Coronavirus: Alle Hilfsmaßnahmen für Freelancer und Freiberufler

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Die Corona-Krise trifft vor allem Freiberufler, Freelancer und Selbständige hart. Durch die flächendeckenden Absagen von Veranstaltungen, die Einschränkung der Kulturangebote und landesweit empfohlene Maßnahmen wie Social Distancing oder gar Quarantänen, brechen nicht nur Kreativen und Kulturschaffenden die Einnahmen weg. Hier wird laufend informiert, wie es für Freiberufler, Freelancer und Unternehmer weitergeht.


— Aktualisiert am 2.4.2020 —

Inhalt des Artikels:

  1. Die Lage der Freelancer
  2. Unterstützungsmaßnahmen vom Staat
    1. Soforthilfe für Kleinunternehmer und Soloselbständige
      1. FAQ zur Beantragung der Soforthilfe
    2. Weitere Hilfsmaßnahmen vom Bund
  3. Unterstützungsmaßnahmen der Länder
    1. Antragstellen für die Soforthilfe von Bund und Ländern
  4. Weitere Finanzierungsoptionen
  5. Was tun betroffene Freelancer und Freiberufler, wenn sie wegen dem Corona-Virus nicht arbeiten können?
  6. Freelancer und die Grundsicherung
  7. Wie sollen Freelancer vorgehen um Hilfe zu beantragen?

Die Lage der Freelancer

Die Corona-Krise trifft Freelancer, Freiberufler und Selbständige hart. Das zeigt auch die Umfrage, die freelancermap zwischen 18. und 20. März 2020 mit 554 Freelancern aus der DACH Region durchgeführt hat.

Gut 72% der Befragten gaben an, dass sie negative Auswirkungen durch die Corona-Krise spüren. Primär, weil Projekte von Auftraggebern gecancelt oder bis auf Weiteres aufgeschoben wurden.

Dies führt bei gut 56% der Befragten zu Existenzängsten. Rund 61% der befragten Freelancer würden daher Hilfe vom Staat annehmen.

Bei der Frage, wie lange die Corona-Krise noch andauern wird, sind sich die Freelancer uneinig. Gut 43% denken, dass wir noch in vier Monaten damit zu kämpfen haben werden.

Spüren Sie als Selbstständiger negative Auswirkungen aufgrund der Corona-Krise?
Ja 72,1 %
Nein 14,4 %
Weiß nicht 13,5 %
Sind Projekte von Ihnen aufgrund von Corona gecancelt worden?
Ja 61,7 %
Nein 25,8 %
Weiß nicht 12,4 %
Haben Sie aufgrund der Corona-Krise Existenzängste?
Ja 56,5 %
Nein 30,8 %
Weiß nicht 12,7 %
Würden Sie aufgrund der Corona-Krise Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen?
Ja 61,3 %
Nein 16,4 %
Weiß nicht 22,3 %
Wie lange wird die Corona-Krise dauern?
< 1 Monat 1,7 %
1 – 2 Monate 22,2 %
3 – 4 Monate 32,2 %
> 4 Monate 43,8 %

Welche Unterstützungsmaßnahmen stellt der Staat zur Verfügung?

Der Bund hat verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft definiert. Darunter fallen die Soforthilfe in Form von Direktzuschüssen für Selbständige, Freelancer und Freiberufler wie auch Sonderkredite und Darlehen oder Steuermaßnahmen.

Direktzuschüsse für Kleinunternehmer und Soloselbständige

Die Bundesregierung hat ein „üppig ausgestattetes Rettungspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer bis zehn Beschäftigte“ verabschiedet, das den Betroffenen der Corona-Krise unter die Arme greifen soll. Die Direktzuschüsse können seit dem 30.3.2020 beantragt werden.

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Das Hilfspaket beinhaltet insgesamt 50 Milliarden Euro, die „als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen“ vergeben werden.

Die Antragsstellung findet elektronisch statt. Die Liste der Zuständigen Stellen und Links zur Antragstellung finden Sie weiter unten. Der Antragsstellung ist eine eidesstattliche Erklärung beizulegen, dass das eigene Unternehmen wegen der Coronakrise existenzgefährdet oder in Liquiditätsengpässen ist.

Da die Mittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden sollen, wird erst im Nachhinein geprüft, ob die Begünstigten die Mittel wirklich nötig hatten und diese im Fall von nicht notwendigen Zuschüssen gegebenenfalls in Darlehen umgewandelt werden.

FAQ zur Beantragung der Bundes-Hilfsmaßnahmen

1. Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigte sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

2. Wie groß ist der Umfang der Soforthilfe?

Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

3. Wie wird der Liquiditätsengpass durch die Corona-Krise nachgewiesen werden?

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

4. Wie funktioniert die Umsetzung?

Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

5. Wie wird der Antrag gestellt?

Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

6. Wie lange ist die Antrags- und Auszahlungsfrist?

Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

7. Ist eine Kumulierung mit anderen Beihilfen möglich? Müssen die Zuschüsse versteuert werden?

Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Quelle: bmwi.de

Weitere Hilfsmaßnahmen vom Bund

Das Bundeswirtschafts- und Finanzministerium kündigten am 13.3.2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern und Freelancern an. Dieses basiert auf vier Säulen und beinhaltet:

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1. Kurzarbeit erleichtern

Gibt es zu wenig Arbeit für die Mitarbeitenden, kann Kurzarbeit und somit staatlicher Zuschuss beantragt werden. Bisher war das nur möglich, wenn mindestens 30% der Mitarbeiter nichts mehr zu tun hatten, ab sofort liegt diese Grenze bei 10%.

2. Liquiditätserhaltende Steuermaßnahmen

„Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert.“ Erklären die beiden Ministerien am 13.3.2020. So können z.B. Steuerstundungen leichter beantragt und genehmigt oder Steuervorauszahlungen einfacher angepasst werden. Auch werden Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.

3. „Schutzschild“ in Milliardenhöhe

Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz haben ein milliardenschweres Hilfspaket angekündigt, in dessen Zentrum die Stärkung der KfW-Bank und weiteren Förderinstituten steht. Diese können so Finanzhilfe leisten, die über die Hausbanken beantragt werden können. Die Minister betonen, dass diese Maßnahmen für Unternehmen aller Größen gelte und auch Freiberufler und Selbständige mit einschließe.

Sie können ab sofort bei Ihrer Bank oder Spar­kasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierig­keiten waren.

Jeder Antrag wird mit Hoch­druck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.

Nehmen Sie dafür Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Auch auf Europäischer Ebene soll bei der Corona-Krise zusammengearbeitet werden. Eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Millionen Euro soll bald realisiert werden. Ebenso werden weitere liquiditätserhaltende Maßnahmen der Europäischen Zentralbank begrüßt.

Alle Informationen zum Maßnahmenpaket lesen Sie im Communiqué des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13.3.2020.

Direkt zu: Wie sollen Freelancer vorgehen um Hilfe zu beantragen?

Welche Unterstützungsmaßnahmen stellen die Länder zur Verfügung?

Auch die Länder definieren Maßnahmenpakete, um Freelancer, Selbständige, Unternehmer und Freiberufler während der Corona-Krise zu unterstützen. Diese können aktuell besonders durch steuerlichen Erleichterungen entlastet werden. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.12.2020
  • Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können Arbeitgeber voll vom Staat erstatten lassen (vorher nur zu 50 Prozent)

Eine Übersicht über alle Hilfs- und Sofortmaßnahmen in den Bundesländern finden Sie beispielsweise hier.

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Damit Sie von den Maßnahmen Gebrauch machen können, müssen Sie diese individuell beim zuständigen Amt beantragen. Am besten nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrem Finanzamt auf, um die individuellen Maßnahmen zu klären.

[Liste]Kontakte der Antragsstellen von Bund und Länder

Alle Antragsseiten für die Soforthilfen der Länder und des Bundes finden Sie nachfolgend:

Land Zuständige Behörde(n) oder Stellen für Antragstellung und Bewilligung Link
Baden-Württemberg Antragstellung bei und Vorprüfung
durch IHK und HWK, Bewilligung
durch L-Bank
Zur Antragsseite
BayernRegierungen und Landeshauptstadt München Zur Antragsseite
Berlin Investitionsbank Berlin (IBB) Zur Antragsseite
Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Zur Antragsseite
Bremen BAB Bremer Aufbau Bank BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbHZur Antragsseite
Hamburg Hamburgische Investitions- und
Förderbank (IFB Hamburg)
Zur Antragsseite
Hessen Regierungspräsidium Kassel Zur Antragsseite
Mecklenburg-
Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-
Vorpommern (LFI-MV)
Zur Antragsseite
Niedersachsen Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBankZur Antragsseite
Nordrhein-Westfalen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Zur Antragsseite
Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank RP (ISB) Zur Antragsseite
Saarland Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes Zur Antragsseite
Sachsen Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) Zur Antragsseite
Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt Zur Antragsseite
Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-
Holstein (IB.SH)
Zur Antragsseite
Thüringen Thüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHK und HWK.
Zur Antragsseite

Quelle: bmwi.de

Sie arbeiten im Home Office?

Welche weiteren Finanzierungsoptionen für die Überbrückung der Krise gibt es?

Nebst den oben genannten stehen auch weitere Förder- und Finanzierungsprogramme für Freelancer, Freiberufler und Selbständige zur Verfügung, die nicht extra für den Krisenfall geschaffen wurden.

In der aktuellen Lage vergibt die KfW Kredite zu vergünstigten Konditionen und sichert so die Liquidität von Unternehmen bei Engpässen. Der Chef des Verbands der Gründer und Selbständigen Deutschland, sagt dazu jedoch:

„Bevor ich jetzt einen Kredit aufnehme, würde ich überlegen, was ich tun kann, um den Umsatz zu stabilisieren und Ausfälle zu reduzieren.“

Andreas Lutz, VGSD auf rbb24.de

Lutz rät dann auch, sich erst einmal einen realistischen Überblick über die aktuelle Finanzlage zu machen – etwa mittels Checkliste – und zu versuchen, die Ausgaben zu senken. Dies kann wie bereits erwähnt über steuerliche Maßnahmen via Finanzamt – aber auch durch den Dialog mit Vermietern oder den Sozialversicherern.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zudem eine Hotline besonders für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige eingerichtet, die Fragen zu den Corona-Hilfe-Angeboten haben.

Die BMWi-Hotline für Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten:
030/18615-1515, Mo-Fr., 9-17 Uhr.

Was tun betroffene Freelancer und Freiberufler, wenn sie wegen dem Corona-Virus nicht arbeiten können?

Was passiert, wenn Freelancer und Freiberufler krank werden und / oder wegen dem Corona-Virus selbst nicht mehr arbeiten können? Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Die eigene Erkrankung am Virus oder die Einstufung als Verdachtsfall, die zur Quarantäne führt.

Falls Sie als Freelancer an Corona erkrankt sind, dann ist dies wie in jedem normalen Krankheitsfall bei Selbständigen – können Sie nicht arbeiten, dann fällt auch der Stundensatz aus. In diesem Fall kommt es auf die individuelle Krankenversicherungssituation an – die gesetzliche Krankenversicherung zahlt ab dem 43. Krankheitstag Krankentagesgeld, eine private Versicherung mit Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezahlt früher.

Eine so lange Krankheitszeit wird beim Corona-Virus jedoch nicht erwartet, meistens verschwinden die Symptome bereits nach wenigen Tagen wieder.

Falls lediglich ein Verdachtsfall vorliegt und Sie in Quarantäne bleiben müssen, können Sie ganz normal von zuhause aus arbeiten, sofern dies möglich ist. Anders sieht es aus, wenn Sie durch die Quarantänesituation von der Ausführung Ihrer Arbeit abgehalten werden. Dann greift nämlich das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Dieses besagt, dass Selbständigen, die Quarantänebedingt ausfallen eine Entschädigung anteilig des letzten Jahreseinkommens – ein Zwölftel pro Monat – für den Verdienstausfall bezahlt wird. Auch Betriebsausgaben können im Quarantänefall zurückerstatte werden.

Um die Entschädigung einzufordern, rät der Deutsche Anwaltsverein den Betroffenen, „sich mit einer Kopie der Quarantäne-Anordnung und einer Bescheinigung des Finanzamtes über ihren Jahresverdienst direkt an das Gesundheitsamt zu wenden und sofort auf Entschädigung zu pochen.“ (Quelle: boerse-online.de)

Weitere Informationen zum Thema Selbständigkeit und Corona finden Sie auf der Seite des VSDG.

Freelancer und die Grundsicherung

Wer als Selbständiger in der Corona-Krise zu wenige oder gar keine Aufträge mehr hat und so seinen Lebensunterhalt nicht mehr bewältigen kann, der hat die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit die sogenannte „Grundsicherung„, auch bekannt als ALG II bzw. Hartz IV, zu beantragen.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II kann man in der Corona-Krise jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich bei seinen Jobcenter stellen.

Beantragt werden kann die Grundsicherung für Selbständige online.

Für Fragen ist die Agentur für Arbeit auch telefonisch erreichbar, allerdings ist hier Geduld gefragt, denn es kommt zu längeren Wartezeiten.

Alle Infos zur Grundsicherung für Selbständige finden Sie bei der Agentur für Arbeit.

Stellen Sie weitere wichtige Fragen in den Kommentaren – wir werden versuchen, diese so schnell wie möglich zu beantworten und in unseren Artikel aufzunehmen!

Wie sollen Freelancer vorgehen um Hilfe zu beantragen?

Da jeder Freelancer und jede Lebenssituation einzigartig ist, gibt es hier leider kein Schema X. Generell ist es jedoch empfehlenswert, in der aktuellen Situation ruhig zu bleiben und nichts zu überstürzen. Folgende Schritte können dabei helfen:

  • Verschaffen Sie sich einen realistischen Überblick über ihre aktuelle Situation – wo stehen Sie?
  • Welche Hebel können Sie direkt betätigen, um Ihre Situation zu verbessern? Welche Ausgaben können Sie einschränken?
  • Welche Hilfsmittel benötigen Sie konkret?
  • Greifen Sie anschließend zum Hörer oder in die Tasten und nehmen Sie je Kontakt auf mit
    • Ihrem Vermieter, Ihrer Krankenversicherung etc.
    • Dem für Sie zuständigen Finanzamt, hier beantragen Sie auch die Soforthilfe.
    • Dem für Sie zuständigen Wirtschaftsministerium
    • Dem für Sie zuständigen Jobcenter
    • Ihrer Hausbank

➤ Hier finden Sie alle Informationen zur Agentur für Arbeit

➤ Die Kontaktdaten zu den Ämtern der Bundesländer finden Sie hier: Liste der Anlaufstellen für die Soforthilfe

➤ Die Hotline für Fragen zu den Hilfsmaßnahmen und wie sie beantragt werden lautet: ☎ 030-18 615 1515

Über den Autor

Natascha Baumann

Natascha Baumann studierte Business Administration mit Schwerpunkt International Entrepreneurship und Digital Media an der Fachhochschule Nordwestschweiz. Sie war von Dezember 2019 bis März 2023 im Team von freelancermap tätig.

13 Kommentare

  • Welche Optionen der Unterstützung gibt es für Selbständige, die NICHT selbst erkrankt sind, aber aufgrund der Corona Situation Veranstaltungen (Workshops, Seminare etc.) absagen müssen?

    • Liebe Frau Rogoll,
      die Möglichkeiten, die Sie haben sind abhängig vom Bundesland in dem Sie wohnen und arbeiten. Am besten setzen Sie sich mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium in Verbindung. Die Experten dort werden Ihnen die Optionen aufzeigen können. Den Kontaktlink zu den Bundesländern finden Sie im Abschnitt „Welche Unterstützungsmaßnahmen stellen die Länder zur Verfügung?“.

      Beste Grüße und gute Gesundheit

  • Man kann nur hoffen, dass gerade Freelancer und kleine Unternehmen unterstützt werden. In den meisten Fällen haben diese nur begrenzte Rücklagen, größere Unternehmen werden durchaus in der Lage sein eine gewisse Zeit durch Abbau von Überstunden usw. die Zeit zu überbrücken.
    Aus meiner Sicht ist es wichtig den Kopf jetzt nicht in den Sand zu stecken, sondern nach Lösungen zu suchen weiterhin die Tätigkeit auszuführen oder neue Wege zu finden.
    Ich wünsche mir, dass wir alle diese Krise gut meistern werden.

  • Welche Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, wenn Freelancer nicht unter Vertrag sind, da die Coronakrise die Nachfrage einbrechen lässt.

    • Die Unterstützungsangebote sind länderabhängig. Am besten setzen Sie sich mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium oder Jobcenter in Verbindung, dort werden sie individuell beraten. Die Kontaktlinks finden Sie im Kapitel zu den Hilfsmaßnahmen der Länder in diesem Artikel.

      Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

  • Danke für die kostenlose Information! Eine sehr hilfreiche Webseite. Vielleicht kann man als Freelancer auch ein wenig von dem Kuchen abbekommen, der gerade aus dem Backofen geholt wird. Ich meine von den 750 Milliarden Euro, die verteilt werden sollen. Ich bin Erfinder und habe die Hoffnung auf eine Existenzgründung noch nicht ganz aufgegeben.

    LG Thomas Strauß

    • Vielen Dank für das Lob – das freut uns sehr. Wir wünschen Ihnen auch in dieser schwierigen Zeit viel Erfolg und bleiben Sie gesund!

  • Welche Unterstützung gibt es in Baden-Württemberg für selbständige Trainer, Ausbilder und Referenten, wenn aufgrund Corona alle Seminare und Ausbildungen bis auf Weiteres von Veranstaltern abgesagt wurdenß

    • Guten Tag,
      Sie haben in Baden-Württemberg unter anderem die Möglichkeit, Soforthilfe vom Bundesland oder vom Staat zu beantragen. Die Informationen zu allen Hilfsangeboten sowie die Voraussetzungen dafür finden Sie über den Link der zuständigen Behörde, hier im Artikel (im Kapitel „Unterstützungsmaßnahmen der Länder“.)

      Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

  • Guten Tag
    Gibt auch Hilfe??!!, Für Kleinunternehmen die es als Nebentätigkeit ausüben in NRW?
    Durch das Kontaktverbot, kann dies als Massagetherapeutin ja nicht mehr ausüben.
    Das Geld fehlt mir ja.
    Bekomme zwar von meinen Teilzeit Job , jetzt ja Kurzarbeit Geld. Besser wie nichts, reicht aber ja kaum aus.