Projekt: Beratung im Genehmigungsverfahren hins. der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Nr. 5.8 / Verarbeitung von Kunstharzen

Gießen  ‐ Vor Ort
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Schlagworte

Beratung Koordination

Beschreibung

* Beratung eines unserer Kunden hinsichtlich der Anwendung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -" 4. BImSchV)
* Beratung und Koordination des Genehmigungsverfahrens insbesondere hinsichtlich der Nr. 5.8: Anlagen zur Herstellung von Gegenständen unter Verwendung von Amino- oder Phenoplasten, wie Furan-, Harnstoff-, Phenol-, Resorcin- oder Xylolharzen mittels Wärmebehandlung, soweit die Menge der Ausgangsstoffe 10 Kilogramm oder mehr je Stunde beträgt
* Vorbereitung der Unternehmensvertreter im Hinblick auf anstehende Gespräche mit der Genehmigungsbehörde, ggf. Begleitung dieser Gespräche

* Fachlicher Hintergrund: Expertise in Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV
* Know-How in der Genehmigung von Anlagen, die unter die Nr. 5.8 BImschV fallen
* Beratungskompetenz hinsichtlich der Durchführung entsprechender Genehmigungsverfahren

Schlagwörter:
BImschV, BImSchG, Bundesimmissionsschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzverordnung, Beratung, Genehmigungsverfahren, Genehmigungsbehörde, Regierungspräsidium, Kunstharz


Kontaktperson: Personalreferent Herr Julian Schymik


FERCHAU Engineering GmbH
Niederlassung Gießen
Lahnstraße 15
35398 Gießen
Start
15.08.2018
Dauer
20 Wochen
Von
FERCHAU GmbH
Eingestellt
11.07.2018
Ansprechpartner:
Jörn Dorna
Projekt-ID:
1596419
Vertragsart
Freiberuflich
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