Beschreibung
Einsatzort: Ggf. auch Standort Münster möglich
Spezialisierung:
Development/Programming - Databases | Microsoft SQL Server | Data Warehouse Systems | SSIS (SQL Server Integration Services)
Optional: Development/Programming - C#
Methoden KnowHow:
ERM
ETL-Systemdesign
Optional: Tuning Techniken
Fachliches Know How:
Optional: Kenntnisse im Umfeld CRM, Customer Services
Aufgaben:
ETL-Entwicklung und ggfls. Betriebsunterstützung
Der Entwickler/Programmierer im Bereich Data Warehouse Systems wendet sein Spezialwissen zur Konzepterstellung, Gestaltung, Entwicklung, Konfiguration unter Anwendung geeigneter Software-Tools, Methoden und Prozesse an um eine effizienten Entwicklungszyklus zu gewährleisten. Er besitzt Erfahrung im Einsatz von Zusatz-Tools (ETL) wie Oracle Warehouse Builder (OWB) oder Microsoft SSIS und hat Kenntnisse in der Konzeption von DWH (z.B. Star-Schema, etc.). Als Developer im Bereich BI ist er für den Aufbau von Cubes und Reports auf Basis von Cognos und/oder Microsoft BI-Stack verantwortlich.Er interagiert mit unterschiedlichen Abteilungen (Project Manager, Analysten, Architekten) um ein Verständnis für das Geschäftsumfeld, den technischen Kontext und die strategische Ausrichtung des Kunden/Projektes kurzfristig zu erlangen. Er definiert Umfang, Planbarkeit und die Gestalt der ihn zugeordneten Komponenten und versteht mit geeigneten Instrumenten Probleme zu identifizieren und zu beheben. Durch Leistungsmessungen und entsprechender Dokumentation stellt er einen wichtigen Parameter im Projektteam dar. Qualität und Sicherheit haben immer höchste Priorität.Bei der vorliegenden Job-Beschreibung handelt es sich um eine allgemeine Beschreibung von Tätigkeiten, welche in erster Linie durch Externe ausgeübt werden sollen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beauftragt werden. Sollte mit der Profilanforderung ausdrücklich ein Contractor gesucht werden, der mittels eines Dienstleistungsvertrages beauftragt werden soll, so sind die Formulierungen anzupassen, da in solchen Fällen eine hohe Integration des Externen nicht zulässig ist.