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Kein fauler Zauber mehr bei Ebay

29.08.2012

Kein fauler Zauber mehr bei EbayDie Auktionsplattform Ebay hat seine Geschäftsbestimmungen geändert. Ab Ende August müssen alle Güter, die verkauft werden, materiell sein. Demnach ist der Handel mit Zaubersprüchen, Beschwörungen oder auch Gebeten in Zukunft verboten.
Zu den Änderungen wurde Ebay nicht etwa von einem Hellseher geraten, viel mehr reagiert das Unternehmen damit auf Kundenbeschwerden. Immer öfter kam es zu unlösbaren Konflikten zwischen Anbieter und Kunde, weil ein Zauberspruch nicht gewirkt hatte oder eine Geisterbeschwörung nicht angeschlagen hatte. Zu entscheiden, welche Partei hier im Recht ist oder ob ein Kunde sein Geld zurückbekommen soll, ist eine nahezu unlösbare Aufgabe. Ebay will sich nun nicht länger damit herumärgern.

Laut einem Brief an die Händler der Plattform müssten sich die entsprechenden Kunden ab jetzt anderweitig mit Okkultem und Übersinnlichem versorgen. Zu den verbotenen immateriellen Gegenständen gehören laut L.A. Times „Ratschläge; Zaubersprüche; Flüche und Verwünschungen; Verhexungen; Beschwörungen und Anrufungen; magische Dienstleistungen; Gebete; Segnungen; Geisterbeschwörungen, Tarot, Reiki und weitere metaphysische Lesungen und Dienste; magische Tränke und Heilungssitzungen.“ Der Handel mit materiellen Gütern dieser Sparte, wie z.B. verwünschten Gegenständen, ist allerdings weiterhin erlaubt.

Quelle: business.chip.de Bild: © V. Yakobchuk - fotolia.com





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Kommentare
Kommentar von Jens am 30.08.2012 um 21:05 Uhr:
nö, das sicher nicht - zumindest für Profis wie mir :) nicht für derlei genutzt -, aber das war auch nur der Aufhänger meines Gedanken, der sich sicher auf viele näherliegende immaterielle Dienstleistungen ebenso erstreckt.

Wieauchimmer, Harry Potter scheint so manche Seuche mit sich gebracht zu haben; immerhin bringt es eBay dazu, das eigene Geschäft einzuschränken, interessant, finde ich.
Kommentar von Philipp Preischl (freelancermap) am 30.08.2012 um 11:31 Uhr:
Hallo Jens,

nach unseren Informationen betrifft die Aussiebung lediglich den Markt des "Übersinnlichen". Gebräuchlichere Dienstleistungen dürften demnach weiterhin geduldet werden. Ob ebay allerdings eine effektive Vermarktungsplattform für professionelle IT-Leistungen darstellt?
Kommentar von Jens am 30.08.2012 um 11:02 Uhr:
As Freelancer-Sicht würde mich interessieren, ob Dienstleistungen erlaubt sind / bleiben, deren Materie sich im Nachhinein nicht unbedingt nachvollziehen lassen - wie SEO, Konzepte, Tipps zu Design und Marketing.

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