Betreuung von Kunden unterschiedlicher Branchen und Größen (auch Gemeinden und
Städte) als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Organisation, Durchführung und
Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen und Begehungen unter Einbindung der
relevanten Mitarbeiter. Unfalluntersuchung und Unterweisung der Mitarbeiter. Sicherheits-
und Gesundheitskoordination gemäß Baustellenverordnung bei Neubauten und Sanierung
für Baustellen, wie Schulen, Wohnbebauungen, Bürogebäude, Lagerhallen u.a.