Corona-Hilfe für Freelancer | Alle Links zur Soforthilfe der Länder

Soforthilfe für Freelancer

15. April 2020 / 3 Min /

Sowohl Bund als auch die Länder stellen zur wirtschaftlichen Unterstützung und Existenzsicherung von Freelancern Soforthilfe – in Form von nicht rückzahlpflichtigen Direktzuschüssen – zur Verfügung. Alle Informationen zur Corona-Hilfe sowie die Direktlinks zu den Soforthilfeanträgen der Bundesländer finden Sie in diesem Artikel.

Baden-Württemberg

Soforthilfe für Freelancer: 9.000 Euro
Zuständige Behörde:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Hilfe beantragen

Bayern

Soforthilfe für Freelancer: 5.000 Euro
Zuständige Behörde:
Wirtschaftsministerium Bayern
Hilfe beantragen

Berlin

Soforthilfe für Freelancer: 5.000 Euro
Zuständige Behörde:
Investitionsbank Berlin (IBB)
Hilfe beantragen

Brandenburg

Soforthilfe für Freelancer: 9.000 Euro
Zuständige Behörde:
Investitionsbank Brandenburg (ILB)
Hilfe beantragen

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Bremen

Soforthilfe für Freelancer: 5.000 Euro
Zuständige Behörde:
BAB Förderbank
Hilfe beantragen

Hamburg

Soforthilfe für Freelancer: 2.500 Euro
Zuständige Behörde:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Hilfe beantragen

Hessen

Soforthilfe für Freelancer: 10.000 Euro
Zuständige Behörde:
Regierungspräsidium Kassel
Hilfe beantragen

Mecklenburg-Vorpommern

Soforthilfe für Freelancer: 9.000 Euro
Zuständige Behörde:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Hilfe beantragen

Niedersachsen

Soforthilfe für Freelancer: 3.000 Euro
Zuständige Behörde:
NBank
Hilfe beantragen

Nordrhein-Westfalen

Soforthilfe für Freelancer: 9.000 Euro
Zuständige Behörde:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Hilfe beantragen

Rheinland-Pfalz

Soforthilfe für Freelancer: 10.000 Euro
Zuständige Behörde:
Investitions- und Strukturbank RP (ISB)
Hilfe beantragen

Saarland

Soforthilfe für Freelancer: 3.000 Euro
Zuständige Behörde:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr des
Saarlandes
Hilfe beantragen

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Sachsen

Soforthilfe für Freelancer: 9.000 Euro (aus dem Bundeshilfsprogramm)
Zuständige Behörde:
Sächsische AufbauBank (SAB)
Hilfe beantragen

Sachsen-Anhalt

Soforthilfe für Freelancer: 9.000 Euro
Zuständige Behörde:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Hilfe beantragen

Schleswig-Holstein

Soforthilfe für Freelancer: 9.000 Euro
Zuständige Behörde:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Hilfe beantragen

Thüringen

Soforthilfe für Freelancer: 5.000 Euro
Zuständige Behörde:
Thüringer Aufbaubank
Hilfe beantragen

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Soforthilfe für Freelancer vom Bund

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Die Antragsstellung für die Bundeszuschüsse erfolgt zum Teil über die gleichen Formulare wie für die Soforthilfe der Länder.

Alle Informationen zu den Direktzuschüssen vom Bund.

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