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Deutschland: Das Smartphone, dessen Name nicht genannt werden darf | freelancermap Konkret - IT-Projekte für Freelancer, Selbstständige und Freiberufler







 
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Das Smartphone, dessen Name nicht genannt werden darf

29.08.2012

Das Smartphone, dessen Name nicht genannt werden darfIrrsinn, Größenwahn oder ausgeklügelte Werbestrategie? Das neue iPhone 5, das laut Gerüchten im September vorgestellt werden soll, darf von Mobilfunkanbietern nicht beim Namen genannt werden.
Der Wirbel um das neue Smartphone-Modell von Apple ist riesig. Von dem Unternehmen wurde noch nicht einmal ein Termin angekündigt, auf dem das iPhone angekündigt werden soll. Natürlich will niemand den Erfolg des Verkaufsschlagers an sich vorbeiziehen lassen. Doch Werbung für das iPhone 5 machen ohne das iPhone 5 beim Namen zu nennen? Not macht erfinderisch!

Bei Vodafone wird das Modell ganz einfach „Smartphone-Neuheit“ genannt. Der Werbeslogan „5, 4, III, 2... als Erster dabei! Als Erster über alle Smartphone Neuheiten informiert sein.“ verspricht, dass man sofort informiert wird, wenn das neue iPhone verfügbar ist. Sogar die Skizze eines Smartphones, das dem iPhone erstaunlich ähnlich sah, wurde abgebildet. Dass die Skizze aber ganz schnell wieder verschwunden war, zeigt einmal mehr die Durchsetzungskraft der Apple-Anwälte.

Auch O2 will mitmischen. Eine Internetseite, auf der man sich als Interessent für neue Smartphones registrieren kann, ist in Vorbereitung. Die Sprecherin versichert noch einmal: „Verstehen Sie mich richtig, iPhone hab ich nicht gesagt!“. In Internet-Blogs sind Bilder von Plakaten zu sehen, „Das neue 5er bei O2“ oder „Das 5er jetzt vorbestellen“ ist darauf zu lesen, offiziell gibt es natürlich keine Plakate.

Der ehemalige Exklusiv-Partner von Apple, die Deutsche Telekom, traut sich noch ein wenig mehr und versucht mit einem Trick, die zukünftigen iPhone an sich zu binden. Nein, der Name des neuen Modells wird nicht genannt – die Apple-Anwälte haben sich auch hier Respekt verschafft –, doch wortwörtlich bindungswillige Kunden können sich ein „Premieren-Ticket“ sichern. Einzige Bedingung ist die Vertragsverlängerung oder der Abschluss eines neuen 2-Jahres-Vertrags. Eine Garantie auf den Erhalt des iPhones könne der Mobilfunkanbieter allerdings nicht geben. Denn auch in der Vergangenheit hat Apple seine Modelle in Mini-Stückzahlen auf den Markt geworfen, um den Hype noch ein wenig länger aufrecht zu erhalten. Aber das wäre für die Juristen der Telekom kein Problem: Vom iPhone war ja nie die Rede...

Quelle: welt.de Bild: © Komarov Andrey - fotolia.com






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