das eigene Business
– Höchstmaß an Sicherheit
(kein Ausfall von Einkommen)
– genießt Sicherheiten – haben weniger Sicherheiten – können nicht beliebig Arbeitsplatz
wechseln, wenig flexibel
– können gekündigt werden – können mehr Geld erwirtschaften – im Alter gut abgesichert
– können Arbeitgeber wechseln – sind flexibler (z.B. Arbeitszeit und -ort)

Vorteile als Beamter

Manche Menschen werden mehr oder weniger „zufällig“ zum Beamten, schlichtweg, weil sie einen entsprechenden Beruf ergreifen. Wenn der eigene Traumberuf also Lehrer ist, geht die Verbeamtung damit oft einher, sozusagen als zusätzlicher Bonus. Dasselbe gilt natürlich für viele andere typische Berufsbilder von Beamten. Allerdings gibt es auch Personen, deren Ziel in erster Linie die Verbeamtung ist und die ihre Berufswahl daran ausrichten. Das liegt an den zahlreichen Vorteilen, welche der Status als Beamter mit sich bringt:

  • Sicherheit: Die Arbeit als Beamter ist hervorragend für Menschen geeignet, die ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Denn wer einmal auf Lebenszeit verbeamtet wurde, ist beinahe unkündbar. Es gibt lediglich wenige Ausnahmen, zum Beispiel bei einer Straffälligkeit. Ansonsten sind der Job und das Einkommen quasi bis zum Lebensende gesichert. Auch gegenüber wirtschaftlichen Schwankungen oder anderen Krisen ist der Job sicher.
  • Gehalt: Aber nicht nur die Sicherheit des Einkommens ist attraktiv, sondern ebenfalls dessen Höhe. Denn Beamtengehälter liegen in der Regel über dem Durchschnitt „normaler“ Beschäftigter, die zum Beispiel nach Tarifen bezahlt werden. Zudem sparen sich Beamte lästige Gehaltsverhandlungen, denn ihre Besoldung sowie Altersvorsorge sind einheitlich und werden regelmäßig neu ausgehandelt. Ein Blick in die Tabellen verrät also auf den Cent genau, wann man wie viel verdienen wird.
  • Sozialversicherungen: Und noch einen finanziellen Vorteil genießen Beamte, und zwar entfallen für sie die Sozialversicherungsbeiträge. Unterm Strich bleibt ihnen also mehr Netto von ihrem Bruttoeinkommen. Sie genießen zudem mehr Flexibilität bei den Versicherungen und haben zum Beispiel die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten.
  • Pension: Auch in die gesetzliche Rentenversicherung müssen Beamte nicht einzahlen, denn sie beziehen im Alter stattdessen eine Pension. Diese ist ebenfalls von Beginn an festgelegt und somit deutlich sicherer als die spätere Rentenhöhe bei der Einzahlung in die gesetzliche Versicherung. Zudem ist die Pension in der Regel deutlich höher als eine durchschnittliche Rente, sprich Beamte sind auch nach ihrer Berufstätigkeit besser versorgt als andere Berufsstände.
  • Bonität: Zu den finanziellen Vorteilen gehört außerdem eine bessere Bonität. Da das Einkommen von Beamten gesichert und meist überdurchschnittlich ist, erhalten sie in der Regel recht problemlos Kredite und das oft zu attraktiveren Konditionen. Einige Anbieter offerieren sogar spezielle „Beamtenkredite“, die einige Besonderheiten und Vorteile mit sich bringen. Der Traum vom Eigenheim oder andere größere Investitionen lassen sich als Beamter daher tendenziell in jüngerem Alter sowie einfacher und günstiger verwirklichen.
  • Familienfreundlichkeit: Das Beamtentum gilt als sehr familienfreundlich, denn längere Auszeiten sind in der Regel kein Problem, zum Beispiel für die Kindererziehung. Viele Berufe bieten außerdem die Möglichkeit, die Arbeitszeiten anzupassen oder teilweise aus dem Homeoffice zu arbeiten. Egal, wie das Modell schlussendlich aussieht, bleiben der Job und das Gehalt trotzdem sicher.

Vorteile als Selbständiger

Von Sicherheit können Selbständige zwar nur träumen, dafür können sie sich in ihrer Arbeit aber stark selbst verwirklichen – eine Möglichkeit, die in Beamtenberufen oft fehlt. Wer sich selbständig macht, kann also selbst entscheiden, wann er arbeitet, wie, wo oder mit wem. Er kann seine Arbeitsinhalte kontrollieren und in seinem eigenen Unternehmen die Richtung vorgeben.

Alles in allem, bringt die Selbständigkeit also deutlich mehr Freiheit sowie Eigenverantwortung mit sich – wohingegen viele Beamtenberufe den Ruf haben, eher von Langeweile und Eintönigkeit geprägt zu sein. Langweilig wird Freelancern, Einzelunternehmen und anderen Selbständigen hingegen garantiert nicht. Weitere Vorteile der Arbeit als Selbständiger sind:

  • Selbstbestimmung, sprich man ist sein eigener Chef, trägt dafür aber auch mehr Verantwortung.
  • Deutlich höhere Verdienstchancen als in jedem anderen Beruf als Beamter oder Angestellter – allerdings auch größere Risiken von Verlusten oder Einkommensausfällen.
  • Freiheit, was zugleich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert.
  • Raum für Kreativität und Innovationen, um die eigenen Ideen umzusetzen.
  • Abenteuer und Spannung in einem beruflichen Umfeld mit endlosen Möglichkeiten.
  • Persönlichkeitsentwicklung durch die Verantwortung, Herausforderungen und Co.

Fakt ist also, dass das Beamtentum und die Selbständigkeit beinahe Gegensätze darstellen und nicht beide Modelle für jeden Menschen geeignet sind. Die einen lieben die Sicherheit als Beamter, die anderen das Abenteuer der Selbständigkeit. Gute Argumente gibt es für beide Modelle. Hier stellt sich die Frage, ob sich diese nicht vereinen lassen, um sozusagen das Beste aus beiden Welten zu genießen?

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Gibt es selbständige Beamte?

Hauptberuflich „selbständiger Beamter“ zu sein, das ist leider nicht möglich. Es gibt also keine Selbständigen, die quasi projektbasiert für öffentliche Arbeitgeber tätig sind und dabei einen Beamtenstatus genießen. Stattdessen ist jeder Beamter hauptberuflich als Lehrer, Polizist, Verwaltungsmitarbeiter oder in einem anderen Beamtenberuf tätig und somit fest beim Staat angestellt. Das Leben als Beamter bedeutet also immer gewisse Einschränkungen.

Was aber möglich ist, ist sich als Beamter nebenberuflich selbständig zu machen. Dadurch genießt man vielleicht nicht die Freiheit eines „Vollzeit-Selbständigen“, zumindest aber viele andere Vorteile wie die Selbstverwirklichung oder ein zusätzliches Einkommen. Zudem gibt es natürlich die Möglichkeit, eines Tages ganz in die Selbständigkeit zu wechseln, wenn diese gut genug laufen sollte, und damit den Beamtenstatus aufzugeben.

Gesetzliche Grundlagen

Prinzipiell ist es also erlaubt, sich als Beamter nebenberuflich selbständig zu machen, zum Beispiel als Freelancer. Allerdings ist hierbei strikt geregelt, was möglich ist und was nicht. Einerseits gilt es, das Bundesrecht zu berücksichtigen, denn dieses ist für die meisten Beamten gültig. Manchmal muss außerdem das jeweilige Landesrecht beachtet werden. Laut Bundesbeamtengesetz (BGB) gilt diesbezüglich: Grundsätzlich gibt es für Nebentätigkeiten einen Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt, weshalb diese in der Regel anzeigepflichtig sind.

Wie streng diese Anzeigepflicht ist, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zwar orientiert sich das Landesrecht meist am BGB, dennoch sollten die Details im Einzelfall geprüft werden. Weiterhin wird zwischen drei Kategorien unterschieden:

  1. Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten: Entgeltliche Nebentätigkeitensind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel die schriftstellerische, wissenschaftliche oder Forschungstätigkeit.
  2. Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten: Solche Nebentätigkeiten oder jene, die als „Freizeitbeschäftigung“ angesehen werden können, zum Beispiel Ehrenämter oder Nachbarschaftshilfe, sind hingegen in vielen Bundesländern genehmigungsfrei. Einige der genehmigungsfreien Nebentätigkeiten sind aber dennoch anzeigepflichtig, sprich sie müssen nicht genehmigt, aber gemeldet werden.
  3. Anzeigefreie Nebentätigkeiten: Weiterhin gibt es Nebentätigkeiten, zum Beispiel für Gewerkschaften oder Selbsthilfeeinrichtungen, die weder genehmigt noch angezeigt werden müssen.

Da es sich bei der nebenberuflichen Selbständigkeit in der Regel um eine entgeltliche Nebentätigkeit handelt, muss diese in den meisten Fällen genehmigt oder zumindest angezeigt werden. Wenn Beamte entsprechende Pläne haben, sollten sie also die für sie gültigen bundes- und landesweiten Regelungen im Detail prüfen.

Anzeige der Nebentätigkeit

Besteht eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht, so muss die Anzeige der Nebentätigkeit vor (!) ihrer Aufnahme erfolgen. Erst, wenn sie genehmigt ist, darf also mit der Selbständigkeit begonnen werden – zum Beispiel in Form einer Gewerbeanmeldung.

Für die Entscheidung über die Nebentätigkeit benötigt die zuständige Dienstbehörde verschiedene Nachweise. Dabei handelt es sich vor allem um Dokumente, welche die Art und den zeitlichen Umfang der Nebentätigkeit erkennen lassen, ebenso wie eventuelle Entgelte oder geldwerte Vorteile. Es kann also sinnvoll sind, sich vorab mit einem Steuerberater zusammenzusetzen. Eventuell ist es auch nach der Genehmigung noch notwendig, Änderungen dieser Faktoren unverzüglich anzuzeigen.

Möglichkeiten und Grenzen

Prinzipiell stehen die Chancen auf eine Genehmigung der Nebentätigkeit gut, wenn sie die dienstlichen Interessen des Beamten nicht beeinträchtigt. Allerdings ist der Umfang, in welchem die Nebentätigkeit ausgeübt werden darf, ebenfalls streng geregelt und stark begrenzt.

Dabei gibt es Unterschiede je nach Art der nebenberuflichen Tätigkeit. So darf die Nebentätigkeit nicht mehr als rund 20 Prozent der offiziellen Arbeitszeit ausmachen. Diese sogenannte „Fünftel-Vermutung“ besagt demnach, dass die nebenberufliche Selbständigkeit zum Beispiel maximal acht Stunden pro Woche in Anspruch nehmen darf, wenn der Beamte in seinem Hauptberuf eine 40-Stunden-Woche hat.

Eine ähnliche Grenze gilt für die Einnahmen aus der Selbständigkeit. Hier gilt die 40‑Prozent-Regelung, sprich der Gewinn darf nicht höher sein als 40 Prozent des bezogenen Beamtengehalts. Damit genießen „nebenselbständige“ Beamte keine grenzenlosen Verdienstchancen wie das bei hauptberuflichen Selbständigen der Fall ist – sie können aber ihr Einkommen deutlich aufbessern.

Kurz gesagt: Die nebenberufliche Selbständigkeit als Beamter ist zwar in vielen Fällen möglich, jedoch nur in „abgespeckter“ Version. Wem das nicht ausreicht, der muss sich entscheiden und damit seinen Beamtenstatus oder den Traum von der Selbständigkeit aufgeben.

Allerdings sind die Fünftel-Vermutung und 40-Prozent-Regelung nicht in Stein gemeißelt. Sie stellen nur grobe Richtlinien dar. In Einzelfällen sind also Ausnahmen möglich, wenn sie auf sehr guten Argumenten basieren. Aber auch andersherum gibt es Ausnahmen, sprich eine Genehmigung kann verweigert werden, obwohl diese beiden Grenzen nicht überschritten werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • die selbständige Nebentätigkeit die Arbeitskraft zu stark in Anspruch nehmen würde, sodass die dienstliche Leistung des Beamten beeinträchtigt wäre.
  • die Nebentätigkeit in einem direkten Widerspruch zu den dienstlichen Pflichten steht.
  • das öffentliche Ansehen des Arbeitgebers unter der Nebentätigkeit leiden könnte.
  • es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt, sprich die Aufgaben auch durch die Behörde, Schule oder einen anderen öffentlichen Arbeitgeber ausgeübt werden könnten.
  • das Risiko einer Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwendbarkeit besteht.
  • der Beamte negativ beeinflusst werden könnte, zum Beispiel hinsichtlich seiner Unbefangenheit oder Unparteilichkeit.

Besteht hingegen kein Konflikt zwischen der nebenberuflichen Selbständigkeit und den genannten Aspekten, so stehen die Chancen für Beamte gut, dass diese genehmigt wird und sie somit nicht nur die Vorteile ihres Beamtendaseins genießen können, sondern zusätzlich viele Vorzüge der Selbständigkeit.

Tipps für die Genehmigung

Wie der Antrag auf die Genehmigung einer selbständigen Nebentätigkeit gestaltet ist, entscheidet also zu großen Teilen über dessen Erfolg. Daher ist es wichtig, sorgfältig die relevanten Dokumente einzuholen und gegebenenfalls gute Argumente für die nebenberufliche Selbständigkeit anzubringen. So kann eventuell eine Ausnahme erwirkt werden, wenn die Chancen auf eine Genehmigung ansonsten eher schlecht stehen. Wie also gehen Beamte in dieser Situation am besten vor?

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Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Genehmigung nicht dauerhaft ausgesprochen wird. Sie kann stattdessen jederzeit widerrufen werden. Das passiert zum Beispiel häufig, wenn sich signifikante Änderungen dieser Angaben ergeben. Auch diese sind daher stets anzuzeigen, was unter die Dienstpflicht für Beamte fällt.

Nebenberuflich selbständig – aber wie?

Sobald dem Beamten die entsprechende Genehmigung vorliegt, kann mit der konkreten Gründung begonnen werden. Die nebenberufliche Selbständigkeit für Beamte läuft dabei ab wie jede andere neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit auch. Erst einmal müssen also folgende Fragen geklärt werden:

  • Um welche Art von Unternehmen soll es sich handeln? „Freelancer“ ist schließlich keine offizielle Rechtsform. Stattdessen muss geprüft werden, ob die Tätigkeit als Freiberuflichkeit oder Gewerbe ausgeübt wird. Die Einstellung von Mitarbeitern, Gründung einer GmbH oder andere „größere“ Vorhaben sind bei der Nebentätigkeit als Beamter hingegen unüblich.
  • In beiden Fällen muss die Selbständigkeit anschließend beim Finanzamt angemeldet werden. Dafür gilt es, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und fortan alle Steuerangelegenheiten fristgerecht zu händeln. Dafür kann bei Bedarf ein Steuerberater eingeschaltet werden. Das ist vor allem sinnvoll, wenn zum Beispiel Umsatzsteuer abgeführt oder eine Bilanz eingereicht werden muss.
  • Weiterhin ist zu prüfen, inwiefern sich die Nebentätigkeit steuerlich auf das Beamtengehalt auswirkt. Auch hier kann ein Steuerberater dabei helfen, das Meiste herauszuholen und Fehler zu vermeiden.
  • Eventuell fallen mit der Selbständigkeit verschiedene Pflichtmitgliedschaften an. Das kann zum Beispiel die Künstlersozialkasse oder IHK betreffen. Auch hier ist also zu prüfen, wie sich diese Mitgliedschaft jeweils mit dem Beamtenstatus verträgt und ob eventuelle Ausnahmeregelungen greifen.

Anschließend sind natürlich alle üblichen Herausforderungen zu meistern, welche eine Selbständigkeit mit sich bringt, zum Beispiel die Kundenakquise, die Einhaltung von Deadlines und viele weitere.

Fazit

Es gibt durchaus die Möglichkeit, das Beamtendasein mit einer Selbständigkeit zu kombinieren. Allerdings gelten dabei strenge Regeln und es sind einige Besonderheiten zu beachten. Es handelt sich somit nur um eine „abgespeckte“ Version der Selbständigkeit. Dennoch bringt diese Nebentätigkeit zahlreiche Vorteile mit sich, zum Beispiel die Möglichkeit zur Selbstentfaltung oder für einen attraktiven Zuverdienst.

Wer mit dem Gedanken an die nebenberufliche Selbständigkeit als Beamter spielt, sollte sich also über die gültigen Gesetze informieren und gegebenenfalls die Genehmigung der zuständigen Behörde einholen. Sobald diese vorliegt, steht dem Vorhaben nichts mehr im Weg – außer natürlich die ganz normalen Herausforderungen, welche den Alltag als Freelancer prägen. Diese sind aber zugleich eine tolle Möglichkeit, um sich als Persönlichkeit weiterzuentwickeln und Selbstbewusstsein zu tanken.

Schlimmstenfalls scheitert die Selbständigkeit, allerdings besteht dann ja noch das sichere Beamtentum. Und sollte die Selbständigkeit doch gut genug laufen, sodass sie als Haupterwerb infrage kommt, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er langfristig gehen möchte. Dann stehen nämlich beide Türen offen. Das Beamtentum ist also eine hervorragende Ausgangssituation, um den Sprung in die (nebenberufliche) Selbständigkeit zu wagen und sozusagen erst einmal ohne Risiko den großen Zeh ins Wasser zu halten.

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