Feedback

Vielen Dank. Ihr Feedback wurde verschickt.

Nach oben

Deutschland: Button-Lösung tritt in Kraft | freelancermap Konkret - IT-Projekte für Freelancer, Selbstständige und Freiberufler







Sie sind hier:  News  »  Button-Lösung tritt in Kraft

 
freelancermap Konkret

Button-Lösung tritt in Kraft

31.07.2012

Button-Lösung tritt in KraftUm eine erhöhte Transparenz bei Onlinebestellvorgängen zu gewährleisten, wird die sogenannte Button-Lösung für Internetshops zum 1. August 2012 verpflichtend.
Betroffene Webseiten sind bis zum 31.07.2012 anzupassen. Der Gesetzgeber hatte diese Regelung im letzten Jahr als Konsequenz aus den zahlreich aufgetretenen Online-Kostenfallen für Verbraucher in der Vergangenheit verabschiedet.

Die Button-Lösung verpflichtet Webseitenbetreiber, die Verbraucher bei Interneteinkäufen unmittelbar vor Abgabe ihrer Bestellung auf dadurch anfallende Kosten sowie wesentliche Vertragsinhalte hinzuweisen. Gültig ist diese sowohl für Anbieter kostenpflichtiger Dienste im Internet als auch für M-Commerce-Geschäfte.

Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, muss diese ausschließlich mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung, gut lesbar gekennzeichnet sein. Laut dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sind daher auch Beschriftungen wie „Kaufen“, „Einkauf abschließen“, „Kostenpflichtig bestellen“ und „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ erlaubt. Nicht zulässig sind dagegen Formulierungen wie „Bestellen“, „Bestellung abschließen“, „Bestellung abgeben“, „Weiter“ und „Anmeldung“.

Die Anbieter sind des Weiteren dazu verpflichtet den Verbraucher deutlich über wesentliche Merkmale des Produkts, die Vertragsmindestlaufzeit und den Gesamtpreis zu informieren. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie ein Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, welche nicht vom Unternehmer getragen werden, sind auch anzugeben. Dies muss unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, erfolgen. Kann kein exakter Preis mitgeteilt werden, ist an dessen Stelle die Berechnungsgrundlage anzugeben, welche dem Verbraucher eine Überprüfung der Kosten ermöglicht.

Eine Nichteinhaltung der Regeln könnte für Betreiber einer Webseite neben der Unwirksamkeit der betreffenden Verträge auch eine Abmahnung zur Folge haben. Wer als Verbraucher auf einen derartigen Button klickt, ist im Gegenzug aber an den Vertrag gebunden.

Quelle: www.golem.de
Bild: © krimar - fotolia.com






Weitere Artikel

Apples neues OS X 10.8 erschienen
Mit OS X 10.8 alias Mountain Lion ist vor Kurzem Apples neues Computer-Betriebssystem erschienen.


Galaxy-S3 knackt 10-Millionen-Marke
Das Erreichen dieser Marke hatte das Unternehmen selbst erst für Ende Juli beabsichtigt.


Satelliteninternet als Prepaid-Service
Das britische Unternehmen für Satellitenkommunikation Avanti Communications wird Satelliteninternet als Prepaid-Service vermarkten lassen. Laut ...

Kommentare

Artikel kommentieren

Name:*
E-Mail: (wird nicht veröffentlicht)

Kommentar*:
Sicherheitscode 40df5:*


freelancermap footer border
www.freelancermap.de | www.freelancermap.at | www.freelancermap.ch | www.freelancermap.com