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Youtube vs. Youtube-MP3.org

26.06.2012

Youtube vs. Youtube-MP3.orgDie Betreiber von Youtube-MP3.org sind durch die Youtube-Mutter Google zur Schließung ihres Dienstes innerhalb von sieben Tagen aufgefordert worden.
Begründet wurde diese Aufforderung mit einem Hinweis darauf, dass das Herunterladen von Youtube-Inhalten einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Seite darstellt. Auf Youtube-MP3.org können bisher durch die Eingabe der URL eines Youtube Videos die dazugehörigen Audiodaten in eine MP3-Datei umgewandelt werden.

Nach Auffassung der Medienrechts-Kanzlei Wilde Beuger Solmecke bewegt sich dieser Streit der beiden Unternehmen im Bereich des Wettbewerbsrechts. Wichtig wäre hierbei im Besonderen, ob Nutzer durch das Herunterladen von Musik bei Youtube auch eine Urheberrechtsverletzung begehen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke verweist darauf, dass in den Nutzungsbestimmungen von Youtube tatsächlich darauf hingewiesen wird, dass die Konvertierung von Youtube-Inhalten in ein speicherbares Format untersagt sei. Jedoch bezweifelt der Anwalt, ob die Regelung überhaupt von Nutzern gelesen werde. Darüber hinaus könne sie höchstens gegenüber registrierten Usern gelten. Die Besucher der Seite, welche sich lediglich Videos ansehen, müssen die Nutzungsbedingungen schließlich weder ansehen noch bestätigen. Umstritten sei ebenfalls, ob die Regelung überhaupt gültig sei, schließlich könne nicht das Recht der User auf eine Privatkopie durch die AGB´s eines Internet-Portals ausgehebelt werden. Selbst wenn Youtube dieses Recht auf Privatkopie einschränken dürfte, so führe dies lediglich zu einer Vertragsverletzung durch den Nutzer. Die Frage nach einer Urheberrechtsverletzung wäre in diesem Fall eine völlig andere.

Nach Einschätzung Christian Solmeckes dürfe Youtube das Recht auf Privatkopie in keinem Fall einschränken oder ausschließen. Daher sei eine Vervielfältigung im Rahmen des § 53 UrhG zulässig. Das Recht auf Privatkopie setzt jedoch voraus, dass das Youtube-Video nicht offensichtlich rechtswidrig veröffentlicht worden sei. Da Youtube mittlerweile mit sehr vielen Künstlern und Plattenfirmen kooperiert, sei es für den Nutzer jedoch nicht mehr ohne weiteres erkennbar, ob ein Video urheberrechtswidrig auf Youtube hochgeladen wurde oder nicht. Darüber hinaus seien bisher noch keinerlei Abmahnungen an User erteilt worden, die Youtube Videos heruntergeladen hatten.

Nutzern sollten daher besser auf Youtube-Downloader Software setzen, denn damit seien Kopien auf jeden Fall legal, empfiehlt der Rechtsanwalt.

Quelle: www.pcwelt.de
Bild: © Ingae - fotolia.com






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Kommentare
Kommentar von Bernd Lipp am 28.06.2012 um 14:24 Uhr:
Kommt nur mir der folgende Absatz komisch vor?
"Rechtsanwalt Christian Solmecke verweist darauf, dass in den Nutzungsbestimmungen von Youtube tatsächlich darauf hingewiesen wird, dass die Konvertierung von Youtube-Inhalten in ein speicherbares Format untersagt sei. Jedoch bezweifelt der Anwalt, ob die Regelung überhaupt von Nutzern gelesen werde"
Soll dann wohl bedeuten, wenn ich den Artikel aus der Strassenverkehrsordnung ueber das rechts vor links oder Einbahnstrassen nicht gelesen habe, ist er auch nicht fuer mich gueltig!?

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