Beschreibung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) während der Planung der Ausführung der Bau- und Montagevorhaben nach § 3 Abs. 2 BaustellV, während der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Abs. 3 BaustellV.* Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
* Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
* Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
* Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
* Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung
* Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
* Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen
* Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten
* Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz)
Qualifikation als SiGeKo gemäß RAB 30 Kapitel 4
Schlagwörter:
Sigeko, Sicherheitsplanung, Sicherheitstechnik, Sicherheitskoordination
Kontaktperson: Account Manager Herr Jan Dobija
FERCHAU Engineering GmbH
Niederlassung Bochum
Springorumallee 2
44795 Bochum