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Kritik an Reform des Urheberrechts

10.10.2012

Kritik an Reform des UrheberrechtsKommerzielle Suchmaschinenbetreiber und Nachrichtenportale im Internet sollen in Zukunft eine Abgabe an Presseverlage zahlen, wenn sie deren Artikel in ihr eigenes Angebot einbinden.

Kommerzielle Suchmaschinenbetreiber und Nachrichtenportale im Internet sollen in Zukunft eine Abgabe an Presseverlage zahlen, wenn sie deren Artikel in ihr eigenes Angebot einbinden.Damit wollen die Printmedien an den Erlösen gewerblicher Suchmaschinen beteiligt werden. Das beschloss die Koalition aus Union und FDP am Sonntag. Mit der Reform des Urheberrechts will die Regierung eine langjährige Forderung der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage erfüllen.

«Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen», heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition. Privatleute betrifft die geplante Regelung nicht, weil die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Netz kostenlos bleibt. Auch für Firmen bleiben Papierausdrucke und das Lesen von Nachrichten am Bildschirm unentgeltlich.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sehen das neue Schutzrecht als Voraussetzung, um im digitalen Zeitalter «die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern» wirksam zu schützen. Die Abgabe soll über eine Verwertungsgesellschaft eingezogen und an die Medien ausgeschüttet werden.

Die Gefahr, dass sich Google aus Deutschland zurückzieht, sieht Christoph Keese, Co-Vorsitzender des Arbeitskreises Urheberherrecht der Verlegerverbände BDZV und VDZ, nicht. Über Google News wird ein Teil der Nutzer auf die Verlagsseiten geleitet. «Das Leistungsschutzrecht sorgt dafür, dass Presseverlage nicht anderes behandelt werden als etwa die Hersteller von Filmen, Tonträgern und Datenbanken oder Veranstalter von Konzerten», sagte Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs beim Medienhaus Axel Springer («Bild», «Die Welt»).

Quelle: Eigener Bericht mit Material von Heise, dpa, Pressetext





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