Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)?
Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ist auch als Personalleasing, Temporär- oder Zeitarbeit bekannt. Sie ähnelt einem Zeitvertrag und ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG geregelt.
Definition: Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?
Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) wurde früher nur in Ausnahmephasen, wie zum Beispiel im Fall der Saisonarbeit genutzt. Bis dato hat sich diese jedoch zu einem beliebten arbeitsrechtlichen Instrument entwickelt. Mittels der ANÜ können Personalverantwortliche sicherstellen, dass Unternehmen flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren können. Die Bundesagentur für Arbeit definiert den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung wie folgt:
Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wird dabei zum Verleiher, der Dritte zum Entleiher.
Bundesagentur für Arbeit
Nachfolgend klären wir, wie die Arbeitnehmerüberlassung überhaupt funktioniert und welche Vorteile sie für welche Seiten bietet.
Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?
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Die Arbeitnehmerüberlassung funktioniert mittels einer temporären Vertragsbeziehung zwischen einem Verleiher (Personaldienstleister) und einem Entleiher (auftraggebendes Unternehmen). Beide Parteien schließen einen gemeinsamen Vertrag, welcher regelt, dass Arbeitskräfte gegen ein vorab festgelegtes Budget entliehen werden. Der Personaldienstleister fungiert als Arbeitgeber und steht mit der verliehenen Arbeitskraft in einem vertraglich festgelegten Arbeitsverhältnis.
Merkmal der Arbeitnehmerüberlassung ist, dass der verliehene Arbeiter beim Personaldienstleister und folglich nicht bei der Firma angestellt ist. Die Bezahlung erfolgt vom auftraggebenden Unternehmen an den Personaldienstleister. Hierbei zahlt dieses einen vorab festgelegten Betrag für die ANÜ. Der Personaldienstleister bezahlt hiervon das Gehalt des von ihm entliehenen Mitarbeiters und behält den Rest als Gebühr für die Vermittlung.
Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung
Vorteile für Unternehmen | Vorteile für Leiharbeiter |
---|---|
Flexibilität | Einfacher Wiedereinstieg ins Berufsleben |
Kurzfristige Planbarkeit | Kennenlernen mehrerer Unternehmen |
Risikoarme Personalbeschaffung | Schnellere Vermittlung |
Reaktionsmöglichkeit bei Konjunkturschwankungen | Gegebenenfalls Chance auf Übernahme |
Kostenersparnis | Unverbindliche Möglichkeit in neue Berufsfelder hineinzuschnuppern |
Geringer Verwaltungsaufwand | Equal Pay Prinzip |
Transparente Bedingungen |
Vorteile für Unternehmen
Die Arbeitnehmerüberlassung bietet sowohl für Unternehmen als auch Arbeitssuchende einige Vorteile. Mittels Zeitarbeitsfirmen können Unternehmen ihre Personalplanung flexibel gestalten. Auf diese Weise müssen sie keine befristeten Arbeitsverträge abschließen und können ihr Personal trotzdem kurzfristig planen. Mit der kurzfristigen Anstellung resultiert zudem auch ein weiterer Vorteil, nämlich die risikoarme Personalbeschaffung.
Auch auf Konjunkturschwankungen, die zu einer Verzeichnung von Auftragsspitzen führen, kann so adäquat reagiert werden. Phasen des Wachstums und Auftragsschwankungen können mittels des bedarfsgerechten Personaleinsatzes gelöst werden.
Auch die Kosten für den Verwaltungsaufwand sinken, da ein zeitaufwendiger und teurer Recruitingprozess entfällt. Stattdessen kann das Unternehmen bei Bedarf immer auf passende Mitarbeiter des Personaldienstleisters zurückgreifen.
Um administrative Einstellprozeduren kümmert sich der Personaldienstleister, was zur Folge hat, dass die HR des Unternehmens mehr Zeit in Onboarding Aktivitäten investieren kann. Gleichwohl kostet die Arbeitnehmerüberlassung selbstverständlich Geld, dennoch hält sich dieses im Verhältnis zu einer Auftragsablehnung im Rahmen.
Aufgrund der Tatsache, dass sich geliehene Mitarbeiter gut in die mittel- und langfristige Planung einbeziehen lassen und seriöse Personaldienstleister ihre Arbeitsstunden transparent kommunizieren, kann vorab kalkuliert werden, wie viele Stunden ein entliehener Mitarbeiter benötigt wird.
Vorteile für Leiharbeiter
Auch Arbeitnehmer profitieren von einigen Vorteilen. So ermöglicht die Arbeitnehmerüberlassung einigen Personen nach längeren Auszeiten (z.B. durch Elternzeit) einfacher in das Berufsleben zurückzufinden. Berufseinsteiger oder Personen mit geringer Berufserfahrung können mithilfe eines Entleihers oftmals schneller vermittelt werden.
Zusätzlich besteht ein weiterer Vorteil durch den häufigen Arbeitgeberwechsel darin, dass Arbeitnehmer so die Möglichkeit bekommen, mehrere Unternehmen kennenzulernen, um sich so eventuell für Festanstellungen zu positionieren. Neben der gewonnenen Arbeitserfahrung besteht unter Umständen auch die Chance auf eine Übernahme.
Arbeitgeber nutzen die Zeitarbeitsphase oftmals als eine Art unverbindliche Probezeit, in der die Leiharbeitnehmer ihren Fleiß und ihr Können unter Beweis stellen können. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Absprache mit dem jeweiligen Personaldienstleister.
Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Bevor ein Unternehmen einen Leiharbeiter einsetzen kann, müssen zunächst die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Demnach ist für die Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Erlaubnis erforderlich. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in § 2 AÜG geregelt. Um also auf eine seriöse Personaldienstleistung zurückgreifen zu können, sollte vorab versichert sein, dass diese eine behördliche Erlaubnis der Agentur für Arbeit nachweisen kann.
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Der Vertrag zwischen einer Personaldienstleistung und dem Entleiher bedarf immer der Schriftform. Die Überlassung der Leiharbeiter muss in diesem Vertrag ausdrücklich mit dem Begriff „Arbeitnehmerüberlassung“ gekennzeichnet werden. Besondere Merkmale für die Ausführung der Tätigkeit (z.B. Qualifikationen), die Arbeitsbedingungen und das vereinbarte Arbeitsentgelt müssen ebenfalls beinhaltet sein. Folgende Checkliste kann zur Orientierung zu Rate gezogen werden.
Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags:
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Meldungspflicht bei Wegfallen oder Verlängerung der ANÜ
- Notwendige Qualifikation des Leiharbeiters
- Besondere Anforderungen für die Tätigkeit
- Arbeitsbedingungen
- Entgeltregelung
- Kennzeichnung des Begriffs „Arbeitnehmerüberlassung“
Überlassungshöchstdauer
Die Überlassung von Leiharbeitenden ist nicht unbegrenzt möglich. Seit dem 1. April 2017 ist die Höchstdauer in §1 Abs. 1b des AÜG geregelt. Dieses besagt, dass der Verleiher den Leiharbeitenden nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Unternehmen überlassen darf. Eine längere Beschäftigung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Überlassung für mindestens 3 Monate und 1 Tag unterbrochen wird. Eine solche Unterbrechung muss durch Beendigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages erfolgen. Ausfälle aufgrund von Urlaub oder Krankheit zählen hierbei nicht als Unterbrechung.
Bezahlung der Leiharbeitnehmer
Die Bezahlung der Leiharbeitnehmer erfolgt ab dem ersten Tag nach dem Equal Pay Prinzip (zu Deutsch: gleiche Bezahlung). Bei dieser Regelung geht es darum, Leiharbeitnehmende genauso fair zu bezahlen, wie vergleichbare Stammarbeitskräfte des Unternehmens, bei dem der Einsatz stattfindet. Abweichungen können dann erfolgen, wenn Leihmitarbeiter in einem Unternehmen mit vorhandenem Branchenzuschlagstarif eingesetzt werden. Details zur Staffelung der Branchenzuschläge nach jeweiligem Industriezweig können beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister nachgelesen werden.