IT-Haftpflichtversicherung für Freiberufler | Die wichtigsten Fakten

IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Freelancer

11. Januar 2024 / 4 Min /

Ob das Projekt in Verzug gerät, sich ein Programmierfehler einschleicht oder Missverständnisse bei der Aufgabeninterpretation auftreten – Fehler sind menschlich und können demnach auch bei größter Sorgfalt passieren. Wenn der Auftraggeber dann Schadensersatz fordert, liegt dieser nicht selten im fünfstelligen Bereich – glücklicherweise bieten spezielle Haftpflichtversicherungen umfassenden Schutz. 

Warum benötigen IT-Freelancer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Leistungsverzug, vertragliche Haftung und offene Deckung? Der Versicherungsjargon macht es Freelancern nicht leichter, sich für den richtigen Versicherungsschutz zu entscheiden. Dennoch ist die Entscheidung für solch eine Versicherung wichtig, denn:

Die normale Haftpflicht deckt in der Regel nur Sach- und Personenschäden ab, nicht aber Vermögensschäden. Tatsächlich sind jedoch mehr als 80% der Schäden in der Praxis sog. reine
Vermögensschäden, also Schäden, die „nur“ Geld kosten und deren Ursprung nicht in einem
Personen- oder Sachschaden liegt. Gründe für reine Vermögensschäden im IT-Bereich sind dabei
vielfältig und können von Rechtsverletzungen über Fehler im Code bis hin zum Reißen von Deadlines
aus daraus entstehenden Schadenersatzforderungen alles Mögliche umfassen.

Zudem steigt die Gefahr der branchenspezifischen Risiken, da die IT-Abhängigkeit in allen
Lebensbereichen in den letzten Jahren massiv zugenommen hat.

Auftraggeber wollen sich durch Versicherungsnachweise absichern und fordern in 82 % der Fälle
sogar einen Nachweis bei Vertragsabschluss.

Schadensersatzforderungen übersteigen in vielen Fällen das Privatvermögen und können Freiberufler
in die Insolvenz treiben.

Welche Funktionen erfüllt die Versicherung?

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein IT-Dienstleister mit dem Schwerpunkt auf Virenschutz übernimmt im Auftrag eines Kunden aus dem produzierenden Gewerbe ein Software-Update. Doch nach der Installation bricht das komplette IT-System des Auftraggebers zusammen. Schadensersatzforderung: 100.000 Euro. Die dafür genannten Gründe sind die Abstürze von mehr als 200 Computern, langsames Laden der Programme und damit einhergehend erhöhter Personal-und Stundenaufwand, Produktionsausfall, sowie der Ausfall bzw. die Verspätung von Lieferterminen.

Funktionen einer IT-Haftpflichtversicherung
Funktionen einer IT Haftplfichtversicherung

Eine gute Haftpflichtversicherung erfüllt vorrangig drei Hauptfunktionen, die in diesem Beispiel auch angewendet werden können:

Egal, ob berechtigt oder nicht – muss sich der IT-Experte außergerichtlich oder gerichtlich mit dem Anspruch auseinandersetzen. Dazu braucht es aufgrund der Komplexität in der IT meist teure Gutachten, Sachverständige und Fachanwälte.

Ralph Günther – Gründer und CEO der exali AG

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Sobald die Forderung eintrifft, wird von den Schadensjuristen des Versicherers geprüft, ob und in
welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz überhaupt besteht. Je nachdem wird dann, bei
begründetem Anspruch, die vereinbarte Versicherungssumme abzüglich der Selbstbeteiligung
gezahlt. Sollte jedoch der Anspruch auf Schadensersatz unbegründet sein, steht die Versicherung
dem ITler im Rahmen des passiven Rechtsschutzes zur Seite, was bedeutet, die anfallenden Kosten
für die Abwehr der unbegründeten Ansprüche zu übernehmen.

Was zeichnet eine gute IT-Haftpflichtversicherung aus?

  • Offene Deckung bzw. All-Risk-Deckung:
    Alle typischen IT-Tätigkeiten sind versichert. Die Versicherung beschränkt sich nicht auf Aufzählung
    einzeln definierter Tätigkeiten, sondern sichern – von wenigen Ausschlüssen abgesehen – das
    gesamte Spektrum der IT-Tätigkeiten ab. Dadurch sind auch berufliche Randbereiche abgedeckt.
  • Deckung gilt weltweit:
    Da sich Tätigkeiten im Zeitalter des Internets nicht immer lokal eingrenzen lassen, ist weltweiter
    Versicherungsschutz gefragt.
  • Rechtsverletzungen inbegriffen:
    Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Namens-und Persönlichkeitsrechten-, sowie jeglichen Datenschutzgesetzen sind auch bei grober Fahrlässigkeit versichert. 
  • Keine Experimentier- bzw. Erprobungsklausel:
    Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Ausschlüsse wie diese enthalten sind:
    „…ausgeschlossen sind Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können.“ Solche Klauseln bieten viel Interpretationsspielraum, sehr zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Ebenso
    darf die „Stand-der Technik-Klausel“ nicht fehlen.
  • Vertragliche Haftung geregelt:
    In Projektverträgen wird die Haftung oftmals anders geregelt, als es der gesetzliche Rahmen des BGB
    tun würde. Auch hier sollte die IT-Haftpflicht im Speziellen greifen, da vertragliche Haftung in der
    Regel über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und dabei zB. Service-Level-Agreements und
    Ähnliches umfasst.
  • Selbstbeteiligung als fixer Betrag:
    Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag auf eine bestimmte Summe festgelegt sein.
  • Deckung von Verzugs-und Folgeschäden:
    Wenn die Deadline bei all der knapp bemessenen Zeit mal überschritten wird und der Auftraggeber
    Schadensersatz fordert, sollten Leistungsverzögerungen abgedeckt sein.

Fazit

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte sich jeder IT-Freelancer zulegen, da die
persönliche Haftung des Freelancers in den seltensten Fällen über den Auftraggeber mitversichert ist. Bei Vertragsabschluss der Versicherung ist es jedoch wichtig, sich mit jeglichen Ausschlussklauseln auseinanderzusetzen!

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