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Beeidigte Übersetzer sämtlicher Sprachkombinationen finden Sie über diese Seite.

In der Datenbank der beeidigten Übersetzer finden Sie Übersetzer mit folgenden Sprachen:

Albanisch Arabisch Bosnisch Bulgarisch Chinesisch Englisch Französisch Georgisch Griechisch Gebärdensprache Hebräisch Italienisch Japanisch Kroatisch Niederländisch Persisch Polnisch Portugiesisch Rumänisch Russisch Serbisch Serbokroatisch Slowakisch Slowenisch Spanisch Tschechisch Türkisch Ukrainisch Ungarisch

 

Wenn Sie selbstständig als beeidigter Übersetzer und Dolmetscher arbeiten, ist einiges zu beachten, wenn der Einstieg in die freiberufliche Tätigkeit nicht gleich der Ausstieg werden soll. Die Arbeit auf eigene Rechnung und Verantwortung erfordert mehr als Sprachkenntnisse und Kreativität. Hier vermitteln Seminare häufig in umffassender Form über das was Sie für den Geschäftsalltag als Freiberufler wissen müssen. Von rechtlichen Grundlagen und der Vertragsgestaltung über Steuern und Versicherungen bis hin zur Kalkulation und der Akquise von Aufträgen. Der Kontakt zu „alten Hasen“ und die Möglichkeit, sich auszutauschen und Kontakte zu knüpfen, ist häufig auch sehr förderlich.

Dolmetscher und Übersetzer beherrschen mehrere Sprachen und sorgen dafür, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen miteinander verständigen können. Dolmetscher tun dies mündlich, Übersetzer schriftlich. Wird vor Gericht unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Die Zuziehung eines Dolmetschers kann unterbleiben, wenn die beteiligten Personen sämtlich der fremden Sprache mächtig sind.

Zur Sprachübertragung für gerichtliche und notarielle Angelegenheiten können Dolmetscher und Übersetzer allgemein beeidigt werden; sie sind gleichzeitig zu verpflichten. Die allgemeine Beeidigung hat den Vorteil, dass bei der Zuziehung durch ein Gericht oder einen Notar in dem Landgerichtsbezirk, in dem der Dolmetscher allgemein vereidigt wurde, statt der Eidesleistung im Einzelfall die Berufung auf den allgemeinen Eid genügt. Aber auch Dolmetscher, die nicht allgemein beeidigt sind, können für Gerichtsverhandlungen hinzugezogen werden. Vor ihrem Beginn muss der Dolmetscher dann allerdings für diese Verhandlung durch den Richter vereidigt werden.

Die allgemeine Beeidigung und Verpflichtung zur Verschwiegenheit von Dolmetschern und Übersetzern für gerichtliche und notarielle Angelegenheiten obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts

 

Impressum und Kontakt

Link-Tipps

Auch mit sehr wenigen Klicks finden Sie freiberufliche Übersetzer im Freiberufler-Portal.de.
Bei Ihrer Suche nach einem Übersetzer stoßen Sie auch auf andere Portale, deren Betreiber Kooperationen mit Lektor und Korrektor in Berlin abgeschlossen haben.

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