Beschreibung
* Beratung eines unserer Kunden hinsichtlich der Anwendung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -" 4. BImSchV)* Beratung und Koordination des Genehmigungsverfahrens insbesondere hinsichtlich der Nr. 5.8: Anlagen zur Herstellung von Gegenständen unter Verwendung von Amino- oder Phenoplasten, wie Furan-, Harnstoff-, Phenol-, Resorcin- oder Xylolharzen mittels Wärmebehandlung, soweit die Menge der Ausgangsstoffe 10 Kilogramm oder mehr je Stunde beträgt
* Vorbereitung der Unternehmensvertreter im Hinblick auf anstehende Gespräche mit der Genehmigungsbehörde, ggf. Begleitung dieser Gespräche
* Fachlicher Hintergrund: Expertise in Genehmigungsverfahren nach 4. BImSchV
* Know-How in der Genehmigung von Anlagen, die unter die Nr. 5.8 BImschV fallen
* Beratungskompetenz hinsichtlich der Durchführung entsprechender Genehmigungsverfahren
Schlagwörter:
BImschV, BImSchG, Bundesimmissionsschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzverordnung, Beratung, Genehmigungsverfahren, Genehmigungsbehörde, Regierungspräsidium, Kunstharz
Kontaktperson: Personalreferent Herr Julian Schymik
FERCHAU Engineering GmbH
Niederlassung Gießen
Lahnstraße 15
35398 Gießen