Beschreibung
Arbeiten bei Brunel bedeutet: Attraktive Arbeitsaufgaben und die ganze Vielfalt der IT im Engineeringumfeld.
Allein in der DACH-CZ Region verfügen wir über mehr als 40 Standorte und Entwicklungszentren mit akkreditiertem Prüflabor und weltweit über 120 Standorte mit mehr als 12.000 Mitarbeitern in über 40 Ländern. Mehr als 45 Jahre international erfolgreich und über 25 Jahre in Deutschland.
Stillstand bedeutet Rückschritt – mit Brunel können Sie etwas bewegen!
Für unseren strategischen Großkunden im Raum Duisburg sind wir auf der Suche nach einem SiGeKo (Sicherheits und Gesundheits-Koordinator / in und zwei FASI - Fachkräften für Arbeitssicherheit !!!
***** Projektumfang ab Planungsphase bis in die Bauphase !! *****
1. Planungsphase
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator soll während der Projektplanungsphase des Bauvorhabens folgende Leistungen nach Baustellenverordnung, RAB 30 und RAB 31 erbringen:
• Teilnahme an Planungsgesprächen in Duisburg im Vorfeld zur Prüfung der Planungsunterlagen
• Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch Analysieren der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken, konkret Beurteilen und Bewerten von Einflüssen und der Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten, sowie Prüfen der Ausführungsplanung und der Ablauf-/Terminplanung aus der Sicht von Sicherheits- und Gesundheitsschutz ggf. Hinwirken auf Anpassungen. Kommunikation und Abstimmung erforderlicher Anpassung mit der Projektleitung und der Bauleitung.
• Auswählen und festlegen der erforderlichen Schutzmaßnahmen unter Verweis auf die einzuhaltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
• Beraten des Auftraggebers und der Planungsbeteiligten auf Grundlage der Analyse der Planungsunterlagen.
• Absprache der Schutzmaßnahmen mit den ausführenden Firmen, sowie Abstimmung mit der Bauleitung. Die
• Abstimmung mit der Bauleitung erfolgt im Vorfeld vor Beginn der Arbeiten.
• Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) vor Baubeginn. Hierzu gehört auch die proaktive Beschaffung und Einforderung fehlender Unterlagen und Dokumentationen, wie z.B. das Einfordern der Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitschecks, der Schulungsnachweise von Mitarbeitern der Partnerfirmen durch die betreffenden Bauleiter.
• Koordinieren der Maßnahmen der Planungsbeteiligten in Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz unter
• Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG, insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten.
• Erstellen einer Baustellenordnung für Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
• Soweit notwendig Mitwirken an der Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung.
• Bereitstellen und Bekanntmachen des SiGe-Plan beim AG, den Planungsbeteiligten und der beauftragten Partnerfirmen (Leistungserbringer) durch dokumentierte Schulung aller Bauleiter (Fremde und Eigene) bzgl. allgemeiner, betriebsspezifischer Gefährdungen und regeln (z.B. Anmeldung der MA, …) vor Baubeginn.
• Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der
• baulichen Anlage und Zusammenstellung der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
• Standardisierte Berichterstattung zur Überwachung der Baustellenaktivitäten.
2. Bauphase
• Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie das zusätzliche HSE-Personal sollen während der Bauphase des
• Bauvorhabens folgende Leistungen nach Baustellenverordnung, RAB 30 und RAB 31 erbringen:
• Koordinieren der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutzes im Bauablauf unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG.
• Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustellen und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
• Achten auf Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen. Der SiGeKo arbeitet hierbei mit der Abteilung Arbeitssicherheit und der Bauleitung des AG zusammen, um die Durchführung der Aufgaben in arbeitssicherheitstechnischer Sicht zu gewährleiten.
• Sicherstellen der Information über sicherheitsrelevante Änderungen.
• Organisieren, Durchführen und Dokumentieren (Foto-Protokoll) von täglichen Baustellensicherheitsbegehungen sowie die Umsetzungs- und Wirksamkeitskontrolle der dokumentierten Maßnahmen.
• Teilnahme an den täglichen Baubesprechungen nach Baustelleneröffnung während der gesamten Bauzeit. Hier bei Vorstellung der tagesaktuellen Ereignisse und des Standes der Maßnahmenabarbeitungen.
• Teilnahme an Baustellenbegehungen (min. 1x wöchentlich sowie anlassbezogen) unter Begleitung der Projektleitung, der Bauleitung und ggf. weiterer tkSE-Fachabteilungen (Arbeitssicherheit, Werkfeuerwehr, …)
• Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenverordnung.
• Fortschreiben und Anpassen des SiGe-Plan bei Änderungen mit Bekanntmachen des geänderten SiGe-Plan beim AG, den Planungsbeteiligten und den beauftragten Partnerfirmen.
• Kontrolle auf Einhaltung des SiGe-Plan.
• Kontrolle der richtlinien- und gesetzeskonformen Anwendung der durch die Auftragnehmer angewendeten Arbeitsverfahren, u.a. durch Einfordern der Nachweise (z.B. Kranschein, Schweißeignung, …).
• Standardisierte Berichterstattung zur Überwachung der Baustellenaktivitäten
• Dokumentation von Ereignismeldungen (Unfälle, Beinaheunfälle, Unsichere Zustände, Unsichere Handlungen) in der Managementsoftware AuditorPlus. Schulungen des SiGeKo und des zusätzlichen HSE-Personals in der Anwendung der Software werden durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss durchgeführt.
Anforderung:
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie das zusätzliche HSE-Personal sollen mindestens über folgende Qualifikation verfügen:
- Baufachliche Kenntnisse
- Mindestens zweijährige Berufserfahrung
- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Nachweis der Prüfung sind mit bei zulegen)
- Für den SiGeKo zusätzlich: Koordinatoren Kenntnisse gemäß RAB 30 (Nachweis der Prüfung sind mit bei zulegen)
Projektparameter:
* Dauer: 1,5 Jahre ab Start ggf.Verlängerung
* Start: vorr. 01.07.2025
* Auslastung: Vollzeit (5 Tage / Woche)
* Ort: Duisburg
Allein in der DACH-CZ Region verfügen wir über mehr als 40 Standorte und Entwicklungszentren mit akkreditiertem Prüflabor und weltweit über 120 Standorte mit mehr als 12.000 Mitarbeitern in über 40 Ländern. Mehr als 45 Jahre international erfolgreich und über 25 Jahre in Deutschland.
Stillstand bedeutet Rückschritt – mit Brunel können Sie etwas bewegen!
Für unseren strategischen Großkunden im Raum Duisburg sind wir auf der Suche nach einem SiGeKo (Sicherheits und Gesundheits-Koordinator / in und zwei FASI - Fachkräften für Arbeitssicherheit !!!
***** Projektumfang ab Planungsphase bis in die Bauphase !! *****
1. Planungsphase
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator soll während der Projektplanungsphase des Bauvorhabens folgende Leistungen nach Baustellenverordnung, RAB 30 und RAB 31 erbringen:
• Teilnahme an Planungsgesprächen in Duisburg im Vorfeld zur Prüfung der Planungsunterlagen
• Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch Analysieren der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken, konkret Beurteilen und Bewerten von Einflüssen und der Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten, sowie Prüfen der Ausführungsplanung und der Ablauf-/Terminplanung aus der Sicht von Sicherheits- und Gesundheitsschutz ggf. Hinwirken auf Anpassungen. Kommunikation und Abstimmung erforderlicher Anpassung mit der Projektleitung und der Bauleitung.
• Auswählen und festlegen der erforderlichen Schutzmaßnahmen unter Verweis auf die einzuhaltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
• Beraten des Auftraggebers und der Planungsbeteiligten auf Grundlage der Analyse der Planungsunterlagen.
• Absprache der Schutzmaßnahmen mit den ausführenden Firmen, sowie Abstimmung mit der Bauleitung. Die
• Abstimmung mit der Bauleitung erfolgt im Vorfeld vor Beginn der Arbeiten.
• Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) vor Baubeginn. Hierzu gehört auch die proaktive Beschaffung und Einforderung fehlender Unterlagen und Dokumentationen, wie z.B. das Einfordern der Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitschecks, der Schulungsnachweise von Mitarbeitern der Partnerfirmen durch die betreffenden Bauleiter.
• Koordinieren der Maßnahmen der Planungsbeteiligten in Hinblick auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz unter
• Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG, insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten.
• Erstellen einer Baustellenordnung für Sicherheits- und Gesundheitsschutz.
• Soweit notwendig Mitwirken an der Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung.
• Bereitstellen und Bekanntmachen des SiGe-Plan beim AG, den Planungsbeteiligten und der beauftragten Partnerfirmen (Leistungserbringer) durch dokumentierte Schulung aller Bauleiter (Fremde und Eigene) bzgl. allgemeiner, betriebsspezifischer Gefährdungen und regeln (z.B. Anmeldung der MA, …) vor Baubeginn.
• Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der
• baulichen Anlage und Zusammenstellung der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
• Standardisierte Berichterstattung zur Überwachung der Baustellenaktivitäten.
2. Bauphase
• Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie das zusätzliche HSE-Personal sollen während der Bauphase des
• Bauvorhabens folgende Leistungen nach Baustellenverordnung, RAB 30 und RAB 31 erbringen:
• Koordinieren der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutzes im Bauablauf unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 ArbSchG.
• Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustellen und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
• Achten auf Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen. Der SiGeKo arbeitet hierbei mit der Abteilung Arbeitssicherheit und der Bauleitung des AG zusammen, um die Durchführung der Aufgaben in arbeitssicherheitstechnischer Sicht zu gewährleiten.
• Sicherstellen der Information über sicherheitsrelevante Änderungen.
• Organisieren, Durchführen und Dokumentieren (Foto-Protokoll) von täglichen Baustellensicherheitsbegehungen sowie die Umsetzungs- und Wirksamkeitskontrolle der dokumentierten Maßnahmen.
• Teilnahme an den täglichen Baubesprechungen nach Baustelleneröffnung während der gesamten Bauzeit. Hier bei Vorstellung der tagesaktuellen Ereignisse und des Standes der Maßnahmenabarbeitungen.
• Teilnahme an Baustellenbegehungen (min. 1x wöchentlich sowie anlassbezogen) unter Begleitung der Projektleitung, der Bauleitung und ggf. weiterer tkSE-Fachabteilungen (Arbeitssicherheit, Werkfeuerwehr, …)
• Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenverordnung.
• Fortschreiben und Anpassen des SiGe-Plan bei Änderungen mit Bekanntmachen des geänderten SiGe-Plan beim AG, den Planungsbeteiligten und den beauftragten Partnerfirmen.
• Kontrolle auf Einhaltung des SiGe-Plan.
• Kontrolle der richtlinien- und gesetzeskonformen Anwendung der durch die Auftragnehmer angewendeten Arbeitsverfahren, u.a. durch Einfordern der Nachweise (z.B. Kranschein, Schweißeignung, …).
• Standardisierte Berichterstattung zur Überwachung der Baustellenaktivitäten
• Dokumentation von Ereignismeldungen (Unfälle, Beinaheunfälle, Unsichere Zustände, Unsichere Handlungen) in der Managementsoftware AuditorPlus. Schulungen des SiGeKo und des zusätzlichen HSE-Personals in der Anwendung der Software werden durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss durchgeführt.
Anforderung:
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie das zusätzliche HSE-Personal sollen mindestens über folgende Qualifikation verfügen:
- Baufachliche Kenntnisse
- Mindestens zweijährige Berufserfahrung
- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Nachweis der Prüfung sind mit bei zulegen)
- Für den SiGeKo zusätzlich: Koordinatoren Kenntnisse gemäß RAB 30 (Nachweis der Prüfung sind mit bei zulegen)
Projektparameter:
* Dauer: 1,5 Jahre ab Start ggf.Verlängerung
* Start: vorr. 01.07.2025
* Auslastung: Vollzeit (5 Tage / Woche)
* Ort: Duisburg