Deutschland: Kein Schmerzensgeld für den WLAN-Allergiker | freelancermap Konkret - IT-Projekte für Freelancer, Selbstständige und Freiberufler
Kein Schmerzensgeld für den WLAN-Allergiker |
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26.09.2012
Arthur Firstenberg hatte vor Gericht gefordert, dass das Funknetz und alle Handys in der Nachbarschaft abgeschaltet werden. Für die Beschwerden, die seiner Meinung nach durch die Strahlung entstehen, forderte er eine Million Dollar Schadensersatz. Für seine These konnte der Kläger keine Beweise vorlegen, das Gericht wies die Klage in letzter Instanz zurück.
Im Januar 2010 reichte Firstenberg die Klage ein, nachdem ein neuer Nachbar ein WLAN-Netz in Betrieb genommen hatte. Er leide angeblich an Elektrosensibilität, weshalb die elektromagnetischen Wellen ihm Schaden würden. Symptome einer Elektrosensibilität sind Kopf- und Körperschmerzen,Übelkeit, Verdauungs- und Schlafstörungen. Arthur Firstenberg gab an, diese Symptome immer gespürt zu haben, sobald er nach Hause kam. Weil er sich so krank gefühlt habe, lebte er sogar einige Zeit in seinem Auto. Ein Hotel kam für ihn nicht in Frage, schließlich bietet mittlerweile so gut wie jedes Hotel Internetzugang über WLAN an. Die Verteidigung hatte gefordert, dass der Kläger sich einem Doppel-Blind-Test unterziehen sollte. Durch den Test sollte der negative Einfluss der Funkstrahlung belegt werden, doch Firstenberg wies auf seinen angeschlagenen Gesundheitszustand hin und verweigerte den Test. Auch sonstige Beweise blieb er schuldig – es gibt zwar viele Untersuchungen zum Thema WLAN, allerdings konnte wissenschaftlich noch keine gesundheitliche Belastung nachgewiesen werden. Unter Medizinern wird Elektrosensibilität oft als Hypochondrie eingestuft. Zumindest die Nachbarn haben inzwischen aufgegeben, sie sind umgezogen. Erleichtert sind sie jetzt trotzdem: "Es hat drei Jahre gedauert, um zu erreichen, was durch den gesunden Menschenverstand ganz leicht hätte erreicht werden können." Quelle: pcgameshardware.de © Petair - Fotolia.com ![]() Klassisches Eigentor von Samsung Damit hatte Samsung wohl eher nicht gerechnet: Als das koreanische Unternehmen auf Facebook fragte, welches elektronische Gerät die User auf eine ... ![]() Neuer Rekord: 1 Petabit/s in Glasfaserkabel In Japan ist ein neuer Datenübertragungsrekord aufgestellt worden. Eine Gruppe von Entwicklern gelang es, über eine Strecke von 52,4 Kilometern ... ![]() Bald Spritpreis-Ranking möglich? Die Regierungskoalition plant ein Gesetz, das Tankstellen zur Meldung ihrer aktuellen Preise zwingen soll. Diese könnten Autofahrer über ihr ... |
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Nach einem dreijährigen Gerichtsverfahren steht fest: Der WLAN-Allergiker Arthur Firstenberg hat den Rechtsstreit gegen seinen Nachbarn verloren. Der US-Amerikaner war sich sicher, dass für seine gesundheitlichen Beschwerden das WLAN-Netz des Nachbarn verantwortlich ist. Für das Gericht war die Beweislage allerdings mehr als dürftig.























